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bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV

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Schiedsstelle legt Änderung der<br />

Transparenzkriterien fest<br />

Autor: Herbert Mauel<br />

In der letzten Sitzungswoche des Deutschen<br />

Bundestages stand auch das Thema<br />

der Pflege auf der Tagesordnung.<br />

Beraten wurde unter anderem ein Antrag<br />

der Grünen, wonach die Vergabe<br />

der Pflegenoten ausgesetzt werden<br />

sollte. Hintergrund war der Vorwurf, die<br />

Selbstverwaltung sei zu einer Weiterentwicklung<br />

des bestehenden Systems<br />

der Pflegenoten nicht in der Lage. Schon<br />

mit dem nächsten Beitrag des Abgeordneten<br />

Zylajew wurde allerdings klargestellt,<br />

dass die Selbstverwaltung durchaus<br />

Handlungsfähigkeit gezeigt hat und<br />

nach zähen, langwierigen Verhandlungen<br />

und Anrufung der Schiedsstelle eine<br />

Änderung der Pflege-Transparenzvereinbarung<br />

(PTVs) für die stationäre Versorgung<br />

festgesetzt wurde, welche zum<br />

1.1. 2014 umgesetzt wird.<br />

Für die Pflegeeinrichtungen war die Veröffentlichung<br />

der Ergebnisse der Prüfungen<br />

der Medizinischen <strong>Dienste</strong> der<br />

Krankenkasse (MDK) auf Grundlage der<br />

Pflege-Transparenzvereinbarung von<br />

Beginn an ein Thema, dem hohe Bedeutung<br />

beigemessen wurde. Dies drückt<br />

sich nicht zuletzt in den teils erbitterten<br />

Diskussionen über den richtigen Weg<br />

und die Bedeutung für die Qualitätsentwicklung<br />

aus. Auch in der Fachszene<br />

deutlich unterschätzt wurde die mit der<br />

Umsetzung der PTVs einhergehende<br />

bundesweite Steuerungswirkung, welche<br />

die Partner der Selbstverwaltung<br />

in die Verantwortung brachten, die Aufmerksamkeit<br />

in den Pflegeeinrichtungen<br />

auf die zentralen pflegerischen Herausforderungen<br />

zu lenken.<br />

Dokumentationsanforderungen<br />

externer Prüfung<br />

Bei Einführung der sogenannten Pflegenoten<br />

billigte der Gesetzgeber nur<br />

eine kurze Verhandlungszeit von drei<br />

Monaten zur Vereinbarung eines völlig<br />

neuen Instrumentes zu. Billigend in Kauf<br />

genommen wurde bei dieser politischen<br />

Entscheidung, dass belastbare wissenschaftlich<br />

erprobte Systeme nicht zur<br />

Verfügung standen. Die vereinbarten<br />

Kriterien bilden unstrittig die zentralen<br />

Herausforderungen der Pflege und Betreuung<br />

ab, bauen allerdings auf einer<br />

Annahme auf, welche zu einem beachtlichen<br />

und zu korrigierenden Anwachsen<br />

der Dokumentationsanforderungen geführt<br />

hat. In der damaligen Interpretation<br />

des Pflegeprozesses kam es nicht nur<br />

darauf an, die für den jeweiligen pflegebedürftigen<br />

Menschen passenden Pflegemaßnahmen<br />

festzulegen, sondern<br />

diese in ihrer Herleitung auch für einen<br />

externen Prüfer nachvollziehbar darzustellen<br />

und zu dokumentieren. An dieser<br />

Stelle wurzelt die Erweiterung der Dokumentationspflichten,<br />

da nicht mehr die<br />

Versorgungsanforderungen alleine zu<br />

erfüllen waren, sondern nun auch noch<br />

die schriftliche Herleitung für externe<br />

Prüfer erwartet wurde.<br />

Das sollten Sie wissen<br />

PTVs

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