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KRIPPENDORF KIEFERSFELDEN – ADVENT OHNE HEKTIK

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Menschen in Schule und Ausbildung. Zwölf von ihnen wechselten<br />

in eine weiterführende Schule, 28 erhielten einen Ausbildungsvertrag<br />

und 29 schafften den Übergang von der achten in die neunte<br />

Klasse. Zudem wurden unter anderem zehn im M-Zug unterstützt<br />

und weitere 16 in ihrer Ausbildungszeit. Nach Aussage von Stock<br />

gibt es derzeit viele Ausbildungsstellen. Das wichtigste sei daher<br />

im Moment, dass die Jugendlichen in der Ausbildung bleiben.<br />

Nach einer kurzen Vorstellung der beiden neuen Geschäftsführerinnen<br />

Manuela Bürger und Brigitte Plank hielt Rosenheims Stadtpfarrer<br />

Andreas Zach zum Abschluss der Mitgliederversammlung<br />

ein ausgesprochen launiges Referat zum Thema Nächstenliebe.<br />

Pfarrer Zach schloss mit der Erkenntnis, dass Nächstenliebe auch<br />

das persönliche Wohlbefinden erfordere.<br />

Engagement weit über das<br />

normale Maß hinaus<br />

Die Ehrenamtskarte als Anerkennung für ehrenamtliches<br />

Engagement hat sich im Landkreis Rosenheim zu einer Erfolgsgeschichte<br />

entwickelt. Innerhalb eines Jahres wurde sie an mehr als<br />

500 Bürgerinnen und Bürger ausgehändigt.<br />

Dazu gehört auch Mirjam Kapfinger, die sich unter anderem<br />

in der Kinderbetreuung engagiert. Beim Empfang im großen<br />

Sitzungssaal im Landratsamt Rosenheim meinte Landrat Josef<br />

Neiderhell, wenn es Leute im Ehrenamt nicht gebe, würde viel<br />

nicht gehen. Ihre Leistung wäre, müsste sie hauptamtlich vergeben<br />

werden, nicht bezahlbar.<br />

Allein im Landkreis Rosenheim geben inzwischen mehr als 30<br />

Akzeptanzpartner Vergünstigungen auf die Ehrenamtskarte.<br />

Bildung und Teilhabe<br />

FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE<br />

Allgemeine Informationen zu Leistungen und Antragstellung<br />

Landkreis Rosenheim, Soziale Angelegenheiten ...wir informieren<br />

und unterstützen.<br />

Welche Leistungen gewährt das Bildungs- und Teilhabepaket?<br />

Leistungen erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,<br />

die in Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II<br />

(„Hartz IV“) bzw. dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) leben,<br />

einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten<br />

oder Wohngeld beziehen.<br />

Ein Leistungsanspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung<br />

des 25. Lebensjahres. Leistungen der Teilhabe am sozialen und<br />

kulturellen Leben (Punkt e) können nur bis zur Vollendung des<br />

18. Lebensjahres bewilligt werden. Für jedes Kind ist ein eigener<br />

Antrag zu stellen.<br />

a) Schul-/Kita-Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten:<br />

Es können die tatsächlichen Aufwendungen für mehrtägige<br />

Klassenfahrten oder eintägige Ausflüge im Rahmen der schulrechtlichen<br />

Bestimmungen übernommen werden. Dies gilt auch<br />

für Ausflüge der Kindertageseinrichtungen (Kita). Dem Antrag<br />

ist eine Bestätigung der Schule bzw. Kita beizufügen, in der<br />

Datum, Ziel und Kosten des Ausflugs/der Fahrt bezeichnet sind.<br />

Die Leistung oder Erstattung der Kosten erfolgt auf ein von der<br />

Schule/Kita benanntes Konto. Bei mehrtägigen Fahrten muss<br />

der Antrag auf Kostenübernahme vor Beginn der Fahrt gestellt<br />

werden. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des<br />

Ausflugs sowie für private Ausstattungsgegenstände werden<br />

nicht übernommen.<br />

b) Schulbedarf:<br />

Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf kann eine<br />

Geldleistung von 100 EUR pro Schuljahr (70 EUR zum 1. August,<br />

weitere 30 EUR zum 1. Februar des nächsten Halbjahres)<br />

bewilligt werden.<br />

c) Lernförderung (Nachhilfeunterricht):<br />

Bei Schülern kann eine die schulischen Angebote ergänzende<br />

und angemessene außerschulische Lernförderung berücksichtigt<br />

werden, soweit sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist,<br />

um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten<br />

Seite 34 – Kieferer Nachrichten – Nr. 173 · Dezember 2012

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