bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV
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Das sollten Sie wissen<br />
Was misst die PTVs?<br />
Den Vertragspartnern ist durchaus bewusst,<br />
dass die jetzige PTVs nur in wenigen<br />
Bereichen Ergebnisqualität messen<br />
kann. Gemessen wird, wie intensiv sich<br />
die Verantwortlichen in den Pflegeheimen<br />
mit den zentralen qualitätsrelevanten<br />
Themen beschäftigen. Erwartet wird<br />
dabei, dass einerseits die PTV die zentralen<br />
Themen aufgreift und die intensive<br />
Auseinandersetzung mit den Anforderungen<br />
zu einem aufmerksamen Umgang<br />
führt, welcher letztlich die Qualität<br />
verbessert. Vor diesem Hintergrund ist<br />
die gute Benotung der Pflegeheime nicht<br />
nur angemessen, sondern von diesen<br />
mit erheblichem Aufwand erarbeitet. Die<br />
Bewohnerbefragung greift Aspekte der<br />
Lebensqualität auf, wobei fraglich ist, ob<br />
der von den Pflegeheimen beeinflussbare<br />
Anteil der Lebensqualität objektiv<br />
messbar ist. Statt als Hauptaspekt wird<br />
dieses Ergebnis als Nebenaspekt dargestellt.<br />
Vor dem Hintergrund der insbesondere<br />
politisch geschürten Diskussion um<br />
die guten Pflegenoten verhandelten die<br />
Vertragspartner über die Anpassung der<br />
PTVs. Die bis zur gesetzlichen Änderung<br />
fehlende Option der Konfliktlösung wurde<br />
dabei von einigen Vertragspartnern<br />
instrumentalisiert. Spielten die Pflegekassen<br />
unter erheblichem Druck des Medizinischen<br />
<strong>Dienste</strong>s der Spitzenverbände<br />
der Krankenkassen (MDS) offen auf<br />
eigene Richtlinienkompetenz, lieferten<br />
einzelne kleinere Trägerverbände durch<br />
ihre Blockadehaltung die Argumente<br />
dafür. Zumindest im <strong>bpa</strong> bestand zu keinem<br />
Zeitpunkt die Bereitschaft, die Qualitätsbemühungen<br />
der Mitgliedseinrichtungen<br />
den Prüfanforderungen und der<br />
Prüfroutine der Medizinischen <strong>Dienste</strong><br />
unterzuordnen. Wäre die eingeforderte<br />
Richtlinienkompetenz gewährt worden,<br />
hätten wir genau diese Entwicklung erlebt.<br />
Trägerverbände rufen<br />
im März 2012 die Schiedsstelle an<br />
In den Verhandlungen wurde intensiv<br />
und mit erheblichem zeitlichem Aufwand<br />
um die Änderungen gerungen. Um nicht<br />
zu riskieren, dass die bereits erzielten<br />
Verhandlungsergebnisse erneut zur<br />
Disposition gestellt werden, rief die<br />
überwiegende Zahl der Trägerverbände<br />
bereits im März 2012 die Schiedsstelle<br />
an, dem folgte ein Antrag der Kostenträger<br />
im Juli 2012. Nach der Auswertung<br />
der notwendigen Beteiligung der Betroffenenverbände<br />
konnte das Schiedsverfahren<br />
nach vier mündlichen Verhandlungsrunden<br />
vom 15.4., 19.4., 7.5. und<br />
10.6.2013 beendet werden. Ziel war dabei<br />
insbesondere eine Verbesserung der<br />
Vergleichbarkeit (Qualitätsunterschiede<br />
müssen deutlicher gemacht werden)<br />
der Transparenzberichte für die Pflegebedürftigen<br />
und ihre Angehörigen, eine<br />
Behebung rechtlich problematischer Regelungen<br />
der PTVS und schließlich Konkretisierungen<br />
und Straffungen bei den<br />
Bewertungskriterien. Besondere Beachtung<br />
verdient, dass mit der klugen Moderation<br />
durch den Vorsitzenden Dr. Engelmann<br />
eine weitest gehende Einigung<br />
erzielt werden konnte. Ausreißer wie der<br />
Versuch, künftig ausschließlich Verfahrensanweisungen<br />
prüfen zu lassen oder<br />
die tatsächlich vorgefundene Prüfsituation<br />
nicht in den Vordergrund zu stellen,<br />
fielen auf den Antragsteller zurück.<br />
Die wichtigsten Ergebnisse<br />
im Überblick<br />
Transparenzkriterien<br />
· Wo es inhaltlich sinnvoll ist, wird<br />
künftig eine weitere Nachweisebene<br />
eingeführt. Damit wird die bisherige<br />
Dokumentationslastigkeit massiv begrenzt<br />
und der fachlichen Darlegung<br />
durch die verantwortlichen Fachkräfte<br />
vor Ort eine besondere Bedeutung<br />
gegeben.<br />
· Abweichende fachliche Einschätzungen<br />
zwischen der Beurteilung durch<br />
die MDK-Prüfer und die Mitarbeiter<br />
des Pflegeheims müssen in den Bericht<br />
zur Prüfung aufgenommen werden.<br />
· Umstrittene Kriterien wie die beiden<br />
zur Kontrakturprophylaxe entfallen<br />
künftig.<br />
· Da es Diskussionen um einen scheinbar<br />
niedrigen Erfüllungsgrad bei der<br />
Medikamentenversorgung gab, wird<br />
ein zusätzliches Kriterium eingeführt.<br />
Künftig wird getrennt nach der Medikamentenversorgung<br />
und nach dem<br />
Umgang mit der Bedarfsmedikation<br />
gefragt.<br />
· Einige Kriterien, welche sich nur auf<br />
die Dokumentation, auf Bewegungsflächen<br />
oder das Vorhalten von Verfahrensanweisungen<br />
bezogen, werden<br />
künftig gestrichen.<br />
· Die Ausfüllanleitung für die MDK-Prüfer<br />
wird konkretisiert, um eine einheitlichere<br />
Bewertung zu unterstützen.<br />
· Die Stichprobe wird künftig einheitlich<br />
aus je drei pflegebedürftigen<br />
Menschen pro Pflegestufe gebildet.<br />
· Bei der Darstellung der Einzelergebnisse<br />
wird zur besseren Verständlichkeit<br />
statt der Note jeweils dargestellt,<br />
bei wie vielen der geprüften Personen<br />
das Kriterium vollständig erfüllt wird.<br />
· Die Reihenfolge der Darstellung der<br />
Kriterien wird so geändert, dass zunächst<br />
die besonderen pflegerischen<br />
Herausforderungen (bisherige Kriterien<br />
Nr. 6 – 18, 20 – 24, 26 und 30, künftig<br />
Nr. 1 ff.) dargestellt werden. Auf<br />
diese Kriterien werden die Verbraucher<br />
besonders hingewiesen: „Bei<br />
den Kriterien 1 – 20 handelt es sich um<br />
besonders bedeutsame Aspekte der<br />
Pflege. Bitte prüfen Sie bei der Auswahl<br />
der Pflegeeinrichtung insbeson-