Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI
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7.2 − Durchführung der Desinfektion<br />
ter in 100 ml der Gebrauchsverdünnung, bei festen <strong>und</strong> pulverförmigen Präparaten <strong>für</strong><br />
Gramm in 100 ml der Gebrauchsverdünnung. Die <strong>für</strong> die Mittel vorgeschriebenen<br />
Konzentrationen sollen keinesfalls unterschritten werden. Die vorgeschriebenen Einwirkungszeiten<br />
sind Mindestzeiten. Die Temperatur soll, sofern keine speziellen Vorschriften<br />
bestehen, annähernd Zimmertemperatur betragen. Um Verwechslungen vorzubeugen,<br />
sollte innerhalb eines Krankenhauses nur eine geringe Anzahl verschiedener<br />
chemischer Desinfektionsmittel verwendet werden. Automatische Desinfektionsmittel-<br />
Dosiergeräte sollten nur dann verwendet werden, wenn diese die von der B<strong>und</strong>esanstalt<br />
<strong>für</strong> Materialprüfung <strong>und</strong> dem B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsamt herausgegebene <strong>Richtlinie</strong><br />
erfüllen. Die in dieser <strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Installation, den Betrieb <strong>und</strong> die Wartung gegebenen<br />
Empfehlungen sind zu beachten.<br />
Sofern die Gebrauchsverdünnungen nicht unmittelbar nach der Bereitung aufgebraucht<br />
werden, sollen die Behälter mit Angaben über Art des Desinfektionsmittels<br />
<strong>und</strong> dessen Konzentration versehen sein. Die Vorratsbehälter sollen vor jedem Füllen<br />
vollständig entleert <strong>und</strong> sorgfältig gereinigt werden.<br />
Den Personen, die die Gebrauchsverdünnungen herstellen bzw. die Desinfektionen<br />
durchführen, sind Schutzkleidung <strong>und</strong> Schutzmittel zur Verfügung zu stellen (Schürze,<br />
Handschuhe, Brille, Gasmaske). Die chemischen Desinfektionsmittel sollten nur dann<br />
mit der Haut in Berührung kommen, wenn eine Desinfektion der Haut beabsichtigt ist.<br />
Zur Haut- <strong>und</strong> Händedesinfektion eignen sich jedoch nur spezielle Mittel.<br />
Bei der Anwendung von alkoholischen Desinfektionsmitteln sind die Sicherheitsregeln<br />
der Zentralstelle <strong>für</strong> Unfallverhütung <strong>und</strong> Arbeitsmedizin des Hauptverbandes der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen, insbesondere die hinsichtlich<br />
Brand- <strong>und</strong> Explosionsgefahren bestehenden Einschränkungen der Verwendbarkeit.<br />
3 Spezielle Hinweise<br />
Nachstehend werden Hinweise zur Durchführung der wichtigsten Desinfektionsmaßnahmen<br />
gegeben, im Übrigen ist sinngemäß zu verfahren.<br />
3.1 Hände <strong>und</strong> Haut<br />
Bei der Händedesinfektion ist zu unterscheiden zwischen der hygienischen Händedesinfektion<br />
<strong>und</strong> der chirurgischen Händedesinfektion. Beide dienen unterschiedlichen<br />
Zwecken <strong>und</strong> werden in unterschiedlicher Weise durchgeführt. Ein <strong>für</strong> die hygienische<br />
Händedesinfektion empfohlenes Mittel ist nicht unbedingt auch <strong>für</strong> die chirurgische<br />
Händedesinfektion geeignet <strong>und</strong> umgekehrt.<br />
Die Händedesinfektionsmittel sollten in Gefäßen bereitgehalten werden, denen die zur<br />
Desinfektion benötigte Menge entnommen werden kann, ohne sie mit den Händen<br />
berühren zu müssen (z. B. Betätigung mit Hilfe des Fußes oder Ellenbogens). Die Desinfektionsmittelspender<br />
sollten sich möglichst über einer Auffangwanne (z. B. Waschbecken)<br />
befinden.<br />
3.1.1 Hygienische Händedesinfektion<br />
Durch die hygienische Händedesinfektion sollen diejenigen Keime unschädlich gemacht<br />
werden, die durch Kontakt mit mikrobiell kontaminierten Objekten u. ä. auf die<br />
Oberfläche der Haut gelangt sind. Da die Händedesinfektion immer von unsicherem<br />
Erfolg ist, sollten mit Krankheitserregern kontaminierte Objekte bzw. kontaminierte<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />
Elsevier, Urban & Fischer, München<br />
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