KRIPPENDORF KIEFERSFELDEN â ADVENT OHNE HEKTIK
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Menschen in Schule und Ausbildung. Zwölf von ihnen wechselten<br />
in eine weiterführende Schule, 28 erhielten einen Ausbildungsvertrag<br />
und 29 schafften den Übergang von der achten in die neunte<br />
Klasse. Zudem wurden unter anderem zehn im M-Zug unterstützt<br />
und weitere 16 in ihrer Ausbildungszeit. Nach Aussage von Stock<br />
gibt es derzeit viele Ausbildungsstellen. Das wichtigste sei daher<br />
im Moment, dass die Jugendlichen in der Ausbildung bleiben.<br />
Nach einer kurzen Vorstellung der beiden neuen Geschäftsführerinnen<br />
Manuela Bürger und Brigitte Plank hielt Rosenheims Stadtpfarrer<br />
Andreas Zach zum Abschluss der Mitgliederversammlung<br />
ein ausgesprochen launiges Referat zum Thema Nächstenliebe.<br />
Pfarrer Zach schloss mit der Erkenntnis, dass Nächstenliebe auch<br />
das persönliche Wohlbefinden erfordere.<br />
Engagement weit über das<br />
normale Maß hinaus<br />
Die Ehrenamtskarte als Anerkennung für ehrenamtliches<br />
Engagement hat sich im Landkreis Rosenheim zu einer Erfolgsgeschichte<br />
entwickelt. Innerhalb eines Jahres wurde sie an mehr als<br />
500 Bürgerinnen und Bürger ausgehändigt.<br />
Dazu gehört auch Mirjam Kapfinger, die sich unter anderem<br />
in der Kinderbetreuung engagiert. Beim Empfang im großen<br />
Sitzungssaal im Landratsamt Rosenheim meinte Landrat Josef<br />
Neiderhell, wenn es Leute im Ehrenamt nicht gebe, würde viel<br />
nicht gehen. Ihre Leistung wäre, müsste sie hauptamtlich vergeben<br />
werden, nicht bezahlbar.<br />
Allein im Landkreis Rosenheim geben inzwischen mehr als 30<br />
Akzeptanzpartner Vergünstigungen auf die Ehrenamtskarte.<br />
Bildung und Teilhabe<br />
FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE<br />
Allgemeine Informationen zu Leistungen und Antragstellung<br />
Landkreis Rosenheim, Soziale Angelegenheiten ...wir informieren<br />
und unterstützen.<br />
Welche Leistungen gewährt das Bildungs- und Teilhabepaket?<br />
Leistungen erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,<br />
die in Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II<br />
(„Hartz IV“) bzw. dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) leben,<br />
einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten<br />
oder Wohngeld beziehen.<br />
Ein Leistungsanspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung<br />
des 25. Lebensjahres. Leistungen der Teilhabe am sozialen und<br />
kulturellen Leben (Punkt e) können nur bis zur Vollendung des<br />
18. Lebensjahres bewilligt werden. Für jedes Kind ist ein eigener<br />
Antrag zu stellen.<br />
a) Schul-/Kita-Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten:<br />
Es können die tatsächlichen Aufwendungen für mehrtägige<br />
Klassenfahrten oder eintägige Ausflüge im Rahmen der schulrechtlichen<br />
Bestimmungen übernommen werden. Dies gilt auch<br />
für Ausflüge der Kindertageseinrichtungen (Kita). Dem Antrag<br />
ist eine Bestätigung der Schule bzw. Kita beizufügen, in der<br />
Datum, Ziel und Kosten des Ausflugs/der Fahrt bezeichnet sind.<br />
Die Leistung oder Erstattung der Kosten erfolgt auf ein von der<br />
Schule/Kita benanntes Konto. Bei mehrtägigen Fahrten muss<br />
der Antrag auf Kostenübernahme vor Beginn der Fahrt gestellt<br />
werden. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des<br />
Ausflugs sowie für private Ausstattungsgegenstände werden<br />
nicht übernommen.<br />
b) Schulbedarf:<br />
Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf kann eine<br />
Geldleistung von 100 EUR pro Schuljahr (70 EUR zum 1. August,<br />
weitere 30 EUR zum 1. Februar des nächsten Halbjahres)<br />
bewilligt werden.<br />
c) Lernförderung (Nachhilfeunterricht):<br />
Bei Schülern kann eine die schulischen Angebote ergänzende<br />
und angemessene außerschulische Lernförderung berücksichtigt<br />
werden, soweit sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist,<br />
um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten<br />
Seite 34 – Kieferer Nachrichten – Nr. 173 · Dezember 2012