14.01.2014 Aufrufe

Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur ...

Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur ...

Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 49 -<br />

geln <strong>und</strong> Voraussetzungen – jeweils im konkreten Einzelfall zu entscheiden, ob <strong>und</strong> in<br />

welcher Form eine Handlungsoption unter den dann bestehenden Umständen umgesetzt<br />

werden soll oder eine andere Reaktion auf den Krisenfall geeigneter ist.<br />

Im Einzelnen soll ein Sanierungsplan mindestens die folgenden inhaltlichen Bestandteile<br />

aufweisen:<br />

Die strategische Analyse des Kreditinstituts im Sanierungsplan verfolgt einerseits den<br />

Zweck, der Aufsicht die Beurteilung der Umsetzbarkeit der vom Kreditinstitut beschriebenen<br />

Handlungsoptionen zu ermöglichen. Andererseits sollen die im Rahmen der strategischen<br />

Analyse erhobenen Informationen auch Gr<strong>und</strong>lage des <strong>von</strong> der B<strong>und</strong>esanstalt zu<br />

erstellenden Abwicklungsplans sein.<br />

Dabei bezeichnen gruppeninterne Vernetzungsstrukturen die wechselseitige Abhängigkeit<br />

einzelner Gruppengesellschaften <strong>und</strong> Niederlassungen untereinander <strong>und</strong> im Verhältnis<br />

<strong>zur</strong> Konzernmutter sowie umgekehrt die Abhängigkeiten der Konzernmutter <strong>von</strong> den einzelnen<br />

Gruppengesellschaften <strong>und</strong> Niederlassungen in wirtschaftlicher, rechtlicher sowie<br />

organisatorischer <strong>und</strong> operationaler Hinsicht.<br />

Ökonomische Vernetzung umfasst insbesondere gruppeninterne Forderungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten<br />

(einschließlich Derivaten) sowie gruppeninterne Sicherheitenbestellungen<br />

(z.B. Garantien, Bürgschaften, Patronatserklärungen), Refinanzierungsquellen sowie Liquiditäts-<br />

<strong>und</strong> Kapitalallokation/-ströme innerhalb der Gruppe. Hierzu zählen z.B. auch<br />

Beziehungen zu Zweckgesellschaften im Sinne der AT 2.2. Tz. 2 (inkl. Erläuterung) Ma-<br />

Risk. Bei der Beschreibung der Liquiditäts- <strong>und</strong> Kapitalallokation/-ströme in der Gruppe ist<br />

auch darauf einzugehen, wie die Steuerungsmöglichkeiten durch die einzelnen Gruppengesellschaften<br />

<strong>und</strong> Niederlassungen bzw. durch die Muttergesellschaft ausgestaltet sind<br />

(zentrale oder dezentrale Steuerung).<br />

Rechtliche Vernetzung umfasst insbesondere die Beschreibung <strong>von</strong> Unternehmensverträgen<br />

<strong>und</strong> steuerrechtlichen Abhängigkeiten.<br />

Die Beschreibung der organisatorischen <strong>und</strong> operationalen Vernetzung soll insbesondere<br />

eine Darstellung der wesentlichen Dienstleistungen enthalten, die <strong>von</strong> einer Gruppengesellschaft<br />

<strong>und</strong>/oder Niederlassung für andere Gruppengesellschaften <strong>und</strong>/oder Niederlassungen<br />

erbracht werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Informationstechnologie<br />

oder um Zentralfunktionen wie zum Beispiel Finanz-, Liquiditäts- <strong>und</strong> Kapitalsteuerung,<br />

Zahlungsverkehr, Revision, Risikocontrolling-Funktion, Recht, Personalbereich oder bestimmte<br />

Backoffice-Funktionen handeln.<br />

Ziel der Analyse der externen Vernetzungsstrukturen ist es, festzustellen, wie sich Ansteckungsrisiken<br />

im Finanzsystem verbreiten könnten, wobei unter dem Begriff „Ansteckung“<br />

insbesondere die Gefahr zu verstehen ist, dass andere Finanzmarktteilnehmer durch die<br />

Schwierigkeiten bei einem bestandsgefährdeten Kreditinstitut erfasst werden. Dies umfasst<br />

einerseits die Ansteckung nach außen durch das in der Krise befindliche Kreditinstitut<br />

<strong>und</strong> andererseits die Ansteckung des Kreditinstituts durch die Krise anderer Vertragspartner.<br />

Mit den <strong>von</strong> dem Kreditinstitut festzusetzenden Indikatoren soll kein Automatismus in dem<br />

Sinne verb<strong>und</strong>en sein, dass eine bestimmte Handlungsoption unmittelbar ausgeübt werden<br />

muss. Vielmehr sollen die Indikatoren den Zeitpunkt festlegen, in dem das Kreditinstitut<br />

den Prozess auslöst, eine Entscheidung über die Umsetzung <strong>von</strong> Handlungsoptionen<br />

vorzubereiten. Die Indikatoren müssen dem Kreditinstitut eine ausreichende Vorlaufzeit<br />

für die Entscheidung geben, ob <strong>und</strong> welche Handlungsoption oder -optionen umgesetzt<br />

werden. Die Indikatoren müssen so früh anschlagen, dass es dem Kreditinstitut überhaupt<br />

noch möglich ist, die eingetretene Krisensituation aus eigener Kraft zu überwinden. Die<br />

Indikatoren müssen insbesondere so frühzeitig eingreifen, dass noch keine aufsichtlichen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!