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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI

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E1 − Kommentar Desinfektion<br />

leitet wird, nicht in einer entsprechend großen Menge enthalten sind. Die hierher gehörenden<br />

Fragen werden zumeist bei der Erteilung der Betriebsgenehmigung eines<br />

Krankenhauses besprochen <strong>und</strong> führen zu entsprechenden Auflagen. Patienten, die an<br />

einer Infektionskrankheit erkrankt sind oder einer Krankheit verdächtig sind, bei der<br />

die Krankheitserreger mit dem Fäzes oder dem Urin ausgeschieden werden, sollten<br />

gesonderte Toiletten benutzen, unabhängig davon, ob eine Desinfektion der Ausscheidung<br />

<strong>für</strong> erforderlich gehalten wird oder nicht. Von allgemeiner Bedeutung ist jedoch<br />

die Desinfektion der Gefäße. Es wird empfohlen, die Auffanggefäße nach dem Entleeren<br />

stets zu desinfizieren, unabhängig davon, ob der Patient an einer Infektionskrankheit<br />

leidet oder nicht. Am zweckmäßigsten ist auch hier die thermische Desinfektion.<br />

In der Desinfektionsmittel-Liste des B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsamtes sind keine speziellen<br />

Steckbeckenspülmaschinen aufgeführt. Der Gr<strong>und</strong> ist folgender: wir müssen von einem<br />

derartigen Gerät verlangen, dass nicht nur die entleerten Steckbecken, sondern<br />

auch die Ausscheidungen als solche desinfiziert werden; das vermögen die üblichen<br />

Steckbeckenspülmaschinen nicht zu leisten. Bei der Beurteilung derartiger Geräte ist zu<br />

bedenken, dass <strong>für</strong> die Desinfektion der Gefäße nicht allein die Temperatur des Spülwassers<br />

oder des eingeblasenen Dampfes ausschlaggebend ist; die zu desinfizierenden<br />

Oberflachen müssen die <strong>für</strong> die Desinfektion vorgeschriebene Temperatur annehmen,<br />

<strong>und</strong> sie müssen hinreichend lange dieser Temperatur ausgesetzt sein.<br />

Sputum sollte möglichst thermisch desinfiziert werden. Die thermische Desinfektion<br />

ist zuverlässiger als die chemische Desinfektion. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei der<br />

thermischen Desinfektion mit dem Sputum zugleich auch das Auffanggefäß desinfiziert<br />

wird. Die in der Empfehlung angegebene Hinwirkungsdauer von 15 Minuten<br />

kann wie bei der Desinfektion durch Auskochen in Wasser − auf 3 Minuten gekürzt<br />

werden, wenn lediglich der Wirkungsbereich AB benötigt wird. − Auf die vom Deutschen<br />

Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose herausgegebene Schrift „Desinfektionsmaßnahmen<br />

bei Tuberkulose“ wird aufmerksam gemacht.<br />

In den Empfehlungen zur Durchführung der Desinfektion wurde noch nicht auf die<br />

Desinfektion von Abfällen eingegangen, da als Teil der <strong>Richtlinie</strong> zur Erkennung, Verhütung<br />

<strong>und</strong> Bekämpfung von Krankenhausinfektionen eine spezielle Anlage zum Umgang<br />

mit Abfällen im Krankenhaus in Vorbereitung war. Es erschien ratsam, das Ergebnis<br />

der Diskussionen abzuwarten. Die Anlage liegt inzwischen vor. In der Empfehlung<br />

wird zwischen drei Arten von Abfällen unterschieden. Nach Ansicht der Kommission<br />

müssen lediglich die Abfälle der Gruppe G desinfiziert werden. Es sind dies diejenigen<br />

Abfälle, die auf Gr<strong>und</strong> § 10a des B<strong>und</strong>es-Seuchengesetzes behandelt werden<br />

müssen, weil zu be<strong>für</strong>chten ist, dass durch sie übertragbare Krankheiten verbreitet<br />

werden. Die in der Anlage „Anforderungen der Hygiene an die Abfallentsorgung“ enthaltene<br />

Aufzählung („Abfälle z. B. aus Infektionsstationen, Dialysestationen, medizinischen<br />

Laboratorien <strong>und</strong> Prosekturen“) bedeutet nicht, dass sämtliche Abfälle aus den<br />

genannten Bereichen der Gruppe C zuzurechnen sind. Von den Abfällen aus Dialysestationen<br />

gehören nur die Abfälle aus der Versorgung von Patienten, die an einer Infektionskrankheit<br />

leiden, zur Gruppe C, <strong>und</strong> diese auch nur unter den genannten Voraussetzungen<br />

(z. B. Dialysefilter; siehe auch Anlage zu Ziffer 5.1 [Pflege, Diagnostik<br />

<strong>und</strong> Therapie] der <strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung, Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von<br />

Krankenhausinfektionen). Von den Abfällen aus medizinischen Laboratorien gehören<br />

vornehmlich die Abfälle des mikrobiologischen Laboratoriums zur Gruppe C.<br />

Zur Desinfektion von Abfällen sind thermische Verfahren zu verwenden. Die chemische<br />

Desinfektion von Abfällen ist immer unsicher; zudem belastet sie die Umwelt un-<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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