bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV
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15<br />
Das sollten Sie wissen<br />
dere die Bewertung dieser Kriterien.<br />
Die Bewertung gibt Auskunft, bei wie<br />
viel Bewohnern in der Prüfung die<br />
Qualitätsanforderungen erfüllt oder<br />
nicht erfüllt worden sind.“<br />
· In den weiterhin ausgewiesenen vier<br />
Teilbereichen wird eine Bereichsnote<br />
gebildet aus den Ergebnissen der Bewertung<br />
der Einzelkriterien.<br />
· In die Gesamtnote werden auch künftig<br />
alle Einzelkriterien eingehen. Der<br />
Teilbereich „Pflege und medizinische<br />
Betreuung“ wird somit weiterhin die<br />
zentrale Aussage bestimmen.<br />
· Es wird nicht zur Einführung von sog.<br />
Kernkriterien und der damit verknüpften<br />
systematischen Abwertungsregelung<br />
kommen.<br />
· Die beantragte Bewertung mit einer<br />
zusätzlichen Note „ungenügend“<br />
wird nicht eingeführt.<br />
· Das Verfahren der Zuordnung von<br />
Skalenwerten zu Notenwerten wird<br />
beibehalten. Die Note ausreichend<br />
wird vergeben, wenn mehr als 50 %<br />
der Anforderungen vollständig erfüllt<br />
sind (Skalenwert 5,11). Entsprechend<br />
verändert sich die Notenskala für die<br />
Zuordnung aller anderen Noten. Die<br />
Note „sehr gut“ wird künftig für den<br />
Bereich 1,0 bis 1,4 vergeben (Skalenwert<br />
10,0 bis 9,31), ab 1,5 dann ein<br />
„gut“ (Skalenwert 9,30 bis 7,91) usw.<br />
Die Abstände der einzelnen Notenschritte<br />
sind durchgängig gleich.<br />
· Für den Übergang von der jetzigen<br />
Prüfsystematik zu einer neuen wurde<br />
ein Verfahren zur Darstellung der<br />
dann auf zunächst unterschiedlichen<br />
Prüfgrundlagen aufbauenden Ergebnisse<br />
vereinbart. Da alle Pflegeheime<br />
jährlich geprüft werden, wird es somit<br />
nach der Übergangszeit von einem<br />
Jahr wieder eine auf einheitlichen<br />
Grundlagen basierende Darstellung<br />
geben.<br />
· Die Änderung der PTVs wird wirksam<br />
zum 1.1.2014.<br />
In der Schiedsstellenverhandlung zeigte<br />
sich der besondere Stellenwert unabhängiger<br />
Gutachten. Erst diese ermöglichten<br />
die letztlich weitaus einhellige<br />
Einigung bei zentralen Fragen wie der<br />
der Risikokriterien, der sogenannten<br />
systematischen Abwertungsregelung,<br />
der begründeten Ergänzung oder Streichung<br />
von Kriterien, der Notenschritte<br />
oder auch der Bildung der Stichprobe.<br />
Greifen Sie zum Äußersten,<br />
reden Sie miteinander!<br />
Recht unscheinbar in der Formulierung,<br />
kann die häufig eingefügte Formulierung<br />
„Sofern Zweifel an der Beurteilung des<br />
Kriteriums bestehen, werden ergänzende<br />
Informationen beim Pflegepersonal<br />
eingeholt“ für eine völlig neue Kultur der<br />
Prüfung und der Nachweisführung sorgen.<br />
Ein zentraler Aspekt muss künftig<br />
der fachliche Diskurs zwischen den Fachkräften<br />
des Pflegeheimes und denen des<br />
MDK darstellen. Hier besteht sowohl die<br />
Chance als auch die große Herausforderung,<br />
Fachlichkeit zu beweisen über<br />
die Darlegung der durchgeführten pflegerischen<br />
Maßnahmen. Erste kritische