Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI
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5.3.7 – Hygienefachkraft<br />
Teilzeitbeschäftigung einer hauptamtlichen Hygienefachkraft,<br />
Beschäftigung einer hauptamtlichen Hygienefachkraft <strong>für</strong> mehrere Krankenhäuser (z.B.<br />
einen gemeinsamen Krankenhausträger),<br />
Beschäftigung von integrierten Hygienefachkräften; in diesem Falle sollte diese zusätzliche<br />
Aufgabe jedoch nur Schwestern oder Pflegern übertragen werden, die eine leitende Funktion<br />
innerhalb des Krankenhauses ausüben. Hierbei ist jedoch sicherzustellen, dass die in<br />
der <strong>Richtlinie</strong> verankerten Aufgaben zur Erkennung, Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von<br />
Krankenhausinfektionen in dem jeweiligen Einsatzbereich der Hygienefachkraft unabhängig<br />
neben den ihnen zugewiesenen originären Aufgaben unter ausreichender zeitlicher<br />
Freistellung wahrgenommen werden können. Bei dieser Alternative sind jedoch mögliche<br />
Schwierigkeiten infolge Interessenkollisionen auszuschließen.<br />
Um eine ausreichende Effektivität ihrer Arbeit zu sichern, sollte die Hygienefachkraft<br />
folgende Zuordnung erhalten:<br />
In einem Krankenhaus mit einem hauptamtlichen Krankenhaushygieniker sollte die Hygienefachkraft<br />
diesem unterstellt sein 2<br />
, wobei jedoch die Verantwortung des ärztlichen Leiters<br />
<strong>für</strong> die <strong>Krankenhaushygiene</strong> nicht berührt wird (s. 5.3.1 der <strong>Richtlinie</strong>).<br />
In Krankenhäusern ohne hauptamtlichen Krankenhaushygieniker ist die Hygienefachkraft<br />
dem ärztlichen Leiter des Krankenhauses direkt unterstellt 3<br />
. Der ärztliche Leiter kann die<br />
Weisungsbefugnis auf diesem Gebiet an den Hygienebeauftragten delegieren.<br />
Für die Hygienefachkraft ist keine originäre Weisungsbefugnis vorgesehen, sie kann<br />
jedoch krankenhausintern delegiert werden.<br />
3 Aufgabenkatalog<br />
Das Arbeitsgebiet der Hygienefachkraft ist in 5.3.7 der <strong>Richtlinie</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich beschrieben.<br />
Die Hygienefachkraft hat im Einvernehmen mit dem Krankenhaushygieniker bzw.<br />
dem Hygienebeauftragten folgende Aufgaben wahrzunehmen:<br />
a) Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der <strong>Krankenhaushygiene</strong> durch<br />
– regelmäßige Begehung aller Bereiche des Krankenhauses, insbesondere der Krankenstationen,<br />
– Überwachung der Pflegetechniken <strong>und</strong> der Arbeitsabläufe z.B. bei Desinfektions- <strong>und</strong><br />
Sterilisationsmaßnahmen, bei der Krankenhausreinigung, bei der Speisen- <strong>und</strong> Wäscheversorgung<br />
sowie bei der sonstigen Ver- <strong>und</strong> Entsorgung.<br />
b) Mitwirkung bei der Aufdeckung von Krankenhausinfektionen durch<br />
– Aufzeichnung der Daten bezüglich Krankenhausinfektionen nach Häufigkeit, Art der<br />
Erkrankungen, Erreger, Resistenzspektren, Lokalisierung auf bestimmte Bereiche; dabei<br />
soll die Hygienefachkraft Einsicht in die klinischen Unterlagen nehmen bzw. Informationen<br />
von den Ärzten <strong>und</strong> dem Pflegepersonal einholen, soweit sie <strong>für</strong> die Erkennung<br />
von Infektionen von Bedeutung sind. Die hier<strong>für</strong> erforderlichen Unterlagen müssen ihr<br />
zugänglich sein,<br />
– Führen von entsprechenden Statistiken <strong>und</strong> deren Auswertung als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> epidemiologische<br />
Erkenntnisse,<br />
– Mitwirkung bei epidemiologischen Untersuchungen.<br />
________<br />
2 Durch diese Regelung wird die Empfehlung unter Ziffer 5.3.7 der „<strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung, Verhütung<br />
<strong>und</strong> Bekämpfung von Krankenhausinfektionen“ geändert, um in Ausnahmefällen die Hygienefachkraft dem<br />
ärztlichen Leiter fachlich unterstellen zu können.<br />
3 Durch diese Regelung wird die Empfehlung unter Ziffer 5.3.7 der „<strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung, Verhütung<br />
<strong>und</strong> Bekämpfung von Krankenhausinfektionen“ geändert.<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />
Elsevier, Urban & Fischer, München<br />
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