bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV
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Schiedsstelle legt Änderung der<br />
Transparenzkriterien fest<br />
Autor: Herbert Mauel<br />
In der letzten Sitzungswoche des Deutschen<br />
Bundestages stand auch das Thema<br />
der Pflege auf der Tagesordnung.<br />
Beraten wurde unter anderem ein Antrag<br />
der Grünen, wonach die Vergabe<br />
der Pflegenoten ausgesetzt werden<br />
sollte. Hintergrund war der Vorwurf, die<br />
Selbstverwaltung sei zu einer Weiterentwicklung<br />
des bestehenden Systems<br />
der Pflegenoten nicht in der Lage. Schon<br />
mit dem nächsten Beitrag des Abgeordneten<br />
Zylajew wurde allerdings klargestellt,<br />
dass die Selbstverwaltung durchaus<br />
Handlungsfähigkeit gezeigt hat und<br />
nach zähen, langwierigen Verhandlungen<br />
und Anrufung der Schiedsstelle eine<br />
Änderung der Pflege-Transparenzvereinbarung<br />
(PTVs) für die stationäre Versorgung<br />
festgesetzt wurde, welche zum<br />
1.1. 2014 umgesetzt wird.<br />
Für die Pflegeeinrichtungen war die Veröffentlichung<br />
der Ergebnisse der Prüfungen<br />
der Medizinischen <strong>Dienste</strong> der<br />
Krankenkasse (MDK) auf Grundlage der<br />
Pflege-Transparenzvereinbarung von<br />
Beginn an ein Thema, dem hohe Bedeutung<br />
beigemessen wurde. Dies drückt<br />
sich nicht zuletzt in den teils erbitterten<br />
Diskussionen über den richtigen Weg<br />
und die Bedeutung für die Qualitätsentwicklung<br />
aus. Auch in der Fachszene<br />
deutlich unterschätzt wurde die mit der<br />
Umsetzung der PTVs einhergehende<br />
bundesweite Steuerungswirkung, welche<br />
die Partner der Selbstverwaltung<br />
in die Verantwortung brachten, die Aufmerksamkeit<br />
in den Pflegeeinrichtungen<br />
auf die zentralen pflegerischen Herausforderungen<br />
zu lenken.<br />
Dokumentationsanforderungen<br />
externer Prüfung<br />
Bei Einführung der sogenannten Pflegenoten<br />
billigte der Gesetzgeber nur<br />
eine kurze Verhandlungszeit von drei<br />
Monaten zur Vereinbarung eines völlig<br />
neuen Instrumentes zu. Billigend in Kauf<br />
genommen wurde bei dieser politischen<br />
Entscheidung, dass belastbare wissenschaftlich<br />
erprobte Systeme nicht zur<br />
Verfügung standen. Die vereinbarten<br />
Kriterien bilden unstrittig die zentralen<br />
Herausforderungen der Pflege und Betreuung<br />
ab, bauen allerdings auf einer<br />
Annahme auf, welche zu einem beachtlichen<br />
und zu korrigierenden Anwachsen<br />
der Dokumentationsanforderungen geführt<br />
hat. In der damaligen Interpretation<br />
des Pflegeprozesses kam es nicht nur<br />
darauf an, die für den jeweiligen pflegebedürftigen<br />
Menschen passenden Pflegemaßnahmen<br />
festzulegen, sondern<br />
diese in ihrer Herleitung auch für einen<br />
externen Prüfer nachvollziehbar darzustellen<br />
und zu dokumentieren. An dieser<br />
Stelle wurzelt die Erweiterung der Dokumentationspflichten,<br />
da nicht mehr die<br />
Versorgungsanforderungen alleine zu<br />
erfüllen waren, sondern nun auch noch<br />
die schriftliche Herleitung für externe<br />
Prüfer erwartet wurde.<br />
Das sollten Sie wissen<br />
PTVs