14.01.2014 Aufrufe

Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur ...

Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur ...

Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 5 -<br />

C. Alternativen<br />

Zu allen Artikeln: Keine.<br />

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand<br />

Zu Artikel 1 <strong>und</strong> 2:<br />

Keine.<br />

Zu Artikel 3 <strong>und</strong> 4:<br />

Der B<strong>und</strong>eshaushalt wird durch den Gesetzentwurf nicht unmittelbar belastet, da sich die<br />

gesetzlichen Änderungen nur auf den umlagefinanzierten Haushalt der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

auswirken. Die Haushalte der Länder <strong>und</strong> Gemeinden sind ebenfalls nicht betroffen.<br />

E. Erfüllungsaufwand<br />

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

Zu Artikel 1 bis 4:<br />

Für Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.<br />

Zu Artikel 3 <strong>und</strong> 4:<br />

Geschäftsleiter als Personen werden nach der bisher üblichen Vorgehensweise als Wirtschaftssubjekte<br />

aufgefasst, so dass die Aufwände im Erfüllungsaufwand für Wirtschaft<br />

betrachtet werden.<br />

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft<br />

Es entsteht ein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft <strong>von</strong> insgesamt ca. 53,6 Mio. Euro.<br />

Zu Artikel 1:<br />

Für die Wirtschaft ergeben sich aus 15 Pflichten Kosten für den Erfüllungsaufwand <strong>von</strong><br />

ca. 5,8 Mio. Euro. Da<strong>von</strong> stammen etwa 340.000 Euro Bürokratiekosten aus der Einführung<br />

<strong>von</strong> zwei Informationspflichten, berechnet nach dem Standardkostenmodell. Der<br />

Erfüllungsaufwand ist nach einem standardisierten Modell der B<strong>und</strong>esanstalt berechnet,<br />

wobei die Zeitwerte für einzelne Aktivitäten gesondert geschätzt <strong>und</strong> bei einer Pflicht für<br />

die Tätigkeit <strong>von</strong> Wirtschaftsprüfern ein höherer Lohnsatz verwendet wurde.<br />

Zu Artikel 2:<br />

Für den Erfüllungsaufwand werden nur Kosten geschätzt, die sich aus den konkreten organisatorischen<br />

Vorgaben ergeben, wie z.B. die Kosten für die Gründung <strong>eines</strong> Finanzhandelsinstituts.<br />

Weitergehende Kostenwirkungen, die sich z. B. aus geänderten Bonitätseinschätzungen<br />

oder Refinanzierungsbedingungen ergeben, sind nicht Gegenstand<br />

dieser Erfüllungsaufwandschätzung. Die Kosten sind weitgehend aus einem standardisierten<br />

Modell der B<strong>und</strong>esanstalt abgeleitet. Die laufenden Kosten aus aufsichtlichen Regelungen<br />

sind allerdings auf Gr<strong>und</strong>lage einer Ausarbeitung des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes<br />

für die laufenden Kosten <strong>eines</strong> Finanzdienstleistungsinstitutes im Rahmen des Hoch-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!