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Gesetzliche Pension – Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />

Pensionsarten - Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension<br />

benötigte Versicherungszeit 36<br />

mind. 180 Beitragsmonate<br />

(Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung, auch bis zu 24 Monate des<br />

Kinderbetreuungsgeldbezuges [vor dem 1.1.2005] zählen dazu)<br />

oder<br />

300 Versicherungsmonate<br />

oder<br />

Pensionsstichtag vor dem 50. Lj <br />

60 Versicherungsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten<br />

oder<br />

Pensionsstichtag <strong>nach</strong> dem 50. Lj<br />

60 Versicherungsmonate plus jeweils 1 Versicherungsmonat pro weiterem<br />

Lebensmonat (bis zum Höchstausmaß von 180 Versicherungsmonaten) in den<br />

letzten 120 Kalendermonaten plus jeweils 2 Versicherungsmonate pro weiterem<br />

Lebensmonat (Höchstausmaß 360 Versicherungsmonate) 37<br />

oder<br />

Eintritt der Berufsunfähigkeit vor dem 27. Lj mind. 6 Versicherungsmonate (ausgenommen<br />

Monate der Selbstversicherung)<br />

oder<br />

Vorliegen einer Berufskrankheit oder Wehrdienstbeschädigung (als Ursache der<br />

Berufsunfähigkeit)<br />

Pensionsbeginn<br />

frühestens mit dem Tag der formalen Beendigung der Tätigkeit 38<br />

(Ausnahme: bei Pflegegeldanspruch ab Stufe 3 kann die Tätigkeit fortgesetzt<br />

werden.)<br />

Bei der befristeten Berufsunfähigkeitspension gilt ebenso als formale Beendigung der<br />

Tätigkeit:<br />

eine Karenzierung 39 gegen Entfall der Bezüge bzw.<br />

der Nachweis von zum Kreis der begünstigten Behinderten 40 gehörenden<br />

Personen, dass für den Zeitraum der Befristung keine Arbeitsleistung erbracht<br />

wird und auch der Anspruch auf Entgelt erschöpft ist.<br />

Pension und<br />

Erwerbseinkommen<br />

Folgende Ausführungen sind nur für Pensionen mit einem Stichtag ab 1.1.2001<br />

gültig:<br />

Wird ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt, so gilt die<br />

Berufsunfähigkeitspension als Teilpension. 41<br />

36 Monate der Selbstversicherung zählen im Höchstausmaß von 12 Monaten.<br />

37 Beispiel: Ein Versicherter ist am Stichtag 54 Jahre alt. Es müssen mind. 108 Versicherungsmonate (60 plus 48<br />

für die vier Lebensjahre über 50) in den letzten 216 Kalendermonaten (120 plus 96) vorliegen.<br />

38 Wenn kein Entgelt- und Krankengeldanspruch mehr gegeben ist, fällt die Berufsunfähigkeitspension auch<br />

schon vor dem formalen Ende des Dienstverhältnisses an.<br />

39 Mind. bis zum Ablauf der Befristung vereinbart.<br />

40 Im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von zumindest 50%.<br />

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