Leitfaden_nach 1955_Stand 2011_pdf_neuesLayout
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Gesetzliche Pension – Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />
Pensionsarten - Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension<br />
benötigte Versicherungszeit 36<br />
mind. 180 Beitragsmonate<br />
(Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung, auch bis zu 24 Monate des<br />
Kinderbetreuungsgeldbezuges [vor dem 1.1.2005] zählen dazu)<br />
oder<br />
300 Versicherungsmonate<br />
oder<br />
Pensionsstichtag vor dem 50. Lj <br />
60 Versicherungsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten<br />
oder<br />
Pensionsstichtag <strong>nach</strong> dem 50. Lj<br />
60 Versicherungsmonate plus jeweils 1 Versicherungsmonat pro weiterem<br />
Lebensmonat (bis zum Höchstausmaß von 180 Versicherungsmonaten) in den<br />
letzten 120 Kalendermonaten plus jeweils 2 Versicherungsmonate pro weiterem<br />
Lebensmonat (Höchstausmaß 360 Versicherungsmonate) 37<br />
oder<br />
Eintritt der Berufsunfähigkeit vor dem 27. Lj mind. 6 Versicherungsmonate (ausgenommen<br />
Monate der Selbstversicherung)<br />
oder<br />
Vorliegen einer Berufskrankheit oder Wehrdienstbeschädigung (als Ursache der<br />
Berufsunfähigkeit)<br />
Pensionsbeginn<br />
frühestens mit dem Tag der formalen Beendigung der Tätigkeit 38<br />
(Ausnahme: bei Pflegegeldanspruch ab Stufe 3 kann die Tätigkeit fortgesetzt<br />
werden.)<br />
Bei der befristeten Berufsunfähigkeitspension gilt ebenso als formale Beendigung der<br />
Tätigkeit:<br />
eine Karenzierung 39 gegen Entfall der Bezüge bzw.<br />
der Nachweis von zum Kreis der begünstigten Behinderten 40 gehörenden<br />
Personen, dass für den Zeitraum der Befristung keine Arbeitsleistung erbracht<br />
wird und auch der Anspruch auf Entgelt erschöpft ist.<br />
Pension und<br />
Erwerbseinkommen<br />
Folgende Ausführungen sind nur für Pensionen mit einem Stichtag ab 1.1.2001<br />
gültig:<br />
Wird ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt, so gilt die<br />
Berufsunfähigkeitspension als Teilpension. 41<br />
36 Monate der Selbstversicherung zählen im Höchstausmaß von 12 Monaten.<br />
37 Beispiel: Ein Versicherter ist am Stichtag 54 Jahre alt. Es müssen mind. 108 Versicherungsmonate (60 plus 48<br />
für die vier Lebensjahre über 50) in den letzten 216 Kalendermonaten (120 plus 96) vorliegen.<br />
38 Wenn kein Entgelt- und Krankengeldanspruch mehr gegeben ist, fällt die Berufsunfähigkeitspension auch<br />
schon vor dem formalen Ende des Dienstverhältnisses an.<br />
39 Mind. bis zum Ablauf der Befristung vereinbart.<br />
40 Im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von zumindest 50%.<br />
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