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Gesetzliche Pension – Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />

Pensionsarten - vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer<br />

b) vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer<br />

Diese Pensionsart läuft mit 1.10.2017 aus.<br />

Pensionsantrittsalter<br />

Nur mehr für bestimmte Jahrgänge möglich 26 .<br />

benötigte Versicherungszeit<br />

mind. 420 Beitragsmonate<br />

(auch bis zu 24 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezuges [vor dem 1.1.2005] und<br />

bis zu 30 Monate Präsenz-/Zivildienst zählen dazu)<br />

oder<br />

mind. 450 Versicherungsmonate, die für die Pensionshöhe zählen<br />

und<br />

mind. 240 Beitragsmonate der Pflichtversicherung<br />

(auch bis zu 24 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezuges [vor dem 1.1.2005] und<br />

bis zu 30 Monate Präsenz-/Zivildienst zählen dazu)<br />

oder<br />

240 Versicherungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten<br />

„Hacklerregelung“ -<br />

Langzeitversicherung<br />

Frühestmöglicher Pensionsantritt für Frauen:<br />

- die vor dem 1.1.1959 geboren wurden: sobald sie 480 Beitragsmonate* erworben<br />

und das 55. Lebensjahr vollendet haben, bzw<br />

- die zwischen 1.1.1959 und 31.12.1959 geboren wurden, das 59. Lebensjahr<br />

vollendet und ebenso 480 Beitragsmonate erworben haben.<br />

*es gelten vor dem 1.1.2005 erworbene Zeiten der Pflicht- und der freiwilligen<br />

Versicherung, Zeiten des Wochengeldbezuges, des Präsenz-/Zivildienstes (im<br />

Höchstausmaß von 30 Monaten), sowie der Kindererziehung (im Höchstausmaß von<br />

60 Monaten, sofern sie sich nicht mit Beitragsmonaten decken), Zeiten des<br />

Krankengeldbezuges ab 1.1.1971, Ausübungsersatzzeiten <strong>nach</strong> GSVG und BSVG<br />

sofern dafür Beiträge entrichtet werden.<br />

Für Personen, die <strong>nach</strong> dem 31.12.1954 geboren wurden gelten alle ab 1.1.2005<br />

erworbenen Versicherungszeiten als Beitragszeiten<br />

Frühestmöglicher Pensionsantritt für Frauen, die <strong>nach</strong> dem 31.12.1958 geboren<br />

wurden und die <strong>nach</strong>folgenden Beitragsmonate* erworben haben:<br />

geboren Alter erforderliche Beitragsmonate<br />

1.1.1959 bis 31.12.1959 57 Lj 504<br />

26 Siehe dazu auch Tabelle „Erhöhung des Pensionsantrittsalters bei vorzeitiger Alterspension bei langer<br />

Versicherungsdauer“.<br />

Seite 19

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