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Gesetzliche Pension – Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />

Pensionsarten - Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension<br />

Witwen-/Witwerpension<br />

Kann eine Berufsunfähigkeitspension auch wieder aberkannt werden?<br />

Ja, dies wird der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand des<br />

Pensionsbeziehers wesentlich verbessert hat.<br />

Was geschieht <strong>nach</strong> Erreichen des Regelpensionsalters?<br />

Es kann eine Umwandlung der Berufsunfähigkeitspension in eine Alterspension<br />

beantragt werden, allerdings nur, wenn die dafür benötigten Versicherungszeiten<br />

vorhanden sind. Ansonsten bleibt es beim Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension.<br />

f) Witwen-/Witwerpension 44<br />

Tod des Ehepartners<br />

Voraussetzungen – unbefristete Pension<br />

in der Ehe wurde ein Kind geboren 45 bzw. die Witwe ist im Zeitpunkt des Todes<br />

schwanger<br />

oder<br />

die Witwe ist zum Zeitpunkt des Todes älter als 35 Jahre<br />

oder<br />

die Ehe hat eine gewisse Mindestdauer bestanden:<br />

Witwe ist zum Zeitpunkt des Todes jünger als 35 Jahre: 10 Jahre<br />

Verstorbener war bei Eheschließung bereits Pensionist:<br />

- bei einem Altersunterschied bis zu 20 Jahre: 3 Jahre<br />

- bei einem Altersunterschied von 20 bis 25 Jahren: 5 Jahre<br />

- bei mehr als 25 Jahren Altersunterschied:10 Jahre<br />

Verstorbener war bei Eheschließung zwar noch kein Pensionist,<br />

aber schon älter als das Regelpensionsalter: 2 Jahre<br />

oder<br />

die Witwe ist zum Zeitpunkt des Todes invalid<br />

44 Im Folgenden wird nur die Witwenpension beschrieben. Die Ausführungen gelten gleichermaßen auch für die<br />

Witwerpension.<br />

45 Oder durch die Ehe ein Kind legitimiert.<br />

Seite 26

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