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Gesetzliche Pension – Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />

Pensionsarten - Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension<br />

Übersteigt das monatliche Gesamteinkommen (also die Summe aus Pension und<br />

Erwerbseinkommen) den Betrag von 1.049,65 € (<strong>2011</strong>), so wird die Pension um<br />

einen Anrechnungsbetrag 42 vermindert.<br />

über € 1.049,65 bis 1.574,52.................. 30 %<br />

über € 1.574,52 bis 2.099,29.................. 40 %<br />

über € 2.099,29 ...................................... 50 %<br />

Neufeststellung der Teilpension bei:<br />

Pensionsanpassungen<br />

jeder Neuaufnahme der Erwerbstätigkeit<br />

Antrag des Pensionsbeziehers<br />

Durchführung des Jahresausgleiches<br />

Übergangsgeld / Rehabilitation<br />

Übergangsgeld 43 (aus der Pensionsversicherung) gebührt an Stelle der<br />

Berufsunfähigkeitspension und für die Dauer der Rehabilitation.<br />

Ziel der Rehabilitationsmaßnahmen: Wiedereingliederung des Versicherten ins<br />

Erwerbsleben<br />

individuell auf den einzelnen Versicherten abgestimmte Leistungen der<br />

medizinischen (zB Rehabilitationszentrumsaufenthalt)<br />

beruflichen (zB Umschulung) und<br />

sozialen (zB Darlehen) Rehabilitation<br />

Verpflichtung des Antragstellers auf Mitwirkung an zumutbaren Rehabilitationsmaßnahmen.<br />

Erwerbseinkommen oder Arbeitslosengeld werden auf das Übergangsgeld angerechnet.<br />

Rehabilitationsmaßnahmen sind nicht erfolgreich sofern kein Dienstverhältnis vorliegt<br />

kommt es zur Pensionsauszahlung <strong>nach</strong> Ende der Maßnahmen; sie gebührt bis zum Ablauf<br />

der ausgesprochenen Befristung.<br />

Rehabilitationsmaßnahmen sind erfolgreich Einstellung der Übergangsgeldzahlung und<br />

die Berufsunfähigkeitspension fällt nicht an.<br />

Ja.<br />

Häufige<br />

Fragen<br />

Kann ein Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension trotz<br />

Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension<br />

gestellt werden?<br />

41<br />

Die Pension kann aber auch entzogen werden, wenn die Pensionsversicherungsanstalt annimmt, dass sich der<br />

Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat.<br />

42<br />

Er darf weder das Erwerbseinkommen noch die Pension übersteigen.<br />

43<br />

Erhöhung (Höchstausmaß: Bemessungsgrundlage der Berufsunfähigkeitspension) wenn Angehörige im Sinne<br />

des ASVG vorhanden sind.<br />

Seite 25

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