III - CCA Monatsblatt
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über die nötigen Versorgungseinrichtungen: Strom, Wasser, Telefon, Internet und<br />
Fernsehkanäle verfügen.<br />
Die Häuschen sollen eine einheitliche Grundform haben und gleichzeitig genügend<br />
Freiheit für die individuelle innere Ausgestaltung bieten. Sie sollen einen<br />
Wohn- und Essraum haben, eine Kochnische, ein Badezimmer mit Dusche<br />
und/oder Badewanne, ein Schlafzimmer und ein weiteres Zimmer für individuelle<br />
Nutzung (Besuchszimmer, Studio, Atelier etc.), außerdem einen Abstellraum. Sie<br />
sollen alters- und rollstuhlgerecht eingerichtet werden (ebenerdig, genügend<br />
Bewegungsfreiheit, möglichst Schiebetüren, Haltevorrichtungen in Bad und Toilette<br />
etc.). Größe ca. 80 qm.<br />
Die Bewohner<br />
Eine Gruppe von zehn bis fünfzehn Wohneinheiten mit jeweils einem Paar oder<br />
Einzelperson dürfte eine noch überschaubare Gruppe von Personen abgeben,<br />
die andererseits nicht zu klein sein und sich aus Personen verschiedener Berufe<br />
zusammensetzen sollte, damit möglichst viele Anregungen für Aktivitäten kommen<br />
und damit die Arbeitseinsätze für die Gemeinschaft auf mehr Personen verteilt<br />
werden und die einzelnen weniger belasten. Es sollten Personen sein, die<br />
das “Sich-zur–Ruhe-Setzen“ nicht wörtlich nehmen, sondern die ihren Lebensabend<br />
zwar stressfrei, aber aktiv und ihren persönlichen Interessen entsprechend<br />
gestalten wollen. Man sollte über ein gesichertes Einkommen verfügen, das die<br />
hier entstehenden laufenden Kosten deckt. Wichtige Voraussetzungen für das<br />
Gemeinschaftsleben sind Toleranz, Pragmatismus, Bereitschaft zu gegenseitiger<br />
Hilfe und zu Dienstleistungen für die Gemeinschaft. Interessenten sollten außerdem<br />
kreativ sein und einen Sinn für Abenteuer mitbringen.<br />
Organisation<br />
Es ist geplant, eine “persona jurídica“ (z.B. eine “Sociedad Anónima“) zu bilden,<br />
an der jede Wohneinheit (Paar oder Einzelperson) einen Anteil hält und dementsprechend<br />
Haftung übernimmt. (Die genaue Form und die Bedingungen für den<br />
Einzelnen werden juristisch ausgearbeitet und vertraglich binden festgelegt).<br />
Alle wichtigen Entscheidungen werden in der Vollversammlung durch Mehrheitsbeschluss<br />
getroffen. Es wird ein Direktorium, bestehend aus mindestens drei Personen,<br />
gewählt, die sich Aufgaben und Zuständigkeiten untereinander aufteilen,<br />
aber nach außen gemeinsam die Gemeinschaft repräsentieren. Für Arbeiten in<br />
den Gemeinschaftseinrichtungen wird Hilfspersonal angestellt. Außerdem wird<br />
von den Bewohnern ein Minimum an Dienstleistungen erwartet, deren Verteilung<br />
in der Vollversammlung festgelegt wird, so dass die Belastung der Einzelnen auf<br />
ein notwendiges Minimum beschränkt und möglichst gleichmäßig, unter Berücksichtigung<br />
von persönlichen Neigungen und Fähigkeiten, verteilt werden soll.<br />
Dienstleistungen an der Gemeinschaft betreffen in erster Linie:<br />
Verwaltungsarbeiten generell: Finanzen, Buchführung, Erhalt und Funktionieren<br />
der technischen Einrichtungen, Rezeption, Ansprechpartner, Beaufsichtigung der<br />
Bibliothek und der Spiel- und Musikräume, Beaufsichtigung der sportlichen Einrichtungen,<br />
Beaufsichtigung von Werkstatt und Hobbyraum, Bearbeitung der<br />
Gemeinschaftsfreiflächen (mit Hilfspersonal), Einkauf und Verwaltung von Materialien<br />
für die Erhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen.<br />
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