KRIPPENDORF KIEFERSFELDEN â ADVENT OHNE HEKTIK
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Die Kindertagesstätten der Gemeinde sind in der Lage, die<br />
Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eines Kindes<br />
bis zum Verlassen der Mittelschule ohne Unterbrechung anzubieten.<br />
Eltern und Alleinerziehenden wird damit ermöglicht, ihren<br />
Beruf auszuüben und diesen mit der Betreuung ihres Kindes zu<br />
vereinbaren.<br />
ZUR GRUND- UND MITTELSCHULE<br />
Seit einem Jahr ist unsere frühere Hauptschule als Mittelschule<br />
staatlich anerkannt und wird im Verbund mit dem Schulverband<br />
Brannenburg geführt. Die Umwandlung hat sich seither bewährt.<br />
In der Mittelschule werden frühzeitig berufliche Neigungen der<br />
Schüler gefördert. Die Vorzüge der Mittelschule liegen im breitgefächerten<br />
praxisorientierten Unterrichtsangebot mit den drei<br />
berufsbezogenen Zweigen Technik, Wirtschaft und Soziales. Die<br />
Inanspruchnahme von Kinderhort und offener Ganztagesschule<br />
ist den Erziehungsberechtigten der Schüler freigestellt. Sie ist<br />
kein Muss.<br />
Unsere Grundschule (Klassen 1 – 4) besuchen 185 Schüler, die<br />
Mittelschule 183 Schüler. Die addierten Gesamtkosten für den<br />
Grund- und Mittelschulbetrieb belaufen sich auf rund 520.000<br />
Euro. Hinzu kommen die Kosten der Schülerbeförderung mit 87.500<br />
Euro. Die Gemeinde Oberaudorf beteiligt sich an den laufenden<br />
Kosten der Mittelschule mit rund 90.000 Euro. Umgekehrt zahlen<br />
wir nach Oberaudorf rund 36.000 Euro für die Grundschule, die 20<br />
Schüler aus unserer Gemeinde besuchen.<br />
Wieder erreichen konnten wir, dass die Schulbuslinie zum<br />
Gymnasium in Kufstein um ein weiteres Schuljahr verlängert<br />
wurde. Es verkehren morgens zwei Busse, die gut besetzt sind.<br />
In Verhandlungen mit dem Landkreis Rosenheim wurde uns die<br />
Zusage gegeben, dass die Schulbuskosten vom Landkreis der<br />
Gemeinde ersetzt werden.<br />
ZUM STRASSENBAU IN DER GEMEINDE<br />
Der Beschluss des Gemeinderats, die Gemeindestraße „Am<br />
Rain“ endgültig herzustellen und dafür Erschließungsbeiträge<br />
von den angrenzenden beitragspflichtigen Grundeigentümern zu<br />
erheben, hat Reaktionen ausgelöst. Die meisten Beitragspflichtigen<br />
halten diese Straßenbaumaßnahme nicht für erforderlich.<br />
Eine Instandsetzung genüge, wird argumentiert. Gegen von<br />
der Gemeinde angeforderte Vorausleistungsbescheide auf den<br />
Erschließungsbeitrag wurde eine Vielzahl von Widersprüchen<br />
beim Landratsamt bzw. Klagen beim Verwaltungsgericht München<br />
eingelegt. Bis zur Entscheidung darüber hat die Gemeinde den<br />
begonnenen Straßenbau gestoppt. Von den Entscheidungen wird<br />
Rechtssicherheit erwartet.<br />
Aufhorchen ließ ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes<br />
Gutachten über die Standsicherheit einer privaten hohen Hangabstützung<br />
aus aufgeschichteten Holzstämmen entlang des<br />
Bergwegs in Mühlbach. Das Sachverständigengutachten ergab<br />
Handlungsbedarf. Unverzüglich musste der Bergweg, bei dem es<br />
sich um eine Gemeindestraße handelt, bis auf weiteres gesperrt<br />
werden, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer abzuwenden. Die<br />
Entscheidung, wie es mit der Hangabstützung weitergeht, trifft<br />
das Kreisbauamt Rosenheim. Bevor die Risiken für die Verkehrsteilnehmer<br />
nicht behoben sind, kann im öffentlichen Interesse der<br />
Bergweg für den öffentlichen Verkehr nicht freigegeben werden.<br />
Für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen, u. a. für die Asphaltierung<br />
der Kranzachstraße und des Gartenwegs, hat die Gemeinde<br />
heuer 175.000 Euro ausgegeben.<br />
In den Vordergrund getreten ist heuer eine Problematik, die<br />
uns und die Hinterleger noch einige Zeit beschäftigen dürfte.<br />
Festgestellt wurde, dass die Stützmauern am Feld- und Waldweg<br />
im Steilhang von der Gießenbachstraße zum Gießenbach sanierungsbedürftig<br />
sind. Im Rahmen einer Sofortmaßnahme wurde der<br />
auf Anlieger beschränkte Weg, der sich in der Baulastträgerschaft<br />
hinterliegender Grundeigentümer befindet, auf 3,5 t gesperrt. Wir<br />
gehen davon aus, dass in dem alpinen Gelände großer finanzieller<br />
Aufwand betrieben werden muss, um die Stützmauern zu sanieren<br />
bzw. neu zu errichten. Für die betreffenden Grundeigentümer<br />
würde das eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Deshalb<br />
wird in Erwägung gezogen, einen neuen Weg im Bereich<br />
der Schopperalm anzulegen. Die aufwändige und kostspielige<br />
Sanierung bzw. der Neubau der Stützmauern würde sich dadurch<br />
erübrigen.<br />
JETZT ZUM LÄRMSCHUTZ<br />
AN DER BAHNLINIE<br />
Viele Jahre haben wir uns um mehr Lärmschutz für unsere<br />
Bürgerschaft entlang der Bahnlinie eingesetzt. Täglich verkehren<br />
darauf rund 200 Züge. Vor dem Abschluss steht die Errichtung der<br />
850 Meter langen, 3 Meter hohen Lärmschutzwand vom Bahnhofende<br />
bis zum ehemaligen Zollamt an der Staatsstraße. Auf der<br />
gegenüberliegenden Seite wird im kommenden Jahr zum Schutz<br />
Seite 9 – Kieferer Nachrichten – Nr. 173 · Dezember 2012