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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI

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4.3.6 – radiologische <strong>und</strong> nuklearmedizinische Einrichtungen<br />

e) Strahlentherapeutische oder nuklearmedizinische Behandlungen können bei Patienten die<br />

natürlichen Abwehrmechanismen herabsetzen <strong>und</strong> dadurch die Infektionsanfälligkeit erhöhen.<br />

2 Lage im Krankenhaus <strong>und</strong> Wegeführung<br />

Die Bereiche der Röntgendiagnostik, der Strahlentherapie <strong>und</strong> der nuklearmedizinischen<br />

Diagnostik <strong>und</strong> Therapie dürfen keinen Durchgangsverkehr aufweisen <strong>und</strong><br />

müssen von Behandlungs- <strong>und</strong> Pflegebereichen anderer Gebiete getrennt sein. Wegen<br />

der starken Frequentierung <strong>und</strong> auch aus hygienischen Gründen sollte eine zentrale<br />

Lage der Röntgendiagnostik <strong>und</strong> der nuklearmedizinischen Diagnostik angestrebt werden,<br />

um kurze Wege zu ermöglichen. Zugang <strong>und</strong> Wartebereiche <strong>für</strong> ambulante <strong>und</strong><br />

stationäre Patienten sollten möglichst getrennt sein.<br />

3 Gliederung <strong>und</strong> Organisation<br />

Eine räumliche Trennung der diagnostischen <strong>und</strong> der therapeutischen Einrichtungen<br />

ist aus hygienischen Gründen zu empfehlen.<br />

Untersuchungen, bei denen erhebliche Keimstreuungen erfahrungsgemäß unvermeidbar<br />

sind (z. B. bei der Kolon-Diagnostik oder der retrograden Pyelographie), dürfen<br />

nicht in Räumen durchgeführt werden, die Untersuchungen dienen, bei denen aseptische,<br />

invasive Eingriffe vorgenommen werden (z. B. Angiographie, Arthrographie).<br />

Deshalb sollten spezielle Untersuchungsräume zur invasiven Diagnostik zur Verfügung<br />

stehen. Sollte dies aus räumlichen Gründen <strong>und</strong>urchführbar sein, so sind zeitliche<br />

Trennungen unter Berücksichtigung der hygienischen Anforderungen (Reihenfolge,<br />

Flächendesinfektion, Ver- <strong>und</strong> Entsorgung) sicherzustellen. Die hochfrequentierten<br />

Räume der Röntgendiagnostik <strong>und</strong> der nuklearmedizinischen Diagnostik mit Ambulanzbetrieb<br />

sollen dem Eingang benachbart sein, während die Räume der Spezialdiagnostik<br />

– insbesondere <strong>für</strong> aseptische, invasive Untersuchungen – weiter entfernt liegen<br />

können, da so der Durchgangsverkehr zu anderen Räumen eingeschränkt wird. Bei<br />

Räumen <strong>für</strong> aseptische Untersuchungen sollte ein Direktzugang zum Flur durch Anordnung<br />

eines Vorbereitungsraumes vermieden werden. Die Räume der Spezialdiagnostik<br />

sollten möglichst so ausgestattet sein, dass ein starker Personalverkehr zu notwendigen<br />

Nebenräumen weitgehend entfallen kann.<br />

Wartezeiten sind möglichst kurz zu halten, da im Allgemeinen die Infektionsgefahr mit<br />

der Aufenthaltsdauer <strong>und</strong> der Zahl der wartenden Patienten wächst.<br />

4. Raumbedarf<br />

Der Raumbedarf hängt von der Aufgabenstellung <strong>und</strong> der Zahl der Untersuchungen<br />

<strong>und</strong> Behandlungen ambulanter <strong>und</strong> stationärer Patienten ab.<br />

Aus hygienischer Sicht sind folgende Räume erforderlich:<br />

getrennte Wartezonen <strong>für</strong> stationäre <strong>und</strong> ambulante Patienten<br />

Patiententoiletten in der Wartezone <strong>und</strong> neben den Untersuchungsräumen, insbesondere<br />

<strong>für</strong> die Kolondiagnostik<br />

Vorbereitungs- <strong>und</strong> Untersuchungsräume<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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