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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI

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4.6 – Anforderungen der Hygiene an bestehende Krankenhäuser<br />

Anforderungen der Hygiene an bestehende Krankenhäuser<br />

Anlage zu Ziffer 4.6 der “<strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung, Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Krankenhausinfektionen”<br />

(aus <strong>Richtlinie</strong>n <strong>Krankenhaushygiene</strong>, Lieferung 7, April 1986)<br />

Die ständige Weiterentwicklung der Medizin führt oft bereits nach kurzer Zeit zu neuen<br />

Gegebenheiten, die veränderte Anforderungen an die <strong>Krankenhaushygiene</strong> stellen.<br />

Dies können Veränderungen<br />

in Diagnostik, Therapie <strong>und</strong> Pflege,<br />

in der Aufgabenstellung <strong>und</strong> Organisation,<br />

in dem Spektrum der Krankheiten,<br />

in der Personalsituation,<br />

in der medizinisch-technischen Ausstattung<br />

<strong>und</strong> neuere Erkenntnisse der Infektions-Epidemiologie sein.<br />

Den veränderten Bedingungen ist im Sinne der Infektionsprophylaxe Rechnung zu<br />

tragen. Deshalb ist es bei bestehenden Krankenhäusern häufig notwendig, Sanierungsmaßnahmen<br />

in funktioneller, baulicher <strong>und</strong> technischer Hinsicht vorzunehmen.<br />

Wie bereits in den Erläuterungen zur <strong>Richtlinie</strong> ausgeführt, ist die Verbesserung der<br />

organisatorischen <strong>und</strong> personellen Struktur (Hygienefachkraft, Personalausstattung)<br />

sowie die Fortbildung des Personals eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der<br />

hygienischen Verhältnisse.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die Anforderungen der Hygiene zur Verhütung von Krankenhausinfektionen<br />

unter allen baulichen Bedingungen gleich. Die <strong>Richtlinie</strong> <strong>und</strong> ihre Anlagen<br />

sind daher auch <strong>für</strong> bestehende Krankenhäuser anzuwenden. Ziel von Sanierungsmaßnahmen<br />

muss es sein, die hygienischen Verhältnisse soweit <strong>und</strong> sobald wie möglich<br />

den Anforderungen der <strong>Richtlinie</strong> anzupassen. Wie im Vorwort zur <strong>Richtlinie</strong> <strong>und</strong> in<br />

den Erläuterungen ausgeführt, lässt jedoch die örtliche Situation oft nur eine schrittweise<br />

Realisierung der Empfehlungen zu. Die Mitwirkung des Krankenhaushygienikers<br />

<strong>und</strong> der Krankenhaus-Hygienekommission ist dabei unabdingbar.<br />

Es ist zweckmäßig, an Hand der <strong>Richtlinie</strong> <strong>und</strong> ihrer Anlagen in regelmäßigen Abständen<br />

zu prüfen, ob eine Verbesserung der hygienischen Bedingungen notwendig ist. Die<br />

Vermeidung von Krankenhausinfektionen hat große Bedeutung <strong>für</strong> den einzelnen Patienten<br />

sowie <strong>für</strong> die Allgemeinheit wegen ihrer Häufigkeit <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Kosten. Deshalb sind <strong>für</strong> die Sanierung der Krankenhäuser in gleicher Weise Mittel<br />

bereitzustellen wie <strong>für</strong> andere Sicherheitsmaßnahmen z.B. des Arbeitsschutzes <strong>und</strong><br />

des Brandschutzes.<br />

Bei schrittweiser Sanierung eines Krankenhauses müssen Prioritäten nach den Anforderungen<br />

der Infektionsprophylaxe gesetzt werden. Besondere Bedeutung haben dabei<br />

die in der <strong>Richtlinie</strong> unter der Ziffer 5.2.1 aufgeführten Krankenhausbereiche, die in<br />

besonderem Maße vor Infektionen geschützt werden müssen (z.B. Einheit <strong>für</strong> Intensivmedizin,<br />

Operationsabteilung, hämatologisch-onkologische Einheit, Entbindungsabteilung<br />

<strong>für</strong> Risikogeburten) <strong>und</strong> die unter Ziffer 5.2.2 aufgeführten Krankenhausbereiche,<br />

von denen in besonderem Maße Infektionsgefahren ausgehen können (z.B. Infektionskranken-Pflege).<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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