Broschüre: Chemie im Haushalt - Initiative Sichere Gemeinden
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Chemikalienkennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt<br />
Chemikalienkennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt<br />
„Sehr giftige“ oder „giftige“ Chemikalien<br />
beispielsweise können nur<br />
von Inhabern einer Giftbezugsbewilligung<br />
erworben werden.<br />
Produkte, die als ätzend, gesundheitsschädlich,<br />
krebserzeugend,<br />
erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend,<br />
giftig, oder sehr giftig<br />
eingestuft sind, unterliegen best<strong>im</strong>mten<br />
Verkaufsbeschränkungen.<br />
So dürfen sie bis auf wenige Ausnahmen<br />
in Supermärkten oder über<br />
den Versandhandel nicht verkauft<br />
werden.<br />
Die Abgabe von als krebserzeugend,<br />
erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend<br />
eingestuften<br />
Chemikalien an <strong>Haushalt</strong>e ist<br />
mit wenigen Ausnahmen ebenfalls<br />
verboten.<br />
Sonderkennzeichnungen<br />
Folgende zusätzliche Aufschriften<br />
sind verpflichtend (Auswahl):<br />
Klebstoffe auf der Grundlage von<br />
Cyanacrylat (Sekundenkleber):<br />
„Cyanacrylat: Gefahr! Klebt innerhalb<br />
von Sekunden Haut und Augenlider<br />
zusammen. Darf nicht in<br />
die Hände von Kindern gelangen.“<br />
Produkte die mehr als 1 % Aktivchlor<br />
enthalten (manche Sanitärreiniger,<br />
Sch<strong>im</strong>melmittel usw.):<br />
„Vorsicht! Nicht zusammen mit anderen<br />
Produkten verwenden, da<br />
gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt<br />
werden können.“<br />
Produkte, die zwar nicht als „sensibilisierend“<br />
eingestuft sind, aber mindestens<br />
einen „sensibilisierenden“<br />
Stoff über 0,1 % enthalten:<br />
„Enthält [Name des sensibilisierenden<br />
Stoffes]. Kann allergische<br />
Reaktionen hervorrufen.“<br />
Zemente und zementhaltige Produkte<br />
mit Chrom-Gehalten von<br />
über 0,0002 % , die noch nicht mit<br />
R43 als sensibilisierend gekennzeichnet<br />
sind:<br />
„Enthält Chrom (VI). Kann allergische<br />
Reaktionen hervorrufen.“<br />
Bleihaltige Anstrichmittel und<br />
Lacke mit Bleigehalt über 0,15 % :<br />
„Enthält Blei. Nicht für den Anstrich<br />
von Gegenständen verwenden, die<br />
von Kindern gekaut oder gelutscht<br />
werden.“<br />
Weitere Symbole, die sich auf<br />
Verpackungen befinden können,<br />
sind die durchgestrichene Mülltonne<br />
und Klobrille. Diese weisen<br />
darauf hin, dass Reste des Produktes<br />
Problemstoffe (Sondermüll)<br />
sind und zur Problemstoffsammelstelle<br />
gebracht werden müssen.<br />
Das Sicherheitsdatenblatt<br />
Hersteller und alle anderen Vertreiber<br />
(Händler) sind verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter<br />
für folgende<br />
Produkte bereit zu halten:<br />
Für jede „gefährliche“ Chemikalie.<br />
Für best<strong>im</strong>mte nicht gefährliche<br />
Zubereitungen etwa, wenn sie entweder<br />
mehr als ein Prozent eines<br />
gesundheits- oder umweltgefährlichen<br />
Stoffes enthalten oder wenn<br />
für einen Stoff, der diese Zubereitung<br />
enthält, best<strong>im</strong>mte Schutzbest<strong>im</strong>mungen<br />
am Arbeitsplatz festgelegt<br />
sind.<br />
Im Sicherheitsdatenblatt werden<br />
nähere Angaben über den/die „Gefahrenauslöser“<br />
und Angaben über<br />
den Umgang mit dem Produkt wie<br />
Handhabung, Lagerung, Entsorgung<br />
und Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
gemacht. Weiters sind die gesetzliche<br />
Einstufung und Kennzeichnung<br />
<strong>im</strong> Sicherheitsdatenblatt zu<br />
finden, ebenso der verantwortliche<br />
Inverkehrsetzer und auch die wichtigsten<br />
Verwendungszwecke der<br />
Chemikalie.<br />
Für gewerbsmäßige EndverbraucherInnen<br />
muss für jede gefährliche<br />
Chemikalie bei der ersten<br />
Lieferung auch automatisch ein<br />
Sicherheitsdatenblatt übergeben<br />
werden. Auf Verlangen muss auch<br />
an private KonsumentInnen ein Sicherheitsdatenblatt<br />
für gefährliche<br />
Stoffe oder gefährliche Zubereitungen,<br />
die gekauft wurden, ausgehändigt<br />
werden.<br />
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