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III - CCA Monatsblatt

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über die nötigen Versorgungseinrichtungen: Strom, Wasser, Telefon, Internet und<br />

Fernsehkanäle verfügen.<br />

Die Häuschen sollen eine einheitliche Grundform haben und gleichzeitig genügend<br />

Freiheit für die individuelle innere Ausgestaltung bieten. Sie sollen einen<br />

Wohn- und Essraum haben, eine Kochnische, ein Badezimmer mit Dusche<br />

und/oder Badewanne, ein Schlafzimmer und ein weiteres Zimmer für individuelle<br />

Nutzung (Besuchszimmer, Studio, Atelier etc.), außerdem einen Abstellraum. Sie<br />

sollen alters- und rollstuhlgerecht eingerichtet werden (ebenerdig, genügend<br />

Bewegungsfreiheit, möglichst Schiebetüren, Haltevorrichtungen in Bad und Toilette<br />

etc.). Größe ca. 80 qm.<br />

Die Bewohner<br />

Eine Gruppe von zehn bis fünfzehn Wohneinheiten mit jeweils einem Paar oder<br />

Einzelperson dürfte eine noch überschaubare Gruppe von Personen abgeben,<br />

die andererseits nicht zu klein sein und sich aus Personen verschiedener Berufe<br />

zusammensetzen sollte, damit möglichst viele Anregungen für Aktivitäten kommen<br />

und damit die Arbeitseinsätze für die Gemeinschaft auf mehr Personen verteilt<br />

werden und die einzelnen weniger belasten. Es sollten Personen sein, die<br />

das “Sich-zur–Ruhe-Setzen“ nicht wörtlich nehmen, sondern die ihren Lebensabend<br />

zwar stressfrei, aber aktiv und ihren persönlichen Interessen entsprechend<br />

gestalten wollen. Man sollte über ein gesichertes Einkommen verfügen, das die<br />

hier entstehenden laufenden Kosten deckt. Wichtige Voraussetzungen für das<br />

Gemeinschaftsleben sind Toleranz, Pragmatismus, Bereitschaft zu gegenseitiger<br />

Hilfe und zu Dienstleistungen für die Gemeinschaft. Interessenten sollten außerdem<br />

kreativ sein und einen Sinn für Abenteuer mitbringen.<br />

Organisation<br />

Es ist geplant, eine “persona jurídica“ (z.B. eine “Sociedad Anónima“) zu bilden,<br />

an der jede Wohneinheit (Paar oder Einzelperson) einen Anteil hält und dementsprechend<br />

Haftung übernimmt. (Die genaue Form und die Bedingungen für den<br />

Einzelnen werden juristisch ausgearbeitet und vertraglich binden festgelegt).<br />

Alle wichtigen Entscheidungen werden in der Vollversammlung durch Mehrheitsbeschluss<br />

getroffen. Es wird ein Direktorium, bestehend aus mindestens drei Personen,<br />

gewählt, die sich Aufgaben und Zuständigkeiten untereinander aufteilen,<br />

aber nach außen gemeinsam die Gemeinschaft repräsentieren. Für Arbeiten in<br />

den Gemeinschaftseinrichtungen wird Hilfspersonal angestellt. Außerdem wird<br />

von den Bewohnern ein Minimum an Dienstleistungen erwartet, deren Verteilung<br />

in der Vollversammlung festgelegt wird, so dass die Belastung der Einzelnen auf<br />

ein notwendiges Minimum beschränkt und möglichst gleichmäßig, unter Berücksichtigung<br />

von persönlichen Neigungen und Fähigkeiten, verteilt werden soll.<br />

Dienstleistungen an der Gemeinschaft betreffen in erster Linie:<br />

Verwaltungsarbeiten generell: Finanzen, Buchführung, Erhalt und Funktionieren<br />

der technischen Einrichtungen, Rezeption, Ansprechpartner, Beaufsichtigung der<br />

Bibliothek und der Spiel- und Musikräume, Beaufsichtigung der sportlichen Einrichtungen,<br />

Beaufsichtigung von Werkstatt und Hobbyraum, Bearbeitung der<br />

Gemeinschaftsfreiflächen (mit Hilfspersonal), Einkauf und Verwaltung von Materialien<br />

für die Erhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen.<br />

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