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COPD - Nationale VersorgungsLeitlinien

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In enger Abstimmung zwischen Patient, Hausarzt und Pneumologen können auch einzelne ambulante<br />

rehabilitative Maßnahmen (Training, Schulung, Tabakentwöhnung, Physiotherapie) wohnortnah, z. B. nach<br />

Akutbehandlungen, durchgeführt oder einer stationären Rehabilitation sowohl vor, als auch nachgeschaltet<br />

werden. Ein flächendeckendes Angebot an solchen ambulanten rehabilitativen Maßnahmen für <strong>COPD</strong>-<br />

Patienten liegt in Deutschland jedoch z. Z. noch nicht vor.<br />

Voraussetzung für die Einleitung einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme sind ein<br />

Antrag des Patienten sowie ein Attest bzw. die Rehabilitationsverordnung des behandelnden Arztes. Die<br />

Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation zu Lasten der GKV ist in der seit dem 1.4.2004<br />

geltenden Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt (auffindbar unter<br />

http://www.g-ba.de). Bei der Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen ist die Kasse vom feststellenden<br />

Arzt per vereinbartem Formblatt Nr. 60 der Vordruckvereinbarung zu informieren. Über das Muster 61 ist die<br />

Verordnung zu tätigen. Bei der GRV erfolgt dies durch den „Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation“.<br />

Die ambulante oder stationäre Rehabilitation ist insbesondere bei unzureichender Besserung nach<br />

ambulanter Krankenbehandlung indiziert sowie als Anschlussrehabilitation nach einer Krankenhausbehandlung.<br />

Zur Aufrechterhaltung dauerhafter Effekte können stationäre Rehabilitationen, die in<br />

Deutschland die größte Gewähr für eine multimodale, vollständige Rehabilitation bieten, auch wiederholt<br />

werden.<br />

Zur Aufrechterhaltung der Effekte umfassender Rehabilitationsprogramme sind nachgeschaltete,<br />

wohnortnahe ambulante rehabilitative Maßnahmen wie etwa Bewegungstherapie im Rahmen ambulanter<br />

Lungensportgruppen, verbunden mit Elementen der Patientenschulung, indiziert und notwendig<br />

(Evidenzgrad D [169; 317; 338]). Positive Effekte bei <strong>COPD</strong>-Patienten sind sowohl für stationäre als auch für<br />

ambulante Rehabilitationsprogramme dokumentiert.<br />

Komponenten der pneumologischen Rehabilitation<br />

Die therapeutischen Inhalte der pneumologischen Rehabilitation variieren in Abhängigkeit von dem für jeden<br />

Patienten individuell formulierten Rehabilitationsziel. Hauptinhalte sind neben der Optimierung der<br />

Pharmakotherapie ein spezielles körperliches Training (Ausdauer- und Krafttraining [164] der oberen und<br />

unteren Extremitäten, ggf. auch Training der Atemmuskulatur), eine umfassende Patientenschulung, eine<br />

spezialisierte Physiotherapie und Ergotherapie incl. Hilfsmittelberatung, die Tabakentwöhnung, eine<br />

spezialisierte Ernährungsberatung, die Sozial- und Berufsberatung und im Bedarfsfall auch eine<br />

psychotherapeutische Mitbehandlung.<br />

Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation<br />

Leistungserbringer im Bereich der stationären und ambulanten Rehabilitation sind gesetzlich zur<br />

Durchführung interner und externer Qualitätssicherungsprogramme verpflichtet [339]. Die externen und von<br />

den Trägern verbindlich vorgegebenen Qualitätssicherungsprogramme spielen eine zunehmende Rolle bei<br />

der Belegungssteuerung [340]. Vorgesehen ist eine Harmonisierung der externen<br />

Qualitätssicherungsprogramme der Rentenversicherungsträger und der GKV (QS-Reha) [341].<br />

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