Leitfaden_nach 1955_Stand 2011_pdf_neuesLayout
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Gesetzliche Pension – Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />
Pensionsarten - Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension<br />
Übersteigt das monatliche Gesamteinkommen (also die Summe aus Pension und<br />
Erwerbseinkommen) den Betrag von 1.049,65 € (<strong>2011</strong>), so wird die Pension um<br />
einen Anrechnungsbetrag 42 vermindert.<br />
über € 1.049,65 bis 1.574,52.................. 30 %<br />
über € 1.574,52 bis 2.099,29.................. 40 %<br />
über € 2.099,29 ...................................... 50 %<br />
Neufeststellung der Teilpension bei:<br />
Pensionsanpassungen<br />
jeder Neuaufnahme der Erwerbstätigkeit<br />
Antrag des Pensionsbeziehers<br />
Durchführung des Jahresausgleiches<br />
Übergangsgeld / Rehabilitation<br />
Übergangsgeld 43 (aus der Pensionsversicherung) gebührt an Stelle der<br />
Berufsunfähigkeitspension und für die Dauer der Rehabilitation.<br />
Ziel der Rehabilitationsmaßnahmen: Wiedereingliederung des Versicherten ins<br />
Erwerbsleben<br />
individuell auf den einzelnen Versicherten abgestimmte Leistungen der<br />
medizinischen (zB Rehabilitationszentrumsaufenthalt)<br />
beruflichen (zB Umschulung) und<br />
sozialen (zB Darlehen) Rehabilitation<br />
Verpflichtung des Antragstellers auf Mitwirkung an zumutbaren Rehabilitationsmaßnahmen.<br />
Erwerbseinkommen oder Arbeitslosengeld werden auf das Übergangsgeld angerechnet.<br />
Rehabilitationsmaßnahmen sind nicht erfolgreich sofern kein Dienstverhältnis vorliegt<br />
kommt es zur Pensionsauszahlung <strong>nach</strong> Ende der Maßnahmen; sie gebührt bis zum Ablauf<br />
der ausgesprochenen Befristung.<br />
Rehabilitationsmaßnahmen sind erfolgreich Einstellung der Übergangsgeldzahlung und<br />
die Berufsunfähigkeitspension fällt nicht an.<br />
Ja.<br />
Häufige<br />
Fragen<br />
Kann ein Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension trotz<br />
Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension<br />
gestellt werden?<br />
41<br />
Die Pension kann aber auch entzogen werden, wenn die Pensionsversicherungsanstalt annimmt, dass sich der<br />
Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat.<br />
42<br />
Er darf weder das Erwerbseinkommen noch die Pension übersteigen.<br />
43<br />
Erhöhung (Höchstausmaß: Bemessungsgrundlage der Berufsunfähigkeitspension) wenn Angehörige im Sinne<br />
des ASVG vorhanden sind.<br />
Seite 25