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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI

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5.3.7 – Weiterbildung zur Hygienefachschwester bzw. zum Hygienefachpfleger<br />

3.6 Praktikum<br />

Sechswöchiges Praktikum in einem Krankenhaus unter der Anleitung einer Hygienefachschwester<br />

bzw. eines Hygienefachpflegers, das möglichst vor dem Kurs abzuleisten<br />

ist.<br />

4 Prüfung<br />

Mündliche/schriftliche Prüfung über Kursinhalte mit Bescheinigung, aus der hervorgeht,<br />

dass der Kurs im Sinne der <strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung, Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung<br />

von Krankenhausinfektionen durchgeführt worden ist. Eine staatliche Anerkennung<br />

ist anzustreben.<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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