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Tod des Ehepartners<br />

Gesetzliche Pension – Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />

Pensionsarten - Witwen-/Witwerpension<br />

Voraussetzungen – befristete Pension<br />

(für 30 Kalendermonate)<br />

Voraussetzungen für eine unbefristete Pension sind nicht erfüllt worden<br />

Hinweis: bei Invalidität der Witwe und Auslaufen der befristeten Pension gebührt bei<br />

einem Antrag auf Weitergewährung innerhalb von drei Monaten <strong>nach</strong> dem Wegfall<br />

die Witwenpension für die Dauer der Invalidität weiter.<br />

benötigte Versicherungszeit 46<br />

(des Verstorbenen)<br />

mind. 180 Beitragsmonate<br />

(Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung, auch bis zu 24 Monate des<br />

Kinderbetreuungsgeldbezuges [vor dem 1.1.2005] zählen dazu)<br />

oder<br />

300 Versicherungsmonate<br />

oder<br />

Pensionsstichtag vor dem 50. Lj<br />

60 Versicherungsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten<br />

oder<br />

Pensionsstichtag <strong>nach</strong> dem 50. Lj<br />

60 Versicherungsmonate plus jeweils 1 Versicherungsmonat pro weiterem Lebensmonat<br />

(bis zum Höchstausmaß von 180 Versicherungsmonaten) in den letzten 120<br />

Kalendermonaten plus jeweils 2 Versicherungsmonate pro weiterem Lebensmonat<br />

(Höchstausmaß 360 Versicherungsmonate)<br />

oder<br />

Eintritt des Todes vor dem 27. Lj mind. 6 Versicherungsmonate (ausgenommen Monate<br />

der Selbstversicherung)<br />

oder<br />

Tod als Folge eines Arbeitsunfalles, einer Berufskrankheit oder einer<br />

Wehrdienstbeschädigung eintritt<br />

oder<br />

Verstorbener hatte bis zum Tod bereits Anspruch auf eine Pension<br />

Pensionsbeginn<br />

Antragstellung innerhalb von sechs Monaten <strong>nach</strong> dem Tod des Versicherten <br />

Beginn mit dem Tag <strong>nach</strong> dem Todestag<br />

Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt Beginn mit Antragstag 47<br />

Höhe der Pension<br />

46 Monate der Selbstversicherung zählen im Höchstausmaß von 12 Monaten.<br />

47 Das ist der Tag des Einlangens.<br />

Seite 27

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