Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und ... - Familientext.de
. Inanspruchnahme des Erstgesprächs
. Fortdauer der Beratung
. Unterbrechung oder Abbruch der Beratung durch die Eltern
. Beendigung der Beratung durch die Beratungsstelle
. Ergebnis der Beratung: Vereinbarung zwischen den Eltern
. Gründe für das Scheitern der Beratung
. Situation des Kindes
. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
Die BeraterInnen übermitteln bei diesem Vorgehen dem Jugendamt bzw. Gericht
Rahmendaten über die Beratung. Wichtig ist, die Eltern vor Beginn der
Beratung über dieses Vorgehen zu informieren und dafür zu gewinnen sowie
ihre Einwilligung zu erhalten. Trotz einer Einwilligung sollten BeraterInnen
die betroffenen Eltern über den konkreten Informationsaustausch in Kenntnis
setzen und wichtige Inhalte aus Gesprächen mit anderen Fachkräften an sie
zurückmelden.
Hinweis:
Zu beachten ist: Eine allgemeine Schweigepflichtentbindung, bei der nicht
festgelegt ist, mit wem genau und zu welchem Anlass Informationen ausgetauscht
werden, ist rechtlich nicht zulässig.
Informationsaustausch zwischen BeraterInnen und anderen KooperationspartnerInnen
Für BeraterInnen kann es aus fachlichen Gründen wichtig sein, mit weiteren
KooperationspartnerInnen, wie JugendamtsmitarbeiterInnen, Verfahrensbeiständen
oder Sachverständigen im Einzelfall Kontakt aufzunehmen und Informationen
auszutauschen (s. Kapitel 4.2.2). Dies kann entweder im frühen
Termin geklärt werden, oder es kann dafür im laufenden Beratungsprozess
eine Einwilligung von den Eltern eingeholt werden. Grundsätzlich kann davon
ausgegangen werden, dass Eltern bereit sind, einem Informationsaustausch zuzustimmen.
Unter den hochkonflikthaften Eltern gibt es zwei Tendenzen: Da
sind zum einen die Eltern, die von sich aus (großzügig) Daten weitergeben, um
damit auf ihre Schwierigkeiten und Lösungsideen aufmerksam machen oder
sich argumentativ besser gegen den anderen Elternteil durchzusetzen. Zum anderen
gibt es eine Gruppe von Eltern, die sich sehr skeptisch gegenüber einem
Informationsaustausch zeigt, da sie bereits schon einmal einen persönlichen
Nachteil daraus erfahren haben oder einen solchen befürchten. In beiden Fällen
ist es Aufgabe der Berater- Innen, gemeinsam mit den Eltern darüber zu
sprechen, was sie sich von einer Informationsweitergabe erhoffen bzw. was sie
befürchten. Beides sollte in Beratungsgesprächen thematisiert werden.
Bei hochkonflikthaften Eltern sollte im Einzelfall überdacht werden, inwieweit
Informationen mündlich oder schriftlich weitergegeben werden. Eine
mündliche Stellungnahme signalisiert, dass es sich um einen gemeinsamen Dialog
und einen Aushandlungsprozess handelt und nicht um Problemzuschreibungen.
Mündliche Äußerungen können allerdings zu Missverständnissen
57 Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis
5.3.1