PC Magazin mit Film DVD Rettung per USB (Vorschau)
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Weitergeben an Ihre Freunde. Die Größenbeschänkung<br />
der meisten Anbieter liegt im Gigabyte-Bereich<br />
und die Dateien werden nach<br />
einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht<br />
(siehe unsere Vergleichstabelle).<br />
... und die Piraten entern das Schiff<br />
Diese neuartige Form der Datenübertragung<br />
steht vor allem in der Kritik, da auf dem Wege<br />
sehr oft urheberrechtlich geschütztes Material<br />
verbreitet wird. Die Übeltäter stellen ihre<br />
Downloadlinks zu Unterhaltungsmedien oder<br />
Software öffentlich auf einschlägigen Seiten<br />
aus, wo sie weiterverbreitet werden. Das ist<br />
den Copyright-Inhabern ein Dorn im Auge.<br />
Filehoster waschen ihre Hände in Unschuld<br />
und vertreten die Ansicht, nur Bereitsteller<br />
von Webspace zu sein. Für die möglicherweise<br />
illegale Nutzung müssten allein die<br />
Uploader haften. Erst sobald die Webseite<br />
wissentlich illegale Inhalte anbietet oder<br />
trotz entsprechenden Hinweisen auf illegale<br />
Verbreitung diese Dateien nicht löscht, betreten<br />
die Filehoster dünnes Eis. Der öffentliche<br />
Aufschrei nach der Megaupload-Razzia ist<br />
deshalb besonders groß, da viele Medien die<br />
grundsätzliche Legitimierung von Filehostern<br />
in Frage stellen. Diese Reaktion wirkt aber im<br />
Hinblick auf geltendes deutsches Recht etwas<br />
vorschnell.<br />
Entwarnung auf den zweiten Blick<br />
Die derzeit erhobenen Vorwürfe gegen Megaupload<br />
zielen allerdings nicht auf ihr tatsächliches<br />
Geschäftsmodell, sondern auf<br />
mutmaßlich kriminelle Machenschaften rund<br />
um die Bereitstellung von illegalen Daten. Solange<br />
sich also Megauploads Konkurrenten<br />
nicht ebensolcher Mittel bedient haben, können<br />
diese unbesorgt sein.<br />
Was heißt das für den Verbraucher?<br />
„Lassen Sie sich von vagen Aussagen von<br />
Politik und Industrie nicht verwirren oder einschüchtern“,<br />
rät der unabhängige Anwalt Jörg<br />
Küp<strong>per</strong>fahrenberg. Nach geltendem deutschen<br />
Recht seien eigene Kopien, auch von<br />
urheberrechtlich geschützem Material, völlig<br />
unbedenklich. Diese dürfen auch problemlos<br />
an Freunde weitergegeben werden. Erst sobald<br />
Sie den privaten Rahmen verlassen, machen<br />
Sie sich einer Urheberrechtsverletzung<br />
schuldig:<br />
1 Wenn Sie etwa eine Raubkopie hochladen<br />
und diese öffentlich zugänglich machen,<br />
wäre dies der Fall. Peer-to-Peer-Netzwerke wie<br />
BitTorrent sind tunlichst zu meiden, da die<br />
Teilnahme an diesen Diensten voraussetzt,<br />
dass jeder Benutzer auch hochlädt.<br />
2 Wenn Sie beim Kopieren aktiv Kopierschutzmaßnahmen<br />
umgehen.<br />
3 Wenn Sie von einer offensichtlich illegalen<br />
Quelle downloaden, zum Beispiel jemand<br />
bietet Ihnen einen brandneu angelaufenen<br />
<strong>Film</strong> zum Download an.<br />
Im Gegensatz zu anderen Filehostern zeigte<br />
sich Rapidshare gelassen gegenüber der Stilllegung<br />
von Megaupload. Sprecher und Anwalt<br />
für den wohl bekanntesten Filehosting-<br />
Dienst, Daniel Raimer, macht auf Anfrage die<br />
Unterschiede zwischen den beiden Unternehmen<br />
deutlich: „Rapidshare ist genauso legal<br />
wie der Clouddienst Dropbox. Falls die Vorwürfe<br />
stimmen, hat sich Megaupload jedoch<br />
wissentlich und gezielt an illegalen Inhalten<br />
bereichert.“ Rapidshare schätzt den Anteil<br />
an urheberrechtlich geschützten Daten innerhalb<br />
der eigenen Bestände, einschließlich<br />
Dunkelziffer, auf unter 10 Prozent. Nutzer, die<br />
Megaupload benutzt haben, kommen wohl<br />
Jörg Küp<strong>per</strong>fahrenberg<br />
Rechtsanwalt, Spezialist<br />
im Gewerblichen<br />
Rechtsschutz<br />
<strong>PC</strong>M: Warum wurde Megaupload hochgenommen<br />
und nicht andere Konkurrenzanbieter?<br />
Küp<strong>per</strong>fahrenberg: Der Fall Megaupload<br />
unterscheidet sich grundlegend von anderen<br />
Diensten, da dort offenbar Uploader für das<br />
Bereitstellen illegaler Inhalte entlohnt wurden<br />
– falls sich die Vorwürfe bestätigen sollten.<br />
<strong>PC</strong>M: Wie steht es nach dem Untergang von Megaupload<br />
um das Geschäftsmodell Filehoster?<br />
Küp<strong>per</strong>fahrenberg: Die Filehoster wissen<br />
grundsätzlich, dass auch Raubkopien auf Ihre<br />
Server hochgeladen werden. Die entscheidende<br />
rechtliche Frage war aber schon immer: Können<br />
sie das überhaupt verhindern und haften<br />
sie auch, ohne zu wissen, wann welches Material<br />
sich auf ihren Servern befindet?<br />
<strong>PC</strong>M: Gibt es dazu Befunde in Deutschland?<br />
Küp<strong>per</strong>fahrenberg: Am Oberlandesgericht in<br />
Düsseldorf wurde zuletzt geurteilt, Filehoster<br />
haften nicht grundsätzlich, da sie gar nicht<br />
überprüfen können, was hochgeladen wird.<br />
Nur sobald sie wissen oder Hinweise auf urheberrechtlich<br />
geschütztes Material bekommen,<br />
dann müssten sie dies entfernen. Und das haben<br />
sie auch bisher immer gemacht.<br />
<strong>PC</strong>M: Könnte es also sein, dass Filehoster zukünftig<br />
ihre Dateien erst durchleuchten müssen,<br />
bevor sie zum Download freigegeben werden?<br />
Küp<strong>per</strong>fahrenberg: Das ist sicherlich ein Ziel<br />
der Musik- und <strong>Film</strong>industrie. Dagegen zweifeln<br />
die Filehoster an, ob ein solcher technischer<br />
Aufwand <strong>mit</strong> ihrem Geschäftsmodell vereinbar<br />
ist. Ich halte dies für eine spannende Frage; ob<br />
sie aber zum jetzigen Stand der Dinge rechtlich<br />
dazu verpflichtet werden können, würde<br />
ich eher verneinen. Wahrscheinlich scheint<br />
mir, dass eine Art Deal zwischen Filehostern<br />
und Industrie dabei herauskommt.<br />
<strong>PC</strong>M: Wie sähe so ein Deal aus?<br />
Küp<strong>per</strong>fahrenberg: Das ist schwer zu sagen.<br />
Ich könnte mir eine Software vorstellen, die<br />
nach bestimmten Kriterien prüft, um welche<br />
Dateien es sich handelt. Umfassende Hashwertvergleiche,<br />
wie sie die Abmahnindustrie<br />
einsetzt, sind aber allein technisch nicht möglich.<br />
Ein Verbot von Musik und <strong>Film</strong>en ist auch<br />
nicht umsetzbar. Sonst könnten die Filehoster<br />
ebensogut ihre Türen freiwillig schließen.<br />
www.pc-magazin.de <strong>PC</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2012