Leitfaden_nach 1955_Stand 2011_pdf_neuesLayout
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Einführung<br />
Durch die beiden Pensionsreformen 2004 und 2005 ist es zu einigen einschneidenden<br />
Veränderungen gekommen. Gewisse Pensionsarten wurden abgeschafft bzw. laufen<br />
aus, andere sind neu hinzugekommen und diverse Einsparungsmaßnahmen wurden<br />
gesetzt.<br />
Eine Neuerung ist das APG (Allgemeines Pensionsgesetz), das für Personen zur<br />
Anwendung kommt, die <strong>nach</strong> dem 1.1.<strong>1955</strong> geboren wurden. Pensionskonto,<br />
Parallelrechnung und Pensionssplitting sind Begriffe aus diesem Bereich.<br />
Abhängig vom Geburtsdatum gelangen unterschiedliche Rechtsnormen zur<br />
Anwendung. Es kann daher folgende Unterteilung iS des geltenden Pensionssystems<br />
vorgenommen werden:<br />
Geburt vor 1.1.<strong>1955</strong> Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />
1. Gruppe<br />
Es gilt die alte<br />
Rechtslage;<br />
Pensionsberechnung<br />
<strong>nach</strong> alten<br />
Bestimmungen mit<br />
geringfügigen<br />
Verschlechterungen<br />
1.1.<strong>1955</strong><br />
2. Gruppe<br />
Versicherungszeiten<br />
wurden bereits vor<br />
1.1.2005 erworben -<br />
Pensionsberechnung<br />
erfolgt <strong>nach</strong> der<br />
„Parallelrechnung“<br />
Seite 5<br />
1.1.2005<br />
Pensionsharmonisierung<br />
tritt in Kraft<br />
Einführung<br />
des<br />
„Pensionskontos“<br />
3. Gruppe<br />
Versicherungszeiten<br />
erst<br />
ab 1.1.2005 -<br />
ausschließlich<br />
neues Recht<br />
(„Pensionskonto“)