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Einführung<br />

Durch die beiden Pensionsreformen 2004 und 2005 ist es zu einigen einschneidenden<br />

Veränderungen gekommen. Gewisse Pensionsarten wurden abgeschafft bzw. laufen<br />

aus, andere sind neu hinzugekommen und diverse Einsparungsmaßnahmen wurden<br />

gesetzt.<br />

Eine Neuerung ist das APG (Allgemeines Pensionsgesetz), das für Personen zur<br />

Anwendung kommt, die <strong>nach</strong> dem 1.1.<strong>1955</strong> geboren wurden. Pensionskonto,<br />

Parallelrechnung und Pensionssplitting sind Begriffe aus diesem Bereich.<br />

Abhängig vom Geburtsdatum gelangen unterschiedliche Rechtsnormen zur<br />

Anwendung. Es kann daher folgende Unterteilung iS des geltenden Pensionssystems<br />

vorgenommen werden:<br />

Geburt vor 1.1.<strong>1955</strong> Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />

1. Gruppe<br />

Es gilt die alte<br />

Rechtslage;<br />

Pensionsberechnung<br />

<strong>nach</strong> alten<br />

Bestimmungen mit<br />

geringfügigen<br />

Verschlechterungen<br />

1.1.<strong>1955</strong><br />

2. Gruppe<br />

Versicherungszeiten<br />

wurden bereits vor<br />

1.1.2005 erworben -<br />

Pensionsberechnung<br />

erfolgt <strong>nach</strong> der<br />

„Parallelrechnung“<br />

Seite 5<br />

1.1.2005<br />

Pensionsharmonisierung<br />

tritt in Kraft<br />

Einführung<br />

des<br />

„Pensionskontos“<br />

3. Gruppe<br />

Versicherungszeiten<br />

erst<br />

ab 1.1.2005 -<br />

ausschließlich<br />

neues Recht<br />

(„Pensionskonto“)

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