KRIPPENDORF KIEFERSFELDEN â ADVENT OHNE HEKTIK
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wesentlichen Lernziele (in der Regel die Versetzung in die<br />
nächste Klasse) zu erreichen. Die Notwendigkeit der zusätzlichen<br />
Lernförderung muss von der Schule schriftlich bestätigt<br />
werden Ein Vordruck für diese Bestätigung steht auf der Internetseite<br />
des Landratsamtes Rosenheim zum Ausdruck bereit.<br />
Nach Bewilligung der Lernförderung erfolgt die Abrechnung<br />
der Nachhilfe unmittelbar mit der Person oder der Einrichtung,<br />
die die Lernförderung durchführt.<br />
d) Gemeinschaftliches Mittagessen:<br />
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung<br />
von Schülerinnen und Schülern oder Kindern, die eine<br />
Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege<br />
geleistet wird, können die Aufwendungen abzgl. eines Eigenanteils<br />
von 1 EUR pro Mahlzeit übernommen werden. Für<br />
Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung,<br />
dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung<br />
angeboten wird. Des Weiteren muss es sich um eine „gemeinnschaftliche“<br />
Mittagsverpflegung (z. B. Kantine, Mensa)<br />
handeln; eine Verpflegung z. B. über den Schulkiosk ist nicht<br />
zuschussfähig. Die Abrechnung und Erstattung der Kosten erfolgt<br />
unmittelbar mit dem Träger oder Anbieter (Kita, Schule,<br />
Gemeinde).<br />
e) Soziale und kulturelle Teilhabe:<br />
Es können Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen<br />
Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 EUR<br />
monatlich bewilligt werden. Es ist grundsätzlich möglich, die<br />
Leistung über mehrere Monate anzusparen. Die Leistung kann<br />
individuell eingesetzt werden für:<br />
- Mitgliedsbeiträge aus dem Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit<br />
(z. B. Fußballverrein, Jugendgruppe, Heimatverein)<br />
- Unterricht in künstlerischen Fächern, wie z. B Teilnahme am<br />
(Einzel-)Unterricht in einer Musik- oder Jugendkunstschule,<br />
angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsführung)<br />
- Teilnahme an Freizeiten (z. B. Angebote von Jugendverbänden,<br />
Trägern der Wohlfahrtspflege, Theaterfreizeiten, Ferienveranstaltungen)<br />
Nicht übernommen werden die Kosten für private<br />
Freizeitaktivitäten wie z. B. individuelle Schwimmmbad-,<br />
Gaststätten-, Zoo- oder Kinobesuche, Fitnessstudio oder vergleichbare<br />
Aktivitäten. Dem Antrag beizufügen sind Unterlagen,<br />
die die Teilnahme belegen (z. B. Anmeldebescheinigung<br />
bei einem Verein) und ein Beleg für die erforderlichen Kosten.<br />
f) Schülerbeförderung:<br />
In der Regel besteht wie bisher ein vorrangiger Anspruch auf<br />
kostenfreie Schülerbeförderung oder nachträgliche Kostenerstattung<br />
nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges.<br />
Nachrangig sind die tatsächlichen Kosten zum Besuch<br />
der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs aus<br />
dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattungsfähig, wenn sie<br />
nicht von Dritten übernommen werden und die Schülerin bzw.<br />
der Schüler auf die Schülerbeförderung angewiesen ist. Eine<br />
Angewiesenheit liegt in der Regel nicht vor, wenn zwischen<br />
Elternhaus und Schule nur eine geringe Entfernung besteht.<br />
Wo kann ich diese Leistungen beantragen?<br />
Der Landkreis Rosenheim hat eine einheitliche Anlaufsteile im<br />
Jobcenter eingerichtet. Sie erreichen diese wie folgt:<br />
Jobcenter Landkreis Rosenheim, Möslstraße 25, 83024 Rosenheim<br />
Tel.-Nr. 08031/9015-0, Fax: 08031/9015-300,<br />
E-Mail: bildungundteilhabe@LRA-Rosenheim.de<br />
Formulare können Sie im Internet unter<br />
www.landkreis-rosenheim.de<br />
– Landratsamt-Online – Formulare, Anträge, Satzungen & Verordnungen<br />
– Soziale Angelegenheiten herunterladen.<br />
Dort finden Sie auch die für die Beantragung der zusätzlichen<br />
Lernförderung notwendige Schulbestätigung. Selbstverständlich<br />
erhalten Sie die Formulare auch im Landratsamt, im Jobcenter<br />
oder in Ihrem Rathaus.<br />
Weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und<br />
Teilhabepakets finden Sie im Internet unterwww.bildungspaket.<br />
bmas.de bzw. unter www.landkreis-rosenheim.de<br />
– Land, Rat & Amt – Soziales, Frauen & Senioren – Leistungen zur<br />
Bildung und Teilhabe. Auch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter des Landratsamtes für weitere Rückfragen zu dieser<br />
Thematik gerne zur Verfügung.<br />
Herausgeber:<br />
Landkreis Rosenheim vertreten durch Landrat Josef Neiderhell<br />
Kontakt:<br />
Landratsamt Rosenheim – Soziale Angelegenheiten –<br />
Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim, Stand: April 2012<br />
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Seite 35 – Kieferer Nachrichten – Nr. 173 · Dezember 2012