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IOEW SR 063 Oekonomisch oekologische Bewertung Pro..., Seiten ...

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25 Binnenschiffahrt im Aufbruch?<br />

stitions- und Unterhaltungskosten direkt angelastet werden. Hier müsse der Staat einen<br />

"Staatsanteil" tragen. 21<br />

Wegekostenberechnung<br />

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat 1990 eine Wegekostenrechnung für das<br />

Jahr 1987 veröffentlicht, die im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durchgeführt wurde.<br />

Das DIW ermittelte sowohl die Wegekosten als auch den Kostendeckungsbeitrag, der vom jeweiligen<br />

Verkehrsträger erbracht wurde. Der Beitrag der Binnenschiffahrt stammt lediglich aus<br />

den Schifffahrtsabgaben, da sie von der Mineralölsteuer befreit ist. Im Bereich der Binnenschiffahrt<br />

kam das DIW zu folgenden Ergebnissen.<br />

Wegekosten, Wegeeinnahmen und Wegekostendeckungsgrad<br />

bei den Binnenwasserstraßen 1987<br />

Wasserstraßenart Kosten Einnahmen Kostendeckungsgra d<br />

Mill. DM Mill. DM in v.H.<br />

Abgabepflichtige 1.014 104,4 10,3<br />

Wasserstraßen<br />

Nichtabgabepflichtige 211 - -<br />

Wasserstraßen<br />

* Rhein 137 - -<br />

* übrige<br />

74 - -<br />

Wasserstraßen<br />

Insgesamt 1.225 | 104,4 | 8,5<br />

Quelle: Enderlein u.a. 1990, Übersicht 28<br />

Für die Diskussion um den Ausbau im Rahmen des <strong>Pro</strong>jektes 17 ergeben sich aus den Argumenten<br />

von Wulf und dem Kostendeckungsbeitrag der Binnenschiffahrt einige interessante Gesichtspunkte:<br />

Von den Flüssen im Bereich des <strong>Pro</strong>jektes 17 gehen schon heute außerverkehrliche<br />

Nutzen wie z.B. aus der Freizeitnutzung, der Wertschätzung für die Erhaltung einer einmaligen<br />

Flußlandschaft, dem Lebensraum für seltene Arten usw. aus. Für den Ausbau der Wasserstraßen<br />

wird aber nur aus der Sicht der Binnenschiffahrt argumentiert Bedenkt man, daß neben<br />

dem geringen Deckungsgrad der Binnenschiffahrt durch einen Ausbau da* Wasserstraßen des<br />

<strong>Pro</strong>jektes 17 gleichzeitig ein großer Teil der außerverkehrlichen Nutzen vermindert wird, dann<br />

muß geprüft werden, ob nicht ein Verzicht auf den Ausbau gesamtwirtschaftlich gesehen sinnvoller<br />

ist. Das Argument der außerverkehrlichen Nutzen kann hier zu einem Argument gegen<br />

den Ausbau der Wasserstraßen werden. So werden denn auch in der Nutzen-Kosten-Analyse für<br />

das <strong>Pro</strong>jekt 17 keine außerverkehrlichen Nutzen ermittelt 22. Ob die außerverkehrlichen Nutzen<br />

21 vgl. Wulf 1989, S. 219ff.<br />

22 vgl. hierzu Kapitel 8 über die Nutzen-Kosten-Analyse für das <strong>Pro</strong>jekt 17.

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