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KRIPPENDORF KIEFERSFELDEN – ADVENT OHNE HEKTIK

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Die Kindertagesstätten der Gemeinde sind in der Lage, die<br />

Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eines Kindes<br />

bis zum Verlassen der Mittelschule ohne Unterbrechung anzubieten.<br />

Eltern und Alleinerziehenden wird damit ermöglicht, ihren<br />

Beruf auszuüben und diesen mit der Betreuung ihres Kindes zu<br />

vereinbaren.<br />

ZUR GRUND- UND MITTELSCHULE<br />

Seit einem Jahr ist unsere frühere Hauptschule als Mittelschule<br />

staatlich anerkannt und wird im Verbund mit dem Schulverband<br />

Brannenburg geführt. Die Umwandlung hat sich seither bewährt.<br />

In der Mittelschule werden frühzeitig berufliche Neigungen der<br />

Schüler gefördert. Die Vorzüge der Mittelschule liegen im breitgefächerten<br />

praxisorientierten Unterrichtsangebot mit den drei<br />

berufsbezogenen Zweigen Technik, Wirtschaft und Soziales. Die<br />

Inanspruchnahme von Kinderhort und offener Ganztagesschule<br />

ist den Erziehungsberechtigten der Schüler freigestellt. Sie ist<br />

kein Muss.<br />

Unsere Grundschule (Klassen 1 – 4) besuchen 185 Schüler, die<br />

Mittelschule 183 Schüler. Die addierten Gesamtkosten für den<br />

Grund- und Mittelschulbetrieb belaufen sich auf rund 520.000<br />

Euro. Hinzu kommen die Kosten der Schülerbeförderung mit 87.500<br />

Euro. Die Gemeinde Oberaudorf beteiligt sich an den laufenden<br />

Kosten der Mittelschule mit rund 90.000 Euro. Umgekehrt zahlen<br />

wir nach Oberaudorf rund 36.000 Euro für die Grundschule, die 20<br />

Schüler aus unserer Gemeinde besuchen.<br />

Wieder erreichen konnten wir, dass die Schulbuslinie zum<br />

Gymnasium in Kufstein um ein weiteres Schuljahr verlängert<br />

wurde. Es verkehren morgens zwei Busse, die gut besetzt sind.<br />

In Verhandlungen mit dem Landkreis Rosenheim wurde uns die<br />

Zusage gegeben, dass die Schulbuskosten vom Landkreis der<br />

Gemeinde ersetzt werden.<br />

ZUM STRASSENBAU IN DER GEMEINDE<br />

Der Beschluss des Gemeinderats, die Gemeindestraße „Am<br />

Rain“ endgültig herzustellen und dafür Erschließungsbeiträge<br />

von den angrenzenden beitragspflichtigen Grundeigentümern zu<br />

erheben, hat Reaktionen ausgelöst. Die meisten Beitragspflichtigen<br />

halten diese Straßenbaumaßnahme nicht für erforderlich.<br />

Eine Instandsetzung genüge, wird argumentiert. Gegen von<br />

der Gemeinde angeforderte Vorausleistungsbescheide auf den<br />

Erschließungsbeitrag wurde eine Vielzahl von Widersprüchen<br />

beim Landratsamt bzw. Klagen beim Verwaltungsgericht München<br />

eingelegt. Bis zur Entscheidung darüber hat die Gemeinde den<br />

begonnenen Straßenbau gestoppt. Von den Entscheidungen wird<br />

Rechtssicherheit erwartet.<br />

Aufhorchen ließ ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes<br />

Gutachten über die Standsicherheit einer privaten hohen Hangabstützung<br />

aus aufgeschichteten Holzstämmen entlang des<br />

Bergwegs in Mühlbach. Das Sachverständigengutachten ergab<br />

Handlungsbedarf. Unverzüglich musste der Bergweg, bei dem es<br />

sich um eine Gemeindestraße handelt, bis auf weiteres gesperrt<br />

werden, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer abzuwenden. Die<br />

Entscheidung, wie es mit der Hangabstützung weitergeht, trifft<br />

das Kreisbauamt Rosenheim. Bevor die Risiken für die Verkehrsteilnehmer<br />

nicht behoben sind, kann im öffentlichen Interesse der<br />

Bergweg für den öffentlichen Verkehr nicht freigegeben werden.<br />

Für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen, u. a. für die Asphaltierung<br />

der Kranzachstraße und des Gartenwegs, hat die Gemeinde<br />

heuer 175.000 Euro ausgegeben.<br />

In den Vordergrund getreten ist heuer eine Problematik, die<br />

uns und die Hinterleger noch einige Zeit beschäftigen dürfte.<br />

Festgestellt wurde, dass die Stützmauern am Feld- und Waldweg<br />

im Steilhang von der Gießenbachstraße zum Gießenbach sanierungsbedürftig<br />

sind. Im Rahmen einer Sofortmaßnahme wurde der<br />

auf Anlieger beschränkte Weg, der sich in der Baulastträgerschaft<br />

hinterliegender Grundeigentümer befindet, auf 3,5 t gesperrt. Wir<br />

gehen davon aus, dass in dem alpinen Gelände großer finanzieller<br />

Aufwand betrieben werden muss, um die Stützmauern zu sanieren<br />

bzw. neu zu errichten. Für die betreffenden Grundeigentümer<br />

würde das eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Deshalb<br />

wird in Erwägung gezogen, einen neuen Weg im Bereich<br />

der Schopperalm anzulegen. Die aufwändige und kostspielige<br />

Sanierung bzw. der Neubau der Stützmauern würde sich dadurch<br />

erübrigen.<br />

JETZT ZUM LÄRMSCHUTZ<br />

AN DER BAHNLINIE<br />

Viele Jahre haben wir uns um mehr Lärmschutz für unsere<br />

Bürgerschaft entlang der Bahnlinie eingesetzt. Täglich verkehren<br />

darauf rund 200 Züge. Vor dem Abschluss steht die Errichtung der<br />

850 Meter langen, 3 Meter hohen Lärmschutzwand vom Bahnhofende<br />

bis zum ehemaligen Zollamt an der Staatsstraße. Auf der<br />

gegenüberliegenden Seite wird im kommenden Jahr zum Schutz<br />

Seite 9 – Kieferer Nachrichten – Nr. 173 · Dezember 2012

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