Leitfaden_nach 1955_Stand 2011_pdf_neuesLayout
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Gesetzliche Pension – Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />
Altersteilzeit<br />
Häufige<br />
Fragen<br />
Ist das Pflegegeld zu versteuern und gibt es auch eine Sonderzahlung?<br />
Weder Lohnsteuer noch Krankenversicherungsbeiträge werden vom Pflegegeld<br />
abgezogen. Das Pflegegeld gebührt 12 Mal jährlich und wird mit der Pension<br />
ausbezahlt.<br />
Muss zuviel bezogenes Pflegegeld zurückgezahlt werden?<br />
Ja. Jede Änderung in den Voraussetzungen für den Pflegegeldbezug ist der<br />
Pensionsversicherungsanstalt binnen vier Wochen zu melden.<br />
Kommt es automatisch zu einer Erhöhung des Pflegegeldes bei Änderungen<br />
im Pflegebedarf?<br />
Nein, es muss ein Antrag gestellt werden.<br />
Gibt es auch noch andere finanzielle Zuschüsse im Zusammenhang mit dem<br />
Pflegegeld?<br />
Eine finanzielle Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung<br />
gibt es für pflegende Personen, die seit mind. 1 Jahr einen nahen Angehörigen pflegen und<br />
an der Erbringung der Pflege wegen Urlaub, Krankheit oder sonstigen wichtigen Gründen<br />
verhindert sind. Pflegegeldbezug in Höhe der Stufe 4 muss mind. gegeben sein, um den<br />
Antrag beim Bundessozialamt einbringen zu dürfen.<br />
Finanzielle Zuschüsse für pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige gibt es<br />
auch bei Vorliegen einer 24-Stunden-Betreuung (Pflegegeldbezug zumindest der<br />
Stufe 3) im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes. Zuständig dafür ist ebenso das<br />
Bundessozialamt.<br />
6. Altersteilzeit<br />
Voraussetzungen<br />
Dienstverhältnis muss seit mind. 3 Monaten bestehen<br />
Vorliegen einer Vollzeitbeschäftigung (10 Zehntel) oder maximal 40%<br />
weniger als Vollbeschäftigung (6 Zehntel) innerhalb des letzten Jahres<br />
vor Beginn der Altersteilzeit<br />
Vorliegen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung von<br />
mind. 15 Jahren innerhalb der letzten 25 Jahre<br />
Verringerung der Arbeitszeit um 40 bis 60 %<br />
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