Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - RKI
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E1 − Kommentar Desinfektion<br />
§ 39 in den § 10a wurde dessen textliche Fassung in einigen wichtigen Punkten geändert.<br />
Die kategorische Forderung, dass eine Entseuchung anzuordnen ist, wenn Objekte<br />
mit Erregern meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten behaftet sind, wurde aufgegeben.<br />
Es heißt nunmehr, dass „die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der<br />
drohenden Gefahren“ zu treffen sind. Diese Formulierung gibt dem Zuständigen einen<br />
größeren Handlungsspielraum; sie gibt dem Verantwortlichen die Möglichkeit, der<br />
jeweiligen Situation gemäß handeln zu können.<br />
Eine <strong>Richtlinie</strong> soll zwar umfassend <strong>und</strong> verlässlich informieren, sie darf sich, wenn sie<br />
praktikabel sein soll, aber auch nicht in allzu viele spezielle Fälle verlieren. Eine <strong>Richtlinie</strong><br />
über die Durchführung der Desinfektion kann keine Desinfektionsordnung sein.<br />
Welche Mittel <strong>und</strong> Verfahren im Einzelfall anzuwenden sind, das ist jeweils unter Berücksichtigung<br />
der örtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> Notwendigkeiten gesondert <strong>und</strong> im<br />
Einzelnen in Form von Verhaltungsvorschriften <strong>und</strong> Arbeitsanweisungen (Hygiene-<br />
bzw. Desinfektionsplan) festzulegen (siehe Abschnitt 1.2 der Empfehlung).<br />
Die Empfehlung besteht aus drei Teilen, die durch eine Inhaltsangabe <strong>und</strong> ein kurzes<br />
Literaturverzeichnis ergänzt werden. Im ersten Teil sind die Hinweise zusammengefasst,<br />
die von allgemeiner Bedeutung sind, unabhängig davon, welches Mittel <strong>und</strong> Verfahren<br />
angewendet wird, oder zu welchem Zweck es angewendet wird. Die Hinweise<br />
sind somit auch von genereller Bedeutung. Im Anschluss hieran werden im zweiten<br />
Teil die Desinfektionsmittel <strong>und</strong> -verfahren besprochen. Besondere Berücksichtigung<br />
fanden dabei die Gesichtspunkte, die bei der Auswahl <strong>und</strong> Bereitstellung der Mittel<br />
<strong>und</strong> Verfahren zu berücksichtigen sind. Im dritten Teil werden schließlich spezielle<br />
Hinweise <strong>für</strong> die verschiedenen Anwendungsgebiete <strong>und</strong> Verwendungszwecke der Desinfektionsmittel<br />
<strong>und</strong> -verfahren gegeben. Die Gliederung der <strong>Richtlinie</strong> in dieser Weise<br />
<strong>und</strong> die Anordnung der Abschnitte ergaben sich nahezu zwangsläufig, <strong>und</strong> zwangsläufig<br />
wurde auch der dritte Teil der umfangreichste.<br />
2 Allgemeine Hinweise<br />
Im Teil „Allgemeines“ wird zunächst eine kurze Definition des Begriffes Desinfektion<br />
<strong>und</strong> der Aufgabe der Desinfektion gegeben:<br />
Abtötung bzw. irreversible Inaktivierung von krankheitserregenden Keimen an <strong>und</strong><br />
in kontaminierten Objekten. Sie dient der Unterbrechung von Infektionsketten.<br />
Da im Text der Empfehlung im Zusammenhang mit der Desinfektion von Räumen –<br />
der Begriff „Schlussdesinfektion“ verwendet wird, musste auch deren Definition aufgenommen<br />
werden. Dies wäre unvollständig gewesen, wenn nicht zugleich auch auf<br />
das Pendant, die „laufende Desinfektion“, eingegangen worden wäre. So erklärt sich,<br />
dass an dieser Stelle diese beiden <strong>und</strong> nur diese beiden Begriffe erläutert werden. Die<br />
laufende Desinfektion (Desinfektion am Krankenbett) hat den Zweck, die Verbreitung<br />
von Krankheitserregern während der Pflege <strong>und</strong> Behandlung des Patienten einzuschränken.<br />
Die Schlussdesinfektion wird durchgeführt, nachdem die Pflege <strong>und</strong> die<br />
Behandlung abgeschlossen sind bzw. der Raum nicht mehr zur Pflege des Patienten<br />
benötigt wird. Durch sie soll ein Raum oder Bereich so hergerichtet werden, dass er <strong>für</strong><br />
einen anderen Patienten genutzt werden kann. Die Schlussdesinfektion ist nicht identisch<br />
mit der Raumdesinfektion. Die Raumdesinfektion ist die umfassende Desinfektion<br />
aller Oberflächen in einem Raum durch Verdampfen oder Vernebeln eines Desinfektionsmittels.<br />
Die Raumdesinfektion kann Bestandteil der Schlussdesinfektion sein,<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />
Elsevier, Urban & Fischer, München<br />
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