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KRIPPENDORF KIEFERSFELDEN – ADVENT OHNE HEKTIK

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wesentlichen Lernziele (in der Regel die Versetzung in die<br />

nächste Klasse) zu erreichen. Die Notwendigkeit der zusätzlichen<br />

Lernförderung muss von der Schule schriftlich bestätigt<br />

werden Ein Vordruck für diese Bestätigung steht auf der Internetseite<br />

des Landratsamtes Rosenheim zum Ausdruck bereit.<br />

Nach Bewilligung der Lernförderung erfolgt die Abrechnung<br />

der Nachhilfe unmittelbar mit der Person oder der Einrichtung,<br />

die die Lernförderung durchführt.<br />

d) Gemeinschaftliches Mittagessen:<br />

Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung<br />

von Schülerinnen und Schülern oder Kindern, die eine<br />

Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege<br />

geleistet wird, können die Aufwendungen abzgl. eines Eigenanteils<br />

von 1 EUR pro Mahlzeit übernommen werden. Für<br />

Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung,<br />

dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung<br />

angeboten wird. Des Weiteren muss es sich um eine „gemeinnschaftliche“<br />

Mittagsverpflegung (z. B. Kantine, Mensa)<br />

handeln; eine Verpflegung z. B. über den Schulkiosk ist nicht<br />

zuschussfähig. Die Abrechnung und Erstattung der Kosten erfolgt<br />

unmittelbar mit dem Träger oder Anbieter (Kita, Schule,<br />

Gemeinde).<br />

e) Soziale und kulturelle Teilhabe:<br />

Es können Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen<br />

Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 EUR<br />

monatlich bewilligt werden. Es ist grundsätzlich möglich, die<br />

Leistung über mehrere Monate anzusparen. Die Leistung kann<br />

individuell eingesetzt werden für:<br />

- Mitgliedsbeiträge aus dem Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit<br />

(z. B. Fußballverrein, Jugendgruppe, Heimatverein)<br />

- Unterricht in künstlerischen Fächern, wie z. B Teilnahme am<br />

(Einzel-)Unterricht in einer Musik- oder Jugendkunstschule,<br />

angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsführung)<br />

- Teilnahme an Freizeiten (z. B. Angebote von Jugendverbänden,<br />

Trägern der Wohlfahrtspflege, Theaterfreizeiten, Ferienveranstaltungen)<br />

Nicht übernommen werden die Kosten für private<br />

Freizeitaktivitäten wie z. B. individuelle Schwimmmbad-,<br />

Gaststätten-, Zoo- oder Kinobesuche, Fitnessstudio oder vergleichbare<br />

Aktivitäten. Dem Antrag beizufügen sind Unterlagen,<br />

die die Teilnahme belegen (z. B. Anmeldebescheinigung<br />

bei einem Verein) und ein Beleg für die erforderlichen Kosten.<br />

f) Schülerbeförderung:<br />

In der Regel besteht wie bisher ein vorrangiger Anspruch auf<br />

kostenfreie Schülerbeförderung oder nachträgliche Kostenerstattung<br />

nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges.<br />

Nachrangig sind die tatsächlichen Kosten zum Besuch<br />

der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs aus<br />

dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattungsfähig, wenn sie<br />

nicht von Dritten übernommen werden und die Schülerin bzw.<br />

der Schüler auf die Schülerbeförderung angewiesen ist. Eine<br />

Angewiesenheit liegt in der Regel nicht vor, wenn zwischen<br />

Elternhaus und Schule nur eine geringe Entfernung besteht.<br />

Wo kann ich diese Leistungen beantragen?<br />

Der Landkreis Rosenheim hat eine einheitliche Anlaufsteile im<br />

Jobcenter eingerichtet. Sie erreichen diese wie folgt:<br />

Jobcenter Landkreis Rosenheim, Möslstraße 25, 83024 Rosenheim<br />

Tel.-Nr. 08031/9015-0, Fax: 08031/9015-300,<br />

E-Mail: bildungundteilhabe@LRA-Rosenheim.de<br />

Formulare können Sie im Internet unter<br />

www.landkreis-rosenheim.de<br />

– Landratsamt-Online – Formulare, Anträge, Satzungen & Verordnungen<br />

– Soziale Angelegenheiten herunterladen.<br />

Dort finden Sie auch die für die Beantragung der zusätzlichen<br />

Lernförderung notwendige Schulbestätigung. Selbstverständlich<br />

erhalten Sie die Formulare auch im Landratsamt, im Jobcenter<br />

oder in Ihrem Rathaus.<br />

Weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und<br />

Teilhabepakets finden Sie im Internet unterwww.bildungspaket.<br />

bmas.de bzw. unter www.landkreis-rosenheim.de<br />

– Land, Rat & Amt – Soziales, Frauen & Senioren – Leistungen zur<br />

Bildung und Teilhabe. Auch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter des Landratsamtes für weitere Rückfragen zu dieser<br />

Thematik gerne zur Verfügung.<br />

Herausgeber:<br />

Landkreis Rosenheim vertreten durch Landrat Josef Neiderhell<br />

Kontakt:<br />

Landratsamt Rosenheim – Soziale Angelegenheiten –<br />

Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim, Stand: April 2012<br />

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Seite 35 – Kieferer Nachrichten – Nr. 173 · Dezember 2012

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