Leitfaden_nach 1955_Stand 2011_pdf_neuesLayout
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Tod des Ehepartners<br />
Gesetzliche Pension – Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />
Pensionsarten - Witwen-/Witwerpension<br />
Voraussetzungen – befristete Pension<br />
(für 30 Kalendermonate)<br />
Voraussetzungen für eine unbefristete Pension sind nicht erfüllt worden<br />
Hinweis: bei Invalidität der Witwe und Auslaufen der befristeten Pension gebührt bei<br />
einem Antrag auf Weitergewährung innerhalb von drei Monaten <strong>nach</strong> dem Wegfall<br />
die Witwenpension für die Dauer der Invalidität weiter.<br />
benötigte Versicherungszeit 46<br />
(des Verstorbenen)<br />
mind. 180 Beitragsmonate<br />
(Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung, auch bis zu 24 Monate des<br />
Kinderbetreuungsgeldbezuges [vor dem 1.1.2005] zählen dazu)<br />
oder<br />
300 Versicherungsmonate<br />
oder<br />
Pensionsstichtag vor dem 50. Lj<br />
60 Versicherungsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten<br />
oder<br />
Pensionsstichtag <strong>nach</strong> dem 50. Lj<br />
60 Versicherungsmonate plus jeweils 1 Versicherungsmonat pro weiterem Lebensmonat<br />
(bis zum Höchstausmaß von 180 Versicherungsmonaten) in den letzten 120<br />
Kalendermonaten plus jeweils 2 Versicherungsmonate pro weiterem Lebensmonat<br />
(Höchstausmaß 360 Versicherungsmonate)<br />
oder<br />
Eintritt des Todes vor dem 27. Lj mind. 6 Versicherungsmonate (ausgenommen Monate<br />
der Selbstversicherung)<br />
oder<br />
Tod als Folge eines Arbeitsunfalles, einer Berufskrankheit oder einer<br />
Wehrdienstbeschädigung eintritt<br />
oder<br />
Verstorbener hatte bis zum Tod bereits Anspruch auf eine Pension<br />
Pensionsbeginn<br />
Antragstellung innerhalb von sechs Monaten <strong>nach</strong> dem Tod des Versicherten <br />
Beginn mit dem Tag <strong>nach</strong> dem Todestag<br />
Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt Beginn mit Antragstag 47<br />
Höhe der Pension<br />
46 Monate der Selbstversicherung zählen im Höchstausmaß von 12 Monaten.<br />
47 Das ist der Tag des Einlangens.<br />
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