Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI
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4.3.6 – radiologische <strong>und</strong> nuklearmedizinische Einrichtungen<br />
e) Strahlentherapeutische oder nuklearmedizinische Behandlungen können bei Patienten die<br />
natürlichen Abwehrmechanismen herabsetzen <strong>und</strong> dadurch die Infektionsanfälligkeit erhöhen.<br />
2 Lage im Krankenhaus <strong>und</strong> Wegeführung<br />
Die Bereiche der Röntgendiagnostik, der Strahlentherapie <strong>und</strong> der nuklearmedizinischen<br />
Diagnostik <strong>und</strong> Therapie dürfen keinen Durchgangsverkehr aufweisen <strong>und</strong><br />
müssen von Behandlungs- <strong>und</strong> Pflegebereichen anderer Gebiete getrennt sein. Wegen<br />
der starken Frequentierung <strong>und</strong> auch aus hygienischen Gründen sollte eine zentrale<br />
Lage der Röntgendiagnostik <strong>und</strong> der nuklearmedizinischen Diagnostik angestrebt werden,<br />
um kurze Wege zu ermöglichen. Zugang <strong>und</strong> Wartebereiche <strong>für</strong> ambulante <strong>und</strong><br />
stationäre Patienten sollten möglichst getrennt sein.<br />
3 Gliederung <strong>und</strong> Organisation<br />
Eine räumliche Trennung der diagnostischen <strong>und</strong> der therapeutischen Einrichtungen<br />
ist aus hygienischen Gründen zu empfehlen.<br />
Untersuchungen, bei denen erhebliche Keimstreuungen erfahrungsgemäß unvermeidbar<br />
sind (z. B. bei der Kolon-Diagnostik oder der retrograden Pyelographie), dürfen<br />
nicht in Räumen durchgeführt werden, die Untersuchungen dienen, bei denen aseptische,<br />
invasive Eingriffe vorgenommen werden (z. B. Angiographie, Arthrographie).<br />
Deshalb sollten spezielle Untersuchungsräume zur invasiven Diagnostik zur Verfügung<br />
stehen. Sollte dies aus räumlichen Gründen <strong>und</strong>urchführbar sein, so sind zeitliche<br />
Trennungen unter Berücksichtigung der hygienischen Anforderungen (Reihenfolge,<br />
Flächendesinfektion, Ver- <strong>und</strong> Entsorgung) sicherzustellen. Die hochfrequentierten<br />
Räume der Röntgendiagnostik <strong>und</strong> der nuklearmedizinischen Diagnostik mit Ambulanzbetrieb<br />
sollen dem Eingang benachbart sein, während die Räume der Spezialdiagnostik<br />
– insbesondere <strong>für</strong> aseptische, invasive Untersuchungen – weiter entfernt liegen<br />
können, da so der Durchgangsverkehr zu anderen Räumen eingeschränkt wird. Bei<br />
Räumen <strong>für</strong> aseptische Untersuchungen sollte ein Direktzugang zum Flur durch Anordnung<br />
eines Vorbereitungsraumes vermieden werden. Die Räume der Spezialdiagnostik<br />
sollten möglichst so ausgestattet sein, dass ein starker Personalverkehr zu notwendigen<br />
Nebenräumen weitgehend entfallen kann.<br />
Wartezeiten sind möglichst kurz zu halten, da im Allgemeinen die Infektionsgefahr mit<br />
der Aufenthaltsdauer <strong>und</strong> der Zahl der wartenden Patienten wächst.<br />
4. Raumbedarf<br />
Der Raumbedarf hängt von der Aufgabenstellung <strong>und</strong> der Zahl der Untersuchungen<br />
<strong>und</strong> Behandlungen ambulanter <strong>und</strong> stationärer Patienten ab.<br />
Aus hygienischer Sicht sind folgende Räume erforderlich:<br />
getrennte Wartezonen <strong>für</strong> stationäre <strong>und</strong> ambulante Patienten<br />
Patiententoiletten in der Wartezone <strong>und</strong> neben den Untersuchungsräumen, insbesondere<br />
<strong>für</strong> die Kolondiagnostik<br />
Vorbereitungs- <strong>und</strong> Untersuchungsräume<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />
Elsevier, Urban & Fischer, München<br />
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