Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI
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5.3.7 – Krankenschwester/-pfleger <strong>für</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />
Krankenschwester/-pfleger bzw. Kinderkrankenschwester/pfleger<br />
<strong>für</strong> die <strong>Krankenhaushygiene</strong> (Hygienefachkraft)<br />
Anlage zu Ziffer 5.3.7 der <strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong> <strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl.<br />
8/1991)<br />
1 Bedarf<br />
Der Bedarf an Hygienefachkräften ist vom Infektionsrisiko innerhalb des Krankenhauses<br />
bzw. der Abteilung abhängig. Die aktuelle Verhältniszahl (Anzahl der Betten, die<br />
von einer vollzeitbeschäftigten Hygienefachkraft zu betreuen sind) muss im Einzelfall<br />
unter Berücksichtigung der Struktur des Krankenhauses ermittelt werden. Als Anhaltspunkte<br />
hier<strong>für</strong> werden drei Gruppen angegeben.<br />
1.1 Gruppe A (Verhältniszahl 300/1)<br />
Eine Verhältniszahl von 300 Betten/Hygienefachkraft gilt <strong>für</strong> Bereiche mit Patienten,<br />
bei denen im Vergleich zu den Gruppen B <strong>und</strong> C ein höheres Infektionsrisiko aufgr<strong>und</strong><br />
der Disposition der Patienten <strong>und</strong> der Art der Ärztlichen <strong>und</strong> pflegerischen<br />
Maßnahmen zu erwarten ist.<br />
In diese Gruppe fallen Betten <strong>für</strong>: Intensivmedizin, Chirurgie, Neurochirurgie, Urologie,<br />
Frauenheilk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Geburtshilfe, Neonatologie, Kinderheilk<strong>und</strong>e, Orthopädie<br />
(operativ), Infektionskrankheiten, Dialyse, Innere Medizin (z.B. Onkologie, Chronische<br />
Krankheiten).<br />
1.2 Gruppe B (Verhältniszahl 600/1)<br />
Eine Verhältniszahl von 600 Betten/Hygienefachkraft gilt <strong>für</strong> die Bereiche mit Patienten,<br />
bei denen im Vergleich zu der Gruppe A ein niedrigeres <strong>und</strong> zu der Gruppe C ein<br />
höheres Infektionsrisiko aufgr<strong>und</strong> der Disposition der Patienten <strong>und</strong> der Art der ärztlichen<br />
<strong>und</strong> pflegerischen Maßnahmen zu erwarten ist.<br />
In diese Gruppe fallen Betten <strong>für</strong> Innere Medizin (soweit nicht in Gruppe A), Orthopädie<br />
(konservativ), M<strong>und</strong>-, Kiefer- <strong>und</strong> Gesichtschirurgie, Hals-, Nasen-, Ohrenheilk<strong>und</strong>e,<br />
Augenheilk<strong>und</strong>e, Haut- <strong>und</strong> Geschlechtskrankheiten, Röntgenmedizin, Nuklearmedizin,<br />
Strahlentherapie, Neurologie (wenn nicht in Gruppe A), Akut-Psychiatrie<br />
<strong>und</strong> Geronto-Psychiatrie; außerdem Allgemeine Krankenhäuser ohne Fachabteilungen.<br />
1.3 Gruppe C (Verhältniszahl 1000/1)<br />
Eine Verhältniszahl von 1000 Betten/Hygienefachkraft gilt <strong>für</strong> Bereiche mit Patienten,<br />
bei denen im Vergleich zu den Gruppen A <strong>und</strong> B ein niedrigeres Infektionsrisiko aufgr<strong>und</strong><br />
der Disposition der Patienten <strong>und</strong> der Art der ärztlichen <strong>und</strong> pflegerischen<br />
Maßnahmen zu erwarten ist.<br />
In diese Gruppe fallen Betten <strong>für</strong>: Psychiatrie einschließlich Suchtkrankheiten, Langzeitpsychiatrie,<br />
Rheumatologie; Geriatrie <strong>und</strong> Chronische Krankheiten (wenn nicht in<br />
Gruppe A), Rehabilitation; außerdem Kurkrankenhäuser <strong>und</strong> sonstige Fachkrankenhäuser.<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />
Elsevier, Urban & Fischer, München<br />
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