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IOEW SR 063 Oekonomisch oekologische Bewertung Pro..., Seiten ...

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11 Ökologische Folgenwirkungen des Ausbaus<br />

* Offensive Auslegung der Pflicht zu Ausgleichsmaßnahmen nach der Eingriffsregelung des<br />

Bundesnaturschutzes;<br />

* Bei allen Vorhaben Nutzung aller Möglichkeiten naturgerechter Ausführung, wie im Bereich<br />

der Straßenrandgestaltung;<br />

* Verzicht auf die Vereinnahmung oder Beschädigung ökologisch wertvoller Biotope, auch<br />

wenn sie nicht einmalig sind, soweit (auch teurere) Alternativen offenstehen: Beispiel: keine<br />

Deponien in alten Steinbrüchen oder auf "Ödland";<br />

* Absoluter Schutz (Tabuisierung) von Biotopen einer bestimmten ökologischen Wertstufe ab<br />

gegen Vereinnahmung oder Beschädigung durch Infrastrukturmaßnahmen; generelle Verpflichtung,<br />

diese, etwa unter Verlegung von Trassenführungen, zu schonen.<br />

2.4 Zusammenfassung<br />

Aus den Ausführungen wird deutlich, daß die Gefahrdungspotentiale bei einem Ausbau der<br />

Havel zur Großschiffahrtsstraße zum einen im Hinblick auf die natürlichen Gegebenheiten hoch<br />

sind, zum anderen sich auch deutliche wirtschaftliche Nachteile (Tourismus) ergeben können.<br />

Zudem sind eine Reihe von Gefährdungen wie die Fragen des Wasserhaushaltes noch in keiner<br />

Weise geklärt. Die Gutachten, die diese Fragen klären sollen, sind erst in Auftrag gegeben<br />

worden. Die UVPs sind ebenfalls noch nicht abgeschlossen und werden insbesondere nicht als<br />

Gesamt-UVP durchgeführt, sondern nur abschnittsweise.<br />

Die Gefährdungspotentiale insbesondere des Wasserhaushaltes sind dabei so gravierend, daß<br />

ohne eine gründliche Klärung dieser Frage schon allein aus diesen Gründen jeder Ausbau unterbleiben<br />

muß. Es stellt sich auch die Frage, inwieweit die in den neuen Bundesländern noch erhaltenen<br />

Naturraumpotentiale, die eben gerade deshalb erhalten wurden, weil die Infrastrukturentwicklung<br />

in der ehemaligen DDR noch nicht den Zerstörungsgrad erreicht hat, wie dies im<br />

Westen des Landes der Fall ist, nicht gerade deshalb besonders geschützt werden sollten. Dies<br />

wäre dann auch als Ausdruck des Umdenkens der bundesrepublikanischen Gesellschaft hinsichtlich<br />

des Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu verstehen.

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