Leitfaden_nach 1955_Stand 2011_pdf_neuesLayout
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Gesetzliche Pension – Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />
Pensionsarten - vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer<br />
b) vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer<br />
Diese Pensionsart läuft mit 1.10.2017 aus.<br />
Pensionsantrittsalter<br />
Nur mehr für bestimmte Jahrgänge möglich 26 .<br />
benötigte Versicherungszeit<br />
mind. 420 Beitragsmonate<br />
(auch bis zu 24 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezuges [vor dem 1.1.2005] und<br />
bis zu 30 Monate Präsenz-/Zivildienst zählen dazu)<br />
oder<br />
mind. 450 Versicherungsmonate, die für die Pensionshöhe zählen<br />
und<br />
mind. 240 Beitragsmonate der Pflichtversicherung<br />
(auch bis zu 24 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezuges [vor dem 1.1.2005] und<br />
bis zu 30 Monate Präsenz-/Zivildienst zählen dazu)<br />
oder<br />
240 Versicherungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten<br />
„Hacklerregelung“ -<br />
Langzeitversicherung<br />
Frühestmöglicher Pensionsantritt für Frauen:<br />
- die vor dem 1.1.1959 geboren wurden: sobald sie 480 Beitragsmonate* erworben<br />
und das 55. Lebensjahr vollendet haben, bzw<br />
- die zwischen 1.1.1959 und 31.12.1959 geboren wurden, das 59. Lebensjahr<br />
vollendet und ebenso 480 Beitragsmonate erworben haben.<br />
*es gelten vor dem 1.1.2005 erworbene Zeiten der Pflicht- und der freiwilligen<br />
Versicherung, Zeiten des Wochengeldbezuges, des Präsenz-/Zivildienstes (im<br />
Höchstausmaß von 30 Monaten), sowie der Kindererziehung (im Höchstausmaß von<br />
60 Monaten, sofern sie sich nicht mit Beitragsmonaten decken), Zeiten des<br />
Krankengeldbezuges ab 1.1.1971, Ausübungsersatzzeiten <strong>nach</strong> GSVG und BSVG<br />
sofern dafür Beiträge entrichtet werden.<br />
Für Personen, die <strong>nach</strong> dem 31.12.1954 geboren wurden gelten alle ab 1.1.2005<br />
erworbenen Versicherungszeiten als Beitragszeiten<br />
Frühestmöglicher Pensionsantritt für Frauen, die <strong>nach</strong> dem 31.12.1958 geboren<br />
wurden und die <strong>nach</strong>folgenden Beitragsmonate* erworben haben:<br />
geboren Alter erforderliche Beitragsmonate<br />
1.1.1959 bis 31.12.1959 57 Lj 504<br />
26 Siehe dazu auch Tabelle „Erhöhung des Pensionsantrittsalters bei vorzeitiger Alterspension bei langer<br />
Versicherungsdauer“.<br />
Seite 19