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download - bürokratie schadet

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Diese Kontrolle unterbleibt fast vollkommen, weil es eine Kontrolle untereinander zum Nutzen des<br />

Bürgers, also zur Disziplinierung und Verhinderung der eigenen Gängelei, so wie man es bei dem<br />

Bürger in überspitzter Form macht, bewirken würde. Man betreibt die Gängelei und Kontrolle also<br />

nur bei dem Bürger und der Wirtschaft. Es gibt also keine Kontrolle zwischen Exekutive und<br />

Legislative, so wie bei unseren 3 Petitionen.<br />

Die Gesetzesauswirkungen bei dem Bürger, wird ganz vernachlässigt. Soll der Bürger doch sehen<br />

wie er sich mit den Verwaltungen herumschlägt und wenn es fünf und noch mehr Jahre dauert bis<br />

er Recht bekommt, so wie bei uns. Leider genügt nicht Recht zu haben, viel wichtiger ist Recht zu<br />

bekommen und das ist sehr schwer bei unserem verbeamteten Staat.<br />

Dem Beamten glaubt man mehr wie dem Bürger, so wie bei uns wo man den Petitionsausschuss<br />

skrupellos belogen hat. Wie viele Bürger haben nicht das Glück, gegen so eine Allmacht der<br />

Bürokratie anzukommen. Was für ein Aufwand an Zeit, Nerven, Geduld, Energie und Geld, ein<br />

unglaublicher, großer und unfassbarer Schaden für unseren Staat.<br />

Denn der Staat sind wir alle, er besteht aus den einzelnen Bürgern. Wir sind alle geschädigt<br />

worden.<br />

Die Exekutive und Legislative ist nicht mehr fähig die einfachsten Fehler zu erkennen und zu<br />

beseitigen, die dem Leben und Wirken des einfachen Bürgers entgegenstehen.<br />

Nur die Judikative also die Gerichte können scheinbar den Dschungel durchschauen und regelnd<br />

eingreifen. Daher haben die Gerichte so viel zu tun.<br />

Bei Kassel haben wir einen Freund und dieser ist mit einem Finanzbeamten befreundet. Dem<br />

wurde die Steuerakte zur Einsicht gegeben und um eine Stellungnahme gebeten. Der<br />

Steuerbeamte macht 60% der Arbeitszeit als Betriebsprüfer für größere Unternehmen, durch<br />

Lehrgänge zu der Funktion aufgestiegen.<br />

Seine Frau ist Juristin beim Finanzamt und macht auch 60% der Arbeitszeit. Diese in der Praxis<br />

stehenden Beamten haben unsere schriftliche Sachlage gelesen und geprüft. Für uns war es<br />

interessant zu wissen ob nur die Finanzbeamten in Baden-Württemberg , in ihrer Urteilsfähigkeit<br />

so beschränkt sind. Scheinbar ist das bei uns in Deutschland ein allgemeiner Zustand der<br />

Verwirrung bei der Finanz<strong>bürokratie</strong>.<br />

Diese Steuerbeamten in Kurhessen stehen auf dem gleichen falschen Standpunkt wie hier in<br />

Baden-Württemberg und haben uns geschrieben:<br />

Sehr geehrte Frau Haberstroh, sehr geehrter Herr Haberstroh!<br />

Nach meiner Beurteilung handelt es sich um gewerbliche Vermietung. Dafür sprechen die Anzahl<br />

der Objekte und die ausweislich des Hausprospektes angebotenen Nebenleistungen. Leistungen<br />

anderer Personen sind ihnen zuzurechnen.<br />

Stärkstes Argument ist aber die Behandlung in der Vergangenheit. Hier ist man Ihren Erklärungen<br />

gefolgt und hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt. Wenn Sie diesen Bescheiden nicht<br />

widersprochen haben müssen Sie diese gegen sich gelten lassen.<br />

Das ist falsch, als wir jahrelang nur 6 Ferienwohnungen hatten, durften wir diese auch nicht als<br />

einfache Vermietung und Verpachtung mit dem Finanzamt abrechnen. Damals vertrat das<br />

Finanzamt den Grundsatz, "mehr wie 3 Ferienwohnungen ist gewerblich!" Was ja 1992 vom<br />

Finanzgericht von Stuttgart widerlegt wurde.<br />

Die Erklärung als gewerbliche Einkünfte führt zwangsläufig zu der Besteuerung von<br />

Wertsteigerungen bei Entnahmen aus dem Betriebsvermögen. Möglicherweise war es in der<br />

Vergangenheit nützlich gewerbliche Einkünfte zu erklären, um höhere Abschreibungen oder<br />

Investitionszulagen zu erhalten.<br />

Wenn Sie bei der selbstgenutzten Wohnung die Versteuerung der stillen Reserven aufgrund einer<br />

Übergangsregelung noch umgehen konnten, wird bei einer künftigen Nutzungsänderung ( Verkauf,<br />

verschenken oder vererben ohne folgende gewerbliche Vermietung ) die steuerliche Tragweite in<br />

größerem Ausmaß offenkundig werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen Es wurde widersprochen charakteristisch ist, dass das Urteil: " 11<br />

Ferienwohnungen sind nicht gewerblich " von der Finanzbehörde nicht beachtet wird und keine

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