Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI
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4.6 – Anforderungen der Hygiene an bestehende Krankenhäuser<br />
Anforderungen der Hygiene an bestehende Krankenhäuser<br />
Anlage zu Ziffer 4.6 der “<strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung, Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Krankenhausinfektionen”<br />
(aus <strong>Richtlinie</strong>n <strong>Krankenhaushygiene</strong>, Lieferung 7, April 1986)<br />
Die ständige Weiterentwicklung der Medizin führt oft bereits nach kurzer Zeit zu neuen<br />
Gegebenheiten, die veränderte Anforderungen an die <strong>Krankenhaushygiene</strong> stellen.<br />
Dies können Veränderungen<br />
in Diagnostik, Therapie <strong>und</strong> Pflege,<br />
in der Aufgabenstellung <strong>und</strong> Organisation,<br />
in dem Spektrum der Krankheiten,<br />
in der Personalsituation,<br />
in der medizinisch-technischen Ausstattung<br />
<strong>und</strong> neuere Erkenntnisse der Infektions-Epidemiologie sein.<br />
Den veränderten Bedingungen ist im Sinne der Infektionsprophylaxe Rechnung zu<br />
tragen. Deshalb ist es bei bestehenden Krankenhäusern häufig notwendig, Sanierungsmaßnahmen<br />
in funktioneller, baulicher <strong>und</strong> technischer Hinsicht vorzunehmen.<br />
Wie bereits in den Erläuterungen zur <strong>Richtlinie</strong> ausgeführt, ist die Verbesserung der<br />
organisatorischen <strong>und</strong> personellen Struktur (Hygienefachkraft, Personalausstattung)<br />
sowie die Fortbildung des Personals eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der<br />
hygienischen Verhältnisse.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die Anforderungen der Hygiene zur Verhütung von Krankenhausinfektionen<br />
unter allen baulichen Bedingungen gleich. Die <strong>Richtlinie</strong> <strong>und</strong> ihre Anlagen<br />
sind daher auch <strong>für</strong> bestehende Krankenhäuser anzuwenden. Ziel von Sanierungsmaßnahmen<br />
muss es sein, die hygienischen Verhältnisse soweit <strong>und</strong> sobald wie möglich<br />
den Anforderungen der <strong>Richtlinie</strong> anzupassen. Wie im Vorwort zur <strong>Richtlinie</strong> <strong>und</strong> in<br />
den Erläuterungen ausgeführt, lässt jedoch die örtliche Situation oft nur eine schrittweise<br />
Realisierung der Empfehlungen zu. Die Mitwirkung des Krankenhaushygienikers<br />
<strong>und</strong> der Krankenhaus-Hygienekommission ist dabei unabdingbar.<br />
Es ist zweckmäßig, an Hand der <strong>Richtlinie</strong> <strong>und</strong> ihrer Anlagen in regelmäßigen Abständen<br />
zu prüfen, ob eine Verbesserung der hygienischen Bedingungen notwendig ist. Die<br />
Vermeidung von Krankenhausinfektionen hat große Bedeutung <strong>für</strong> den einzelnen Patienten<br />
sowie <strong>für</strong> die Allgemeinheit wegen ihrer Häufigkeit <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Kosten. Deshalb sind <strong>für</strong> die Sanierung der Krankenhäuser in gleicher Weise Mittel<br />
bereitzustellen wie <strong>für</strong> andere Sicherheitsmaßnahmen z.B. des Arbeitsschutzes <strong>und</strong><br />
des Brandschutzes.<br />
Bei schrittweiser Sanierung eines Krankenhauses müssen Prioritäten nach den Anforderungen<br />
der Infektionsprophylaxe gesetzt werden. Besondere Bedeutung haben dabei<br />
die in der <strong>Richtlinie</strong> unter der Ziffer 5.2.1 aufgeführten Krankenhausbereiche, die in<br />
besonderem Maße vor Infektionen geschützt werden müssen (z.B. Einheit <strong>für</strong> Intensivmedizin,<br />
Operationsabteilung, hämatologisch-onkologische Einheit, Entbindungsabteilung<br />
<strong>für</strong> Risikogeburten) <strong>und</strong> die unter Ziffer 5.2.2 aufgeführten Krankenhausbereiche,<br />
von denen in besonderem Maße Infektionsgefahren ausgehen können (z.B. Infektionskranken-Pflege).<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />
Elsevier, Urban & Fischer, München<br />
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