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Begriffslexikon<br />

Begriffslexikon<br />

Um den Rahmen dieses <strong>Leitfaden</strong>s nicht zu sprengen, sind hier nur die wichtigsten<br />

Begriffe angeführt.<br />

Abschlag<br />

Bei Inanspruchnahme einer Pension vor dem Regelpensionsalter wird die<br />

Pensionshöhe darum vermindert.<br />

Allgemeines Pensionsgesetz - APG<br />

Die Bestimmungen sollen ein einheitliches Pensionsrecht schaffen und gelten<br />

für Personen, die <strong>nach</strong> dem 1.1.<strong>1955</strong> geboren sind.<br />

Aufwertungsfaktoren<br />

Faktoren, die jährlich festgesetzt werden und womit bestimmte Beträge aus<br />

früheren Perioden aufgewertet werden (als Anpassung an die wirtschaftlichen<br />

Veränderungen).<br />

Ausgleichszulage<br />

Wenn die Pension unter gewissen Umständen ein bestimmtes Mindestausmaß<br />

nicht erreicht, gebührt die Ausgleichszulage in der Höhe der Differenz zwischen<br />

dem „Gesamteinkommen“ und dem sogenannten Richtsatz.<br />

Nicht mit der Ausgleichszulage für erwerbstätige Pharmazeuten, die lt.<br />

Kollektivvertrag zusteht, zu verwechseln!<br />

Beitragsgrundlage<br />

Sie bildet die Basis für die Berechnung der zu leistenden Pensionsversicherungsbeiträge<br />

und ist für Erwerbstätige grundsätzlich das monatliche<br />

Bruttoeinkommen, das mit der Höchstbeitragsgrundlage begrenzt ist.<br />

Beitragszeiten<br />

Das sind Zeiten, in denen Beiträge zur Pensionsversicherung geleistet werden.<br />

Im ASVG werden Zeiten der Pflichtversicherung („Arbeitszeiten“) und Zeiten<br />

einer freiwilligen Versicherung unterschieden. Nach dem APG gelten alle ab<br />

dem 1.1.2005 erworbenen Versicherungszeiten als Beitragszeiten.<br />

Besondere Höherversicherung für erwerbstätige Pensionisten<br />

Ein besonderer Höherversicherungsbetrag zur Pension gebührt, wenn <strong>nach</strong><br />

Vollendung des Regelpensionsalters neben dem Bezug einer Alterspension<br />

eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.<br />

Besonderer Steigerungsbetrag<br />

Er gebührt wenn vor dem Stichtag Beiträge zur Höherversicherung bezahlt<br />

wurden und wird zur monatlichen Pension hinzugerechnet.<br />

Bonifikation<br />

Als Bonus für die - trotz Erfüllung der Mindestversicherungszeit - erstmalige<br />

Inanspruchnahme der Pension <strong>nach</strong> Vollendung des Regelpensionsalters<br />

erhöht sich die Pension um einen bestimmten Prozentsatz.<br />

Seite 48

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