Lesen - Guben
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Städtebauliche und stadtplanerische Teilkonzepte<br />
134<br />
7.3 Landschaftsarchitektonische Neugestaltung<br />
Der Grünraum im Quartier „Hegelstraße“ bietet momentan ein sehr ambivalentes Bild. Allgemeinhin<br />
zeichnet sich der Grünraum mit den Potentialen des denkmalgeschützten, öffentlichen<br />
Grünraums, in Form des „Platz des Gedenkens“ und dem großzügig dimensionierten,<br />
gemeinschaftlichen Grünraum, in den Innenhöfen der Blockrandbebauung, aus. Getrübt ist<br />
dieses Bild jedoch durch den schlechten Anlagen- und Pflegezustand des öffentlichen Grünraums<br />
und den Nutzflächen des Grüns in den Innenhöfen. Im privaten und halböffentlichen<br />
Grünraum fehlen außerdem Erholungsräume und Spielflächen.<br />
Die Neugestaltungsmöglichkeiten für den öffentlichen Grünraum sind im Hinblick auf die Einstufung<br />
als Denkmalensemble und die Ausweisung des „Platz des Gedenkens“ als denkmalgeschützter<br />
Grünraum limitiert.<br />
Das Konzept für die landschaftlich-architektonische Gestaltung wird daher möglichst minimale<br />
Eingriffe zur Neugestaltung empfehlen und viel mehr auf die Aktivierung der vorhandenen<br />
Qualitäten setzen.<br />
Aktivierung der Qualitäten des öffentlichen Grünraums<br />
Die Aufwertung der Wege, der Bepflanzung und des städtischen Mobiliars sowie die Erhöhung<br />
des Grünpflegeturnus ist, auch in Zeiten knapp bemessener kommunaler Haushalte,<br />
grundlegend für eine Qualitätssteigerung im öffentlichen Grünraum.<br />
Am „Platz des Gedenkens“ sollten die ursprüngliche geometrische Anordnung der Wege und<br />
Rasenflächen, die zentrale Rasenfläche und die Heckenquartiere am Platzrand heraus gearbeitet<br />
werden. Die entlang der Wege angeordneten Sitzplätze sollten instandgesetzt werden<br />
und über die Erneuerung der Säulenpappeln in Betracht gezogen werden.<br />
Sicherung der Grünraumpflege (auch im Leerstand)<br />
Die Stadt <strong>Guben</strong> ist Eigentümer und Pflegeverantwortlicher für den „Platz des Gedenkens“.<br />
Für eine bessere Pflege dieses öffentlichen Grüns müsste somit der Haushaltsausschuss<br />
der Stadt <strong>Guben</strong> entweder mehr Geld bereitstellen oder die Pflegepriorität zu Lasten anderer<br />
städtischer Grünflächen umverteilen. Seit 2010 wird die Pflege des öffentlichen Grünraums<br />
hauptsächlich von städtischen Eigenbetrieben und teilweise sogar Hausmeistern ausgeführt.<br />
Die Pflege der Innenhöfe und Vorgärten ist von den Grundstückseigentümern zu gewährleisten<br />
und innerhalb der Blockrandbebauung auch ordnungsgemäß ausgeführt.