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PC Magazin mit Film DVD Rettung per USB (Vorschau)

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17<br />

Weitergeben an Ihre Freunde. Die Größenbeschänkung<br />

der meisten Anbieter liegt im Gigabyte-Bereich<br />

und die Dateien werden nach<br />

einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht<br />

(siehe unsere Vergleichstabelle).<br />

... und die Piraten entern das Schiff<br />

Diese neuartige Form der Datenübertragung<br />

steht vor allem in der Kritik, da auf dem Wege<br />

sehr oft urheberrechtlich geschütztes Material<br />

verbreitet wird. Die Übeltäter stellen ihre<br />

Downloadlinks zu Unterhaltungsmedien oder<br />

Software öffentlich auf einschlägigen Seiten<br />

aus, wo sie weiterverbreitet werden. Das ist<br />

den Copyright-Inhabern ein Dorn im Auge.<br />

Filehoster waschen ihre Hände in Unschuld<br />

und vertreten die Ansicht, nur Bereitsteller<br />

von Webspace zu sein. Für die möglicherweise<br />

illegale Nutzung müssten allein die<br />

Uploader haften. Erst sobald die Webseite<br />

wissentlich illegale Inhalte anbietet oder<br />

trotz entsprechenden Hinweisen auf illegale<br />

Verbreitung diese Dateien nicht löscht, betreten<br />

die Filehoster dünnes Eis. Der öffentliche<br />

Aufschrei nach der Megaupload-Razzia ist<br />

deshalb besonders groß, da viele Medien die<br />

grundsätzliche Legitimierung von Filehostern<br />

in Frage stellen. Diese Reaktion wirkt aber im<br />

Hinblick auf geltendes deutsches Recht etwas<br />

vorschnell.<br />

Entwarnung auf den zweiten Blick<br />

Die derzeit erhobenen Vorwürfe gegen Megaupload<br />

zielen allerdings nicht auf ihr tatsächliches<br />

Geschäftsmodell, sondern auf<br />

mutmaßlich kriminelle Machenschaften rund<br />

um die Bereitstellung von illegalen Daten. Solange<br />

sich also Megauploads Konkurrenten<br />

nicht ebensolcher Mittel bedient haben, können<br />

diese unbesorgt sein.<br />

Was heißt das für den Verbraucher?<br />

„Lassen Sie sich von vagen Aussagen von<br />

Politik und Industrie nicht verwirren oder einschüchtern“,<br />

rät der unabhängige Anwalt Jörg<br />

Küp<strong>per</strong>fahrenberg. Nach geltendem deutschen<br />

Recht seien eigene Kopien, auch von<br />

urheberrechtlich geschützem Material, völlig<br />

unbedenklich. Diese dürfen auch problemlos<br />

an Freunde weitergegeben werden. Erst sobald<br />

Sie den privaten Rahmen verlassen, machen<br />

Sie sich einer Urheberrechtsverletzung<br />

schuldig:<br />

1 Wenn Sie etwa eine Raubkopie hochladen<br />

und diese öffentlich zugänglich machen,<br />

wäre dies der Fall. Peer-to-Peer-Netzwerke wie<br />

BitTorrent sind tunlichst zu meiden, da die<br />

Teilnahme an diesen Diensten voraussetzt,<br />

dass jeder Benutzer auch hochlädt.<br />

2 Wenn Sie beim Kopieren aktiv Kopierschutzmaßnahmen<br />

umgehen.<br />

3 Wenn Sie von einer offensichtlich illegalen<br />

Quelle downloaden, zum Beispiel jemand<br />

bietet Ihnen einen brandneu angelaufenen<br />

<strong>Film</strong> zum Download an.<br />

Im Gegensatz zu anderen Filehostern zeigte<br />

sich Rapidshare gelassen gegenüber der Stilllegung<br />

von Megaupload. Sprecher und Anwalt<br />

für den wohl bekanntesten Filehosting-<br />

Dienst, Daniel Raimer, macht auf Anfrage die<br />

Unterschiede zwischen den beiden Unternehmen<br />

deutlich: „Rapidshare ist genauso legal<br />

wie der Clouddienst Dropbox. Falls die Vorwürfe<br />

stimmen, hat sich Megaupload jedoch<br />

wissentlich und gezielt an illegalen Inhalten<br />

bereichert.“ Rapidshare schätzt den Anteil<br />

an urheberrechtlich geschützten Daten innerhalb<br />

der eigenen Bestände, einschließlich<br />

Dunkelziffer, auf unter 10 Prozent. Nutzer, die<br />

Megaupload benutzt haben, kommen wohl<br />

Jörg Küp<strong>per</strong>fahrenberg<br />

Rechtsanwalt, Spezialist<br />

im Gewerblichen<br />

Rechtsschutz<br />

<strong>PC</strong>M: Warum wurde Megaupload hochgenommen<br />

und nicht andere Konkurrenzanbieter?<br />

Küp<strong>per</strong>fahrenberg: Der Fall Megaupload<br />

unterscheidet sich grundlegend von anderen<br />

Diensten, da dort offenbar Uploader für das<br />

Bereitstellen illegaler Inhalte entlohnt wurden<br />

– falls sich die Vorwürfe bestätigen sollten.<br />

<strong>PC</strong>M: Wie steht es nach dem Untergang von Megaupload<br />

um das Geschäftsmodell Filehoster?<br />

Küp<strong>per</strong>fahrenberg: Die Filehoster wissen<br />

grundsätzlich, dass auch Raubkopien auf Ihre<br />

Server hochgeladen werden. Die entscheidende<br />

rechtliche Frage war aber schon immer: Können<br />

sie das überhaupt verhindern und haften<br />

sie auch, ohne zu wissen, wann welches Material<br />

sich auf ihren Servern befindet?<br />

<strong>PC</strong>M: Gibt es dazu Befunde in Deutschland?<br />

Küp<strong>per</strong>fahrenberg: Am Oberlandesgericht in<br />

Düsseldorf wurde zuletzt geurteilt, Filehoster<br />

haften nicht grundsätzlich, da sie gar nicht<br />

überprüfen können, was hochgeladen wird.<br />

Nur sobald sie wissen oder Hinweise auf urheberrechtlich<br />

geschütztes Material bekommen,<br />

dann müssten sie dies entfernen. Und das haben<br />

sie auch bisher immer gemacht.<br />

<strong>PC</strong>M: Könnte es also sein, dass Filehoster zukünftig<br />

ihre Dateien erst durchleuchten müssen,<br />

bevor sie zum Download freigegeben werden?<br />

Küp<strong>per</strong>fahrenberg: Das ist sicherlich ein Ziel<br />

der Musik- und <strong>Film</strong>industrie. Dagegen zweifeln<br />

die Filehoster an, ob ein solcher technischer<br />

Aufwand <strong>mit</strong> ihrem Geschäftsmodell vereinbar<br />

ist. Ich halte dies für eine spannende Frage; ob<br />

sie aber zum jetzigen Stand der Dinge rechtlich<br />

dazu verpflichtet werden können, würde<br />

ich eher verneinen. Wahrscheinlich scheint<br />

mir, dass eine Art Deal zwischen Filehostern<br />

und Industrie dabei herauskommt.<br />

<strong>PC</strong>M: Wie sähe so ein Deal aus?<br />

Küp<strong>per</strong>fahrenberg: Das ist schwer zu sagen.<br />

Ich könnte mir eine Software vorstellen, die<br />

nach bestimmten Kriterien prüft, um welche<br />

Dateien es sich handelt. Umfassende Hashwertvergleiche,<br />

wie sie die Abmahnindustrie<br />

einsetzt, sind aber allein technisch nicht möglich.<br />

Ein Verbot von Musik und <strong>Film</strong>en ist auch<br />

nicht umsetzbar. Sonst könnten die Filehoster<br />

ebensogut ihre Türen freiwillig schließen.<br />

www.pc-magazin.de <strong>PC</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2012

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