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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI

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5.3.7 – Krankenschwester/-pfleger <strong>für</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Krankenschwester/-pfleger bzw. Kinderkrankenschwester/pfleger<br />

<strong>für</strong> die <strong>Krankenhaushygiene</strong> (Hygienefachkraft)<br />

Anlage zu Ziffer 5.3.7 der <strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong> <strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl.<br />

8/1991)<br />

1 Bedarf<br />

Der Bedarf an Hygienefachkräften ist vom Infektionsrisiko innerhalb des Krankenhauses<br />

bzw. der Abteilung abhängig. Die aktuelle Verhältniszahl (Anzahl der Betten, die<br />

von einer vollzeitbeschäftigten Hygienefachkraft zu betreuen sind) muss im Einzelfall<br />

unter Berücksichtigung der Struktur des Krankenhauses ermittelt werden. Als Anhaltspunkte<br />

hier<strong>für</strong> werden drei Gruppen angegeben.<br />

1.1 Gruppe A (Verhältniszahl 300/1)<br />

Eine Verhältniszahl von 300 Betten/Hygienefachkraft gilt <strong>für</strong> Bereiche mit Patienten,<br />

bei denen im Vergleich zu den Gruppen B <strong>und</strong> C ein höheres Infektionsrisiko aufgr<strong>und</strong><br />

der Disposition der Patienten <strong>und</strong> der Art der Ärztlichen <strong>und</strong> pflegerischen<br />

Maßnahmen zu erwarten ist.<br />

In diese Gruppe fallen Betten <strong>für</strong>: Intensivmedizin, Chirurgie, Neurochirurgie, Urologie,<br />

Frauenheilk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Geburtshilfe, Neonatologie, Kinderheilk<strong>und</strong>e, Orthopädie<br />

(operativ), Infektionskrankheiten, Dialyse, Innere Medizin (z.B. Onkologie, Chronische<br />

Krankheiten).<br />

1.2 Gruppe B (Verhältniszahl 600/1)<br />

Eine Verhältniszahl von 600 Betten/Hygienefachkraft gilt <strong>für</strong> die Bereiche mit Patienten,<br />

bei denen im Vergleich zu der Gruppe A ein niedrigeres <strong>und</strong> zu der Gruppe C ein<br />

höheres Infektionsrisiko aufgr<strong>und</strong> der Disposition der Patienten <strong>und</strong> der Art der ärztlichen<br />

<strong>und</strong> pflegerischen Maßnahmen zu erwarten ist.<br />

In diese Gruppe fallen Betten <strong>für</strong> Innere Medizin (soweit nicht in Gruppe A), Orthopädie<br />

(konservativ), M<strong>und</strong>-, Kiefer- <strong>und</strong> Gesichtschirurgie, Hals-, Nasen-, Ohrenheilk<strong>und</strong>e,<br />

Augenheilk<strong>und</strong>e, Haut- <strong>und</strong> Geschlechtskrankheiten, Röntgenmedizin, Nuklearmedizin,<br />

Strahlentherapie, Neurologie (wenn nicht in Gruppe A), Akut-Psychiatrie<br />

<strong>und</strong> Geronto-Psychiatrie; außerdem Allgemeine Krankenhäuser ohne Fachabteilungen.<br />

1.3 Gruppe C (Verhältniszahl 1000/1)<br />

Eine Verhältniszahl von 1000 Betten/Hygienefachkraft gilt <strong>für</strong> Bereiche mit Patienten,<br />

bei denen im Vergleich zu den Gruppen A <strong>und</strong> B ein niedrigeres Infektionsrisiko aufgr<strong>und</strong><br />

der Disposition der Patienten <strong>und</strong> der Art der ärztlichen <strong>und</strong> pflegerischen<br />

Maßnahmen zu erwarten ist.<br />

In diese Gruppe fallen Betten <strong>für</strong>: Psychiatrie einschließlich Suchtkrankheiten, Langzeitpsychiatrie,<br />

Rheumatologie; Geriatrie <strong>und</strong> Chronische Krankheiten (wenn nicht in<br />

Gruppe A), Rehabilitation; außerdem Kurkrankenhäuser <strong>und</strong> sonstige Fachkrankenhäuser.<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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