Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und ... - Familientext.de
Die Rolle der BeraterInnern in der Arbeit mit hochkonflikthaften Familien
ist häufig durch hohe Ansprüche der Eltern und Dritter, großen Druck und
ein hohes Maß an Unsicherheit gekennzeichnet. Eine so anspruchsvolle Arbeit
– das zeigen die Befragungen von BeraterInnen in der Studie – bedarf auch
entsprechender Ressourcen:
• Die Sitzungen mit hochkonflikthaften Elternpaaren werden häufig als
belastend und sehr kräftezehrend empfunden. Solche Beratungen sollten nur
von erfahrenen BeraterInnen angeboten und mit »leichteren« Beratungen
abgewechselt werden und das Arbeitsfeld nicht zu stark bestimmen. Das
Setting der Co-Beratung, intensive Vor- und Nachbesprechungen und Supervision
sind Möglichkeiten, mit der Belastung besser fertig zu werden.
Viele BeraterInnen geben auch an, dass Sitzungen nicht länger als eine
Stunde dauern sollten.
• BeraterInnen schätzen die Erfolgsquote sehr kritisch und oft unbefriedigend
ein. Wichtig erscheint, selbst kleine oder vorläufige Erfolge wertzuschätzen.
Trotz der aktiveren Rolle, die BeraterInnen in dieser Arbeit übernehmen
müssen, sollten sie nicht die Verantwortung für das Ergebnis übernehmen.
Hinweis:
Hochkonfliktberatungen sollten im Idealfall als Co-Beratung angeboten werden.
Sie erfordern zudem mehr Kapazitäten im Sekretariat, an Räumen, in
Teambesprechungen und Supervisionen und auch an Fortbildungen. Vor allem
aber sind aufgrund des hohen Zeitaufwandes für diese Beratungen zusätzliche
Beratungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Eine wirtschaftliche Expertise
des Forschungsprojektes zeigt, dass sich Investitionen in Hochkonfliktberatung
rechnen: Für die öffentliche Hand zahlt sich die Einrichtung von Stellen
in diesem Bereich im Vergleich zu den Folgekosten schon dann aus, wenn
Beratung nur in einem von zehn Fällen erfolgreich ist (Roos & Gimber-Roos
2010).
4.5 Bausteine von erfolgversprechenden Interventionen
Die Einschätzungen von Eltern und BeraterInnen in unserer Studie lassen sich
mit anderen Erfahrungen und Forschungsarbeiten zu Interventionen bei hochstrittigen
Eltern verbinden; vor allem mit Konzepten, wie sie in den angloamerikanischen
Ländern existieren.
Zunächst einmal sollten Interventionen in ihrer Reichweite dem Umfang
der elterlichen Konflikte angemessen sein. In den USA werden z.B. in verschiedenen
Programmen für Scheidungseltern einmalige, mehrstündige Informationsveranstaltungen
zu Scheidungsfolgen für Kinder und rechtlichen Aspekten
angeboten, aber auch umfassende und langfristig angelegte Therapieangebote.
Durch die Anordnung einer Beratung (§ 156 Abs. 1 FamFG) in kindschaftsrechtlichen
Sachen – oder Informationsgesprächen über Mediation (§ 135 Fam-
FG) in anderen Scheidungsfolgesachen – sind unterschiedliche außergerichtliche
Verfahren im neuen Verfahrensrecht in Familiensachen als Verpflichtung
aufgenommen. Wie gut dies zukünftig zu einer differenzierten Zuweisung der
angemessenen Verfahren führt, dürfte zum einen maßgeblich vom Ausbau der
Kooperationen zwischen Gericht und psychosozialer Beratung abhängen (s.
41 Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis
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