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Rechtsreferendare (m/w) - Bewerberportal der Bucerius Law School

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MANCHMAL FÄLLT DIE AUSWAHL SCHWER.<br />

DIE ENTSCHEIDUNG FÜR WHITE & CASE WAR EINFACH.<br />

Dr. Florian Kleinschmit, Associate bei White & Case<br />

„Mit White & Case habe ich die richtige Wahl getroffen. Das engagierte Team und unser globales<br />

Geschäft im Schnittfeld von Recht und Wirtschaft überzeugen mich jeden Tag: So konnten wir<br />

vor kurzem den Verkauf einer Fluggesellschaft erfolgreich begleiten. Jetzt verhandeln wir mit<br />

internationalen Investoren die Übernahme eines großen Industrieunternehmens.“<br />

White & Case ist eine <strong>der</strong> führenden internationalen Anwaltssozietäten. Wir beraten unsere<br />

Mandanten an 37 Standorten in 25 Län<strong>der</strong>n weltweit. In Deutschland gehören wir zu den<br />

Top-10-Wirtschaftskanzleien – mit einem Führungsanspruch in vielen Rechtsgebieten. Basis<br />

unseres Erfolgs ist eine lebendige Kultur, die Leistung und Teamgeist verbindet.<br />

Entscheiden auch Sie sich jetzt für uns. Weitere Informationen erhalten Sie unter:<br />

www.whitecase.com/de/careers/german<br />

Unsere Standorte in Deutschland: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München<br />

an <strong>der</strong> bucerius law school kann eine<br />

Fachspezifische Fremdsprachenprüfung<br />

(FFP) in den sprachen Englisch, französisch<br />

und spanisch für das fach Jura<br />

abgelegt werden. Voraussetzung für die<br />

zulassung zur Prüfung ist die erfolgreiche<br />

Teilnahme an 190 unterrichtsstunden<br />

in fortgeschrittenen-sprachkursen bzw.<br />

juristischen lehrveranstaltungen in <strong>der</strong><br />

gewählten fremdsprache an <strong>der</strong> bucerius<br />

law school. bis zu 95 unterrichtsstunden<br />

können dabei während des auslandstrimesters<br />

abgelegt und angerechnet werden.<br />

über die anrechnung entscheidet<br />

<strong>der</strong> Vorsitzende des Prüfungsausschusses.<br />

zudem muss ein übersetzungskurs<br />

in <strong>der</strong> gewählten fremdsprache mit Erfolg<br />

belegt werden. die Prüfung setzt sich aus<br />

einer übersetzungsprüfung, einer fachterminologieprüfung<br />

und einer mündlichen<br />

Prüfung zusammen. näheres ist in <strong>der</strong><br />

Prüfungsordnung für die fachspezifische<br />

fremdsprachenprüfung geregelt.<br />

darüber hinaus kann ebenfalls eine Fachsprachenprüfung<br />

(in den sprachen Englisch,<br />

französisch und spanisch) abgelegt<br />

werden. Voraussetzung für die zulassung<br />

zur Prüfung ist die erfolgreiche Teilnahme<br />

an 100 unterrichtsstunden in fortgeschrittenen-sprachkursen<br />

bzw. juristischen lehr-<br />

Bachelor-Studium (ll.B.) / erSte Prüfung<br />

fremdSPrachen<br />

veranstaltungen in <strong>der</strong> gewählten fremdsprache<br />

an <strong>der</strong> bucerius law school. bis<br />

zu 50 unterrichtsstunden können dabei<br />

während des auslandstrimesters abgelegt<br />

und angerechnet werden. im übrigen<br />

gelten die ausführungen zur fachspezifischen<br />

fremdsprachenprüfung (ffP).<br />

näheres ist in den richtlinien des fremdsprachenprogramms<br />

zu erfahren.<br />

ILEc (International Legal English<br />

certificate)<br />

alternativ bietet die bucerius law school<br />

als autorisiertes cambridge Esol Prüfungszentrum<br />

die Prüfung „international<br />

legal English certificate“ (ilEc) im norddeutschen<br />

raum an.<br />

ilEc ist praxisnah auf Kenntnisse <strong>der</strong><br />

englischen rechtssprache ausgelegt,<br />

die international orientierte Juristen bei<br />

ihren täglichen aufgaben antreffen. Es<br />

werden diverse Terminologiebereiche<br />

(gesellschaftsrecht, Vertragsrecht etc.)<br />

behandelt. da das zertifikat international<br />

anerkannt ist, können bewerber mit ilEc<br />

ihre bewerbungsunterlagen durch ein offizielles<br />

Englischzertifikat ergänzen und sich<br />

somit von mitbewerbern abheben.<br />

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