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bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV

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Das sollten Sie wissen<br />

Was misst die PTVs?<br />

Den Vertragspartnern ist durchaus bewusst,<br />

dass die jetzige PTVs nur in wenigen<br />

Bereichen Ergebnisqualität messen<br />

kann. Gemessen wird, wie intensiv sich<br />

die Verantwortlichen in den Pflegeheimen<br />

mit den zentralen qualitätsrelevanten<br />

Themen beschäftigen. Erwartet wird<br />

dabei, dass einerseits die PTV die zentralen<br />

Themen aufgreift und die intensive<br />

Auseinandersetzung mit den Anforderungen<br />

zu einem aufmerksamen Umgang<br />

führt, welcher letztlich die Qualität<br />

verbessert. Vor diesem Hintergrund ist<br />

die gute Benotung der Pflegeheime nicht<br />

nur angemessen, sondern von diesen<br />

mit erheblichem Aufwand erarbeitet. Die<br />

Bewohnerbefragung greift Aspekte der<br />

Lebensqualität auf, wobei fraglich ist, ob<br />

der von den Pflegeheimen beeinflussbare<br />

Anteil der Lebensqualität objektiv<br />

messbar ist. Statt als Hauptaspekt wird<br />

dieses Ergebnis als Nebenaspekt dargestellt.<br />

Vor dem Hintergrund der insbesondere<br />

politisch geschürten Diskussion um<br />

die guten Pflegenoten verhandelten die<br />

Vertragspartner über die Anpassung der<br />

PTVs. Die bis zur gesetzlichen Änderung<br />

fehlende Option der Konfliktlösung wurde<br />

dabei von einigen Vertragspartnern<br />

instrumentalisiert. Spielten die Pflegekassen<br />

unter erheblichem Druck des Medizinischen<br />

<strong>Dienste</strong>s der Spitzenverbände<br />

der Krankenkassen (MDS) offen auf<br />

eigene Richtlinienkompetenz, lieferten<br />

einzelne kleinere Trägerverbände durch<br />

ihre Blockadehaltung die Argumente<br />

dafür. Zumindest im <strong>bpa</strong> bestand zu keinem<br />

Zeitpunkt die Bereitschaft, die Qualitätsbemühungen<br />

der Mitgliedseinrichtungen<br />

den Prüfanforderungen und der<br />

Prüfroutine der Medizinischen <strong>Dienste</strong><br />

unterzuordnen. Wäre die eingeforderte<br />

Richtlinienkompetenz gewährt worden,<br />

hätten wir genau diese Entwicklung erlebt.<br />

Trägerverbände rufen<br />

im März 2012 die Schiedsstelle an<br />

In den Verhandlungen wurde intensiv<br />

und mit erheblichem zeitlichem Aufwand<br />

um die Änderungen gerungen. Um nicht<br />

zu riskieren, dass die bereits erzielten<br />

Verhandlungsergebnisse erneut zur<br />

Disposition gestellt werden, rief die<br />

überwiegende Zahl der Trägerverbände<br />

bereits im März 2012 die Schiedsstelle<br />

an, dem folgte ein Antrag der Kostenträger<br />

im Juli 2012. Nach der Auswertung<br />

der notwendigen Beteiligung der Betroffenenverbände<br />

konnte das Schiedsverfahren<br />

nach vier mündlichen Verhandlungsrunden<br />

vom 15.4., 19.4., 7.5. und<br />

10.6.2013 beendet werden. Ziel war dabei<br />

insbesondere eine Verbesserung der<br />

Vergleichbarkeit (Qualitätsunterschiede<br />

müssen deutlicher gemacht werden)<br />

der Transparenzberichte für die Pflegebedürftigen<br />

und ihre Angehörigen, eine<br />

Behebung rechtlich problematischer Regelungen<br />

der PTVS und schließlich Konkretisierungen<br />

und Straffungen bei den<br />

Bewertungskriterien. Besondere Beachtung<br />

verdient, dass mit der klugen Moderation<br />

durch den Vorsitzenden Dr. Engelmann<br />

eine weitest gehende Einigung<br />

erzielt werden konnte. Ausreißer wie der<br />

Versuch, künftig ausschließlich Verfahrensanweisungen<br />

prüfen zu lassen oder<br />

die tatsächlich vorgefundene Prüfsituation<br />

nicht in den Vordergrund zu stellen,<br />

fielen auf den Antragsteller zurück.<br />

Die wichtigsten Ergebnisse<br />

im Überblick<br />

Transparenzkriterien<br />

· Wo es inhaltlich sinnvoll ist, wird<br />

künftig eine weitere Nachweisebene<br />

eingeführt. Damit wird die bisherige<br />

Dokumentationslastigkeit massiv begrenzt<br />

und der fachlichen Darlegung<br />

durch die verantwortlichen Fachkräfte<br />

vor Ort eine besondere Bedeutung<br />

gegeben.<br />

· Abweichende fachliche Einschätzungen<br />

zwischen der Beurteilung durch<br />

die MDK-Prüfer und die Mitarbeiter<br />

des Pflegeheims müssen in den Bericht<br />

zur Prüfung aufgenommen werden.<br />

· Umstrittene Kriterien wie die beiden<br />

zur Kontrakturprophylaxe entfallen<br />

künftig.<br />

· Da es Diskussionen um einen scheinbar<br />

niedrigen Erfüllungsgrad bei der<br />

Medikamentenversorgung gab, wird<br />

ein zusätzliches Kriterium eingeführt.<br />

Künftig wird getrennt nach der Medikamentenversorgung<br />

und nach dem<br />

Umgang mit der Bedarfsmedikation<br />

gefragt.<br />

· Einige Kriterien, welche sich nur auf<br />

die Dokumentation, auf Bewegungsflächen<br />

oder das Vorhalten von Verfahrensanweisungen<br />

bezogen, werden<br />

künftig gestrichen.<br />

· Die Ausfüllanleitung für die MDK-Prüfer<br />

wird konkretisiert, um eine einheitlichere<br />

Bewertung zu unterstützen.<br />

· Die Stichprobe wird künftig einheitlich<br />

aus je drei pflegebedürftigen<br />

Menschen pro Pflegestufe gebildet.<br />

· Bei der Darstellung der Einzelergebnisse<br />

wird zur besseren Verständlichkeit<br />

statt der Note jeweils dargestellt,<br />

bei wie vielen der geprüften Personen<br />

das Kriterium vollständig erfüllt wird.<br />

· Die Reihenfolge der Darstellung der<br />

Kriterien wird so geändert, dass zunächst<br />

die besonderen pflegerischen<br />

Herausforderungen (bisherige Kriterien<br />

Nr. 6 – 18, 20 – 24, 26 und 30, künftig<br />

Nr. 1 ff.) dargestellt werden. Auf<br />

diese Kriterien werden die Verbraucher<br />

besonders hingewiesen: „Bei<br />

den Kriterien 1 – 20 handelt es sich um<br />

besonders bedeutsame Aspekte der<br />

Pflege. Bitte prüfen Sie bei der Auswahl<br />

der Pflegeeinrichtung insbeson-

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