download - bürokratie schadet
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entschieden sonder wieder den falschen Standpunkt des Finanzamtes und Ministeriums<br />
abgeschrieben. Sie haben nicht nach den Tatsachen und Urteilen sich selbst ein Urteil gebildet,<br />
offensichtlich ist man dazu zu faul, man schreibt einfach ab das ist bequem, man handelt so gegen<br />
die Gewaltenteilung gegen das Grundgesetz. Überhaupt gegen die Gesetze. Bei uns wurde auch<br />
gegen das Steuergesetz gehandelt.<br />
Die Fehlentscheidungen sind hauptsächlich entstanden, weil man immer wieder die eigenen<br />
falschen und unrealen Fehleinschätzungen und Feststellungen der Steuerakte verwendete. Man<br />
ist von unrealen Voraussetzungen der Steuerakte ausgegangen, wir konnten die Finanzbehörde<br />
nicht von den Fehlern abbringen.<br />
Das Finanzgericht hat es viel einfacher und realer gemacht, die haben nicht in eine falsch geführte<br />
Akte gesehen, sondern der Richter hat uns befragt, wie wir die Ferienwohnungen verwalten. Dann<br />
hat er die Zeugenvernehmung angeordnet ob das so stimmt was wir sagten, es war alles so wie<br />
wir es gesagt haben. Zugleich hat der Richter eine Ortsbesichtigung mit uns und den zwei Herren<br />
vom Finanzamt vorgenommen. Es wurde festgestellt, die Häuser somit die Ferienwohnungen sind<br />
so wie beschrieben im Prospekt und anderen schriftlichen Unterlagen, die ja auch die<br />
Finanzbehörde als Beweise hatte. Es sind möblierte Ferienwohnungen die vermietet werden und<br />
somit nur einer einfachen Vermögensverwaltung bedürfen . Eine komplizierte Betriebverwaltung ist<br />
nicht nötig.<br />
Ich sagte zu den Herrn vom Finanzamt, diese Ortsbesichtigung hätten sie schon vor 30 Jahren<br />
machen sollen, als wir damals schon die einfache Vermögensverwaltung machen wollten. Es<br />
wurde gegen alle Vernunft von der Schreibtischperspektive entschieden. So ist es, sonst gäbe es<br />
nicht diese Fehleintragungen in der Steuerakte. Die Herren meinten, hinterher ist man immer<br />
schlauer, das sagte man so lässig daher.<br />
Nun der erneute Blick in die falsch geführte Steuerakte, widerlegt dass man hinterher schlauer<br />
geworden ist. Die Exekutive und Legislative haben die absolute Macht die blödesten Fehler immer<br />
wieder zu machen und das sogar gegen die Gesetze und Judikative. Daran kranken wir, das ist für<br />
uns alle ein enormer Schaden eine gewollte Steuergeldverschwendung. Wir alle müssen diese<br />
grobfahrlässigen Fehler bezahlen, weil man nicht die Fehler zugeben will und daraus auch nicht<br />
lernen will, die Konsequenzen werden umgangen. Die Herren fühlen sich für den Wahnsinn nicht<br />
verantwortlich.<br />
Nach der Ortsbesichtigung und Zeugenvernehmung war dann im Amtsgericht in Wolfach die<br />
Verhandlung, es wurden die Anträge gestellt. Wir stellten den Antrag, das Finanzamt soll die<br />
Gewerblichkeit mündlich jetzt begründen, es wurde die Antwort verweigert, wir mussten die<br />
gestellten Fragen beantworten, so nicht das Finanzamt. Scheinbar wusste der Richter wenn er auf<br />
Beantwortung besteht, das sind reine Lügenmärchen, wer lässt sich schon gern belügen eine<br />
unliebsame Zeitverschwendung. Überzeugen kann man die sowieso nicht. Sicher meinte der<br />
Richter auch, es ist so schon spät geworden, da auf Beantwortung zu bestehen, ist reine<br />
Zeitverschwendung, die kann man sowieso nicht belehren. Das unnötige Verfahren dauerte den<br />
ganzen Tag ohne richtige Mittagspause bis nach 17 Uhr. Was das kostet, Zeugengelder, unser<br />
Steuerberater als Prozessbevollmächtigter, Richter und Assistenten, Finanzamtvorsteher und der<br />
Widerspruchsbearbeiter, wir zwei haben als einzige natürlich keine Bezahlung bekommen.<br />
Diesen enormen Aufwand bloß weil die Finanzbehörde und der Petitionsausschuss uneinsichtig<br />
und stur sind.<br />
Bei der ersten Vernehmung bei dem Finanzgericht in Freiburg sagte der Finanzrichter in<br />
Gegenwart von unserm Prozessbevollmächtigten, dem Finanzamtsvorsteher und wir zwei:" die<br />
Sache ist steuerrechtlich ganz einfach: "Ferienwohnungen werden wie normale Wohnungen<br />
vermietet, und sind daher nicht gewerblich, die Anzahl spielt keine Rolle, man kann hundert und<br />
noch mehr also unbegrenzt Wohnungen und Ferienwohnungen haben!"<br />
Damals hätte der Finanzamtsvorsteher den Prozess abbrechen müssen und die Fehleinstellung<br />
zugeben müssen. Die Unverbesserlichen haben ein Jahr danach am 28.09.98 am Ende des<br />
Ortsbesichtigungstermins und Zeugenvernehmung, bei den Anträgen gegen alle Vernunft<br />
Klageabweisung beantragt. Also wieder nichts mit "hinterher ist man schlauer!"<br />
Unglaublich das hat auch der Bund der Steuerzahler der Geschäftsführer von NRW uns in Briefen