Leitfaden_nach 1955_Stand 2011_pdf_neuesLayout
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Begriffslexikon<br />
Pensionsharmonisierung<br />
Ab 1.1.2005 wurde mit der Pensionsharmonisierung für die meisten<br />
Berufsgruppen ein einheitliches Pensionssystem geschaffen, wofür das<br />
Allgemeine Pensionsgesetz (APG) die Grundlage ist.<br />
Pensionskonto<br />
Auf dem bei der Pensionsversicherungsanstalt für jeden Versicherten<br />
eingerichteten Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen für alle<br />
Versicherungszeiten, die der Kontoinhaber in seinem Erwerbsleben erwirbt,<br />
erfasst.<br />
Pensionssplitting<br />
Ab 2005 kann der erwerbstätige Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung<br />
widmet, für die Kindererziehungszeit bis zu 50 % seiner Teilgutschrift auf das<br />
Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen lassen.<br />
Rahmenzeitraum<br />
Um Anspruch auf eine Pension zu haben, müssen die Versicherungsmonate in<br />
einem bestimmten Zeitrahmen liegen.<br />
Regelpensionsalter<br />
Darunter versteht man das gewöhnliche Pensionsantrittsalter, welches bei<br />
Frauen das vollendete 60. Lj ist und ab 1.1.2024 schrittweise dem<br />
Regelpensionsalter der Männer, vollendetes 65. Lj, angepasst wird.<br />
Selbstversicherung<br />
Ist eine Form der freiwilligen Versicherung und dient als Voraussetzung für eine<br />
anschließende Weiterversicherung, wenn keine oder nur wenig Versicherungszeit<br />
vorhanden ist.<br />
Sonderzahlungen<br />
Im Monat April und September jeden Jahres gebührt eine zusätzliche Zahlung<br />
in der Höhe der für diese Monate ausgezahlten Pension.<br />
Statut A<br />
Ein von der Gehaltskasse im Umlageverfahren organisierter und ausbezahlter<br />
Zuschuss zur gesetzlichen Pension.<br />
Statut B<br />
Eine von der Gehaltskasse im Kapitalansparverfahren organisierte Leistung, die<br />
neben dem Statut A gebührt.<br />
Teilgutschrift auf dem Pensionskonto<br />
Ermittelt sich aus der Summe der (monatlichen) Beitragsgrundlagen und dem<br />
Kontoprozentsatz, wobei die Jahreshöchstbeitragsgrundlage nicht überschritten<br />
werden darf.<br />
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