Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und ... - Familientext.de
• Relativ gut untersucht sind psychoedukative Trainings für Eltern, bei denen
im Rahmen von Gruppenprogrammen zentrale Kenntnisse über die Bedürfnisse
von Kindern bei einer Elterntrennung sowie Kommunikationsfertigkeiten
vermittelt werden. Mit »Kinder im Blick« steht auch in Deutschland
ein Gruppenprogramm zur Verfügung, das gut evaluiert ist (Bröning 2009).
Elemente dieses Programms scheinen auch für die Arbeit mit den Eltern im
Einzel- oder Paarsetting geeignet. In solchen Trainings zeigen Eltern eine
besonders große Offenheit für die Vermittlungen von Fähigkeiten, die dazu
dienen, besser auf die Bedürfnisse ihrer Kinder eingehen zu können.
• Schließlich können auch unmittelbar vom Gericht mit der Umgangspflegschaft
(§ 1684 BGB), der Verfahrensbeistandschaft (§ 158 FamFG) oder dem
familienpsychologischen Gutachten (§ 163 FamFG) Fachkräfte ins Verfahren
integriert werden, die ebenfalls über psychosoziale Interventionsmöglichkeiten
verfügen sollten. Verfahrensbeiständen kann nach neuem Recht sogar
aufgegeben werden, am Einvernehmen der Eltern mitzuwirken. Auch
die Sachverständigen können im Rahmen einer lösungsorientierten Begutachtung
explizit beauftragt werden, auf elterliches Einvernehmen aktiv
hinzuwirken. Umfassende Evaluationen solcher Interventionen liegen allerdings
kaum vor.
Hinweis:
In den Daten des Forschungsprojekts »Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft«
deutet sich an, dass hochkonflikthafte Eltern der psychologischen Begutachtung
positive Effekte attestieren, dass sie Elternkonflikte reduziert und
die Situation des Kindes verbessert. Dies könnte damit zusammenhängen, dass
in einer Begutachtung in der Regel Einzelgespräche mit den Eltern eine große
Bedeutung haben.
5 Interprofessionelle Kooperation im Kontext
hochkonflikthafter Familien in Trennung und Scheidung
5.1 Interprofessionelle Kooperationsbeziehungen
Es befassen sich in der Regel sechs Berufsgruppen mit hochkonflikthaften
Trennungs- und Scheidungsfamilien. Dies sind: RechtsanwältInnen, Richter-
Innen, JugendamtsmitarbeiterInnen, BeraterInnen, Verfahrensbeistände und
psychologische Sachverständige. Sie gehören sowohl dem Jugendhilfe- als auch
dem Rechtssystem an. Ein laufendes Gerichtsverfahren ist jedoch kein zwingendes
Kriterium für Hochkonflikthaftigkeit (s. Kapitel 2), da es auch Trennungs-
und Scheidungsfamilien gibt, die eine gerichtliche Regelung nicht in
Betracht ziehen und ausschließlich von psychosozialen Fachkräften betreut
werden oder gar nicht in Kontakt mit professionellen HelferInnen stehen.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich im Unterschied zu den zuletzt
aufgeführten Möglichkeiten explizit auf das Zusammenwirken des Rechts- und
Jugendhilfesystems, da diese Art der interprofessionellen Kooperation durch
die Anwendung des Familienverfahrensrechts (FamFG) in der Praxis besonders
47 Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis
5.1