COPD - Nationale VersorgungsLeitlinien
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Weiterhin kann eine Bronchitis Begleiterkrankung einer Pneumokoniose sein, also einer Lungenveränderung<br />
durch eingeatmeten (quarzhaltigen) Staub. Sofern die entsprechenden unfallversichungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen gegeben sind, sind die funktionsanalytisch nachweisbaren obstruktiven Folgezustände<br />
unter der jeweils für die Substanz zutreffenden BK-Nummer zu entschädigen. Tabelle 13 enthält die<br />
obstruktiven Atemwegserkrankungen in der Fassung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31.10.1997,<br />
Tabelle 14 mögliche Auslöser von Erkrankungen der Atemwege und Lunge, bei denen obstruktive<br />
Ventilationsstörungen vorkommen können.<br />
Eine Bronchitis kann Folge eines Arbeitsunfalles sein, z. B. nach lokalisierten Entzündungen, Kontusion,<br />
Verletzung der großen Atemwege, Inhalationsintoxikation oder nach unfallbedingten neurologischen<br />
Erkrankungen. Sofern haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität aus<br />
unfallversicherungsrechtlicher und gutachterlicher Sicht bejaht werden kann und ggf. die gefährdende<br />
Tätigkeit aufgegeben ist (BK 4302, 1315), ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) vom Gutachter<br />
einzuschätzen [349].<br />
Prävention am Arbeitsplatz<br />
Als allgemeinen Staubgrenzwert hat die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe<br />
der Deutschen Forschungsgemeinschaft eine Konzentration des alveolengängigen Anteils (bisher<br />
„Feinstaub“) von 1,5 mg/m³ und eine Konzentration des einatembaren Anteils (bisher „Gesamtstaub“) von 4<br />
mg/m³ festgesetzt. Überschreitungen sind zulässig, wobei die Höhe der zulässigen Überschreitungen das<br />
zweifache des genannten allgemeinen Staubgrenzwertes nicht übertreffen sollte.<br />
Nach gegenwärtigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand ist bei dauerhafter Einhaltung des allgemeinen<br />
Staubgrenzwertes nicht mit einer Gesundheitsgefährdung im Sinne einer chronischen Bronchitis zu rechnen.<br />
Der vorgesehene allgemeine Staubgrenzwert gilt nur, wenn sichergestellt ist, dass eine genotoxische,<br />
fibrogene, allergisierende oder sonstige toxische Wirkung des Staubes nicht zu erwarten ist.<br />
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© 2006