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download - bürokratie schadet

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entschieden sonder wieder den falschen Standpunkt des Finanzamtes und Ministeriums<br />

abgeschrieben. Sie haben nicht nach den Tatsachen und Urteilen sich selbst ein Urteil gebildet,<br />

offensichtlich ist man dazu zu faul, man schreibt einfach ab das ist bequem, man handelt so gegen<br />

die Gewaltenteilung gegen das Grundgesetz. Überhaupt gegen die Gesetze. Bei uns wurde auch<br />

gegen das Steuergesetz gehandelt.<br />

Die Fehlentscheidungen sind hauptsächlich entstanden, weil man immer wieder die eigenen<br />

falschen und unrealen Fehleinschätzungen und Feststellungen der Steuerakte verwendete. Man<br />

ist von unrealen Voraussetzungen der Steuerakte ausgegangen, wir konnten die Finanzbehörde<br />

nicht von den Fehlern abbringen.<br />

Das Finanzgericht hat es viel einfacher und realer gemacht, die haben nicht in eine falsch geführte<br />

Akte gesehen, sondern der Richter hat uns befragt, wie wir die Ferienwohnungen verwalten. Dann<br />

hat er die Zeugenvernehmung angeordnet ob das so stimmt was wir sagten, es war alles so wie<br />

wir es gesagt haben. Zugleich hat der Richter eine Ortsbesichtigung mit uns und den zwei Herren<br />

vom Finanzamt vorgenommen. Es wurde festgestellt, die Häuser somit die Ferienwohnungen sind<br />

so wie beschrieben im Prospekt und anderen schriftlichen Unterlagen, die ja auch die<br />

Finanzbehörde als Beweise hatte. Es sind möblierte Ferienwohnungen die vermietet werden und<br />

somit nur einer einfachen Vermögensverwaltung bedürfen . Eine komplizierte Betriebverwaltung ist<br />

nicht nötig.<br />

Ich sagte zu den Herrn vom Finanzamt, diese Ortsbesichtigung hätten sie schon vor 30 Jahren<br />

machen sollen, als wir damals schon die einfache Vermögensverwaltung machen wollten. Es<br />

wurde gegen alle Vernunft von der Schreibtischperspektive entschieden. So ist es, sonst gäbe es<br />

nicht diese Fehleintragungen in der Steuerakte. Die Herren meinten, hinterher ist man immer<br />

schlauer, das sagte man so lässig daher.<br />

Nun der erneute Blick in die falsch geführte Steuerakte, widerlegt dass man hinterher schlauer<br />

geworden ist. Die Exekutive und Legislative haben die absolute Macht die blödesten Fehler immer<br />

wieder zu machen und das sogar gegen die Gesetze und Judikative. Daran kranken wir, das ist für<br />

uns alle ein enormer Schaden eine gewollte Steuergeldverschwendung. Wir alle müssen diese<br />

grobfahrlässigen Fehler bezahlen, weil man nicht die Fehler zugeben will und daraus auch nicht<br />

lernen will, die Konsequenzen werden umgangen. Die Herren fühlen sich für den Wahnsinn nicht<br />

verantwortlich.<br />

Nach der Ortsbesichtigung und Zeugenvernehmung war dann im Amtsgericht in Wolfach die<br />

Verhandlung, es wurden die Anträge gestellt. Wir stellten den Antrag, das Finanzamt soll die<br />

Gewerblichkeit mündlich jetzt begründen, es wurde die Antwort verweigert, wir mussten die<br />

gestellten Fragen beantworten, so nicht das Finanzamt. Scheinbar wusste der Richter wenn er auf<br />

Beantwortung besteht, das sind reine Lügenmärchen, wer lässt sich schon gern belügen eine<br />

unliebsame Zeitverschwendung. Überzeugen kann man die sowieso nicht. Sicher meinte der<br />

Richter auch, es ist so schon spät geworden, da auf Beantwortung zu bestehen, ist reine<br />

Zeitverschwendung, die kann man sowieso nicht belehren. Das unnötige Verfahren dauerte den<br />

ganzen Tag ohne richtige Mittagspause bis nach 17 Uhr. Was das kostet, Zeugengelder, unser<br />

Steuerberater als Prozessbevollmächtigter, Richter und Assistenten, Finanzamtvorsteher und der<br />

Widerspruchsbearbeiter, wir zwei haben als einzige natürlich keine Bezahlung bekommen.<br />

Diesen enormen Aufwand bloß weil die Finanzbehörde und der Petitionsausschuss uneinsichtig<br />

und stur sind.<br />

Bei der ersten Vernehmung bei dem Finanzgericht in Freiburg sagte der Finanzrichter in<br />

Gegenwart von unserm Prozessbevollmächtigten, dem Finanzamtsvorsteher und wir zwei:" die<br />

Sache ist steuerrechtlich ganz einfach: "Ferienwohnungen werden wie normale Wohnungen<br />

vermietet, und sind daher nicht gewerblich, die Anzahl spielt keine Rolle, man kann hundert und<br />

noch mehr also unbegrenzt Wohnungen und Ferienwohnungen haben!"<br />

Damals hätte der Finanzamtsvorsteher den Prozess abbrechen müssen und die Fehleinstellung<br />

zugeben müssen. Die Unverbesserlichen haben ein Jahr danach am 28.09.98 am Ende des<br />

Ortsbesichtigungstermins und Zeugenvernehmung, bei den Anträgen gegen alle Vernunft<br />

Klageabweisung beantragt. Also wieder nichts mit "hinterher ist man schlauer!"<br />

Unglaublich das hat auch der Bund der Steuerzahler der Geschäftsführer von NRW uns in Briefen

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