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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI

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5.1 – Hygienische Maßnahmen zur Verhütung der Übertragung von HIV im Krankenhaus<br />

nung, Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Krankenhausinfektionen) sind ausreichend,<br />

um das Risiko einer Übertragung von HIV auszuschließen.<br />

Räume<br />

Da das HIV nur durch Kontakt mit erregerhaltigem Blut, Blutbestandteilen, Körperflüssigkeiten<br />

<strong>und</strong> Ausscheidungen, nicht aber durch Staub übertragen wird, ist eine<br />

Scheuerdesinfektion der kontaminierten Oberflächen ausreichend.<br />

Betten<br />

Die Betten sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren (s. Anlage zu den Ziffern 4.4.2<br />

<strong>und</strong> 6.5 der <strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung, Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Krankenhausinfektionen).<br />

Die zur Bettenaufbereitung anzuwendenden Verfahren richten sich<br />

nach dem Grad der Gefährdung, die von dem Bett ausgeht (insbesondere der sek<strong>und</strong>ären<br />

Erkrankung des HIV-infizierten Patienten). Es wird daran erinnert, dass jedem<br />

stationär aufgenommenen Patienten ein desinfiziertes Bett geboten werden sollte.<br />

2.4 Entsorgung<br />

Die Entsorgung erregerhaltigen bzw. kontaminierten Materials (Untersuchungsmaterial,<br />

Blut, Stuhl, Urin etc.) hat in der Weise zu erfolgen, dass das Personal sowie die mit<br />

der weiteren Entsorgung beauftragten Personen nicht gefährdet werden. Spitze <strong>und</strong><br />

scharfe Gegenstände müssen in stich- <strong>und</strong> transportfesten, flüssigkeitsdichten geschlossenen<br />

Behältnissen entsorgt werden.<br />

Bei Entsorgungsarbeiten sind Handschuhe <strong>und</strong> ggf. Schutzkittel zu tragen. Mit HIV<br />

kontaminierte Abfälle können wie Abfälle der Gruppe B entsorgt werden, soweit nicht<br />

aus anderen Gründen eine Entsorgung als Abfall der Gruppe C erforderlich ist (s. Anlage<br />

zu Ziffer 6.8 der „<strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung, Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von<br />

Krankenhausinfektionen“ <strong>und</strong> Unfallverhütungsvorschrift „Ges<strong>und</strong>heitsdienst“).<br />

3 Spezielle Hinweise<br />

3.1 Blutentnahme<br />

Bei Blutentnahmen ist zu beachten:<br />

die Kanülen dürfen nicht abgebogen oder in die Schutzkappe zurückgeschoben werden<br />

(häufigste Ursache <strong>für</strong> Stichverletzungen),<br />

die Kanülen <strong>und</strong> Spritzen sind unmittelbar nach dem Gebrauch in stich- <strong>und</strong> transportfesten,<br />

flüssigkeitsdichten geschlossenen Behältnissen zu entsorgen.<br />

Auf die Möglichkeit der Verwendung von Kanülen <strong>und</strong> Spritzen mit Ventilverschluss<br />

wird hingewiesen.<br />

3.2 Endoskopie<br />

Für jede Untersuchung ist ein desinfiziertes bzw. sterilisiertes Instrument zu verwenden.<br />

Bei der Aufbereitung der Endoskope ist stets – unabhängig davon, ob eine HIV-Infektion<br />

besteht oder nicht – folgendes zu beachten:<br />

Grobe Verunreinigungen sind abzuwischen.<br />

Für die Desinfektion sind – soweit anwendbar – thermische Verfahren zu bevorzugen. Für<br />

die chemische Desinfektion sind aldehydhaltige Instrumentendesinfektionsmittel aus der<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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