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Scan (25 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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sind Nationalparks und Areas of Outstanding Natural Beauty<br />

(AONB), also Landschaftsteile, die sich wegen ihrer geringen<br />

Größe von den Nationalparks unterscheiden und<br />

keine eigenen Träger haben, und schließlich ein System<br />

verschiedener staatlicher und privater Naturschutzgebiete.<br />

Berücksichtigt man noch die Bereiche, die von großem<br />

landschaftlichen, historischen oder wissenschaftlichen<br />

Wert sind, so ergibt sich, daß etwa 40 % der Gesamtfläche<br />

Englands und Wales unter einem mehr oder weniger starken<br />

Schutz steht. In der Bundesrepublik Deutschland stehen<br />

von der Landesfläche 1,69 % unter Naturschutz und<br />

etwa <strong>25</strong> % unter Landschaftsschutz. Die Naturparks mit<br />

etwa 15,6 % der Landesfläche sind im wesentlichen in der<br />

Fläche der Landschaftsschutzgebiete enthalten. Hinzu treten<br />

noch Schutzwälder, Naturwaldreservate und Wasserschutzgebiete.<br />

5.1. N a t i o n a 1 p a r k s<br />

Der Anlaß zur Schaffung des „ Gesetzes für Nationalparks<br />

und den Zutritt zur Landschaft" aus dem Jahre 1949 war<br />

vor allem die Tatsache, daß sich große über Jahrhunderte<br />

durch einseitige extensive Beweidung offengehaltene Moorund<br />

Heidehochlandflächen in Privatbesitz befanden und -<br />

von Ausnahmen abgesehen - von der Öffentlichkeit nicht<br />

betreten werden durften. Die erste Folge dieses Gesetzes<br />

war die Gründung der National Parks Commission (NPC)<br />

im Jahre 1949, deren Befugnis 1968 über die Nationalparks<br />

hinaus auf das Gesamtgebiet von England und Wales ausgedehnt<br />

wurden und deren Bezeichnung in Countryside<br />

Commission (CC) geändert wurde.<br />

Die Kommission entspricht etwa einer Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechts. Ihre Aufgaben stehen laut Nationalparkgesetz<br />

im Zusammenhang mit dem Schutz der Landschaft<br />

und der Erhaltung ihrer natürlichen Schönheit. Sie soll<br />

Freizeiteinrichtungen bereitstellen und verbessern sowie<br />

den Zugang zur freien Landschaft und den Schutzgebieten<br />

zum Zwecke der Erholung sichern.<br />

In den Jahren 1951 bis 1957 entstanden 10 Nationalparks<br />

mit einer Fläche von insgesamt 13 620 km 2 • Dieses entspricht<br />

etwa 9 % der Gesamtfläche von England und Wales.<br />

In der Bundesrepublik Deutschland bestehen zur Zeit<br />

nur die Nationalparks Bayerischer Wald und Königsee mit<br />

einer Flächenausdehnung von zusammen 44 000 ha.<br />

Schottland und Nordirland haben keine Nationalparks.<br />

Die englischen Nationalparks weichen in ihrer Aufgabenstellung<br />

und Schutzintensität erheblich von den Anforderungen<br />

ab, die die International Union for Conservation of<br />

Nature und Natural Resources (IUCN) in ihrer Resolution<br />

Nr. 1 im Dezember 1969 in Neu-Delhi faßte. Sie gleichen<br />

eher den deutschen Naturparks. So sind die englischen<br />

Nationalparks wesentlich durch die Art der Landnutzung<br />

geprägt. In großen Bereichen des Peak Districts z. B. waren<br />

die ehemaligen natürlichen Wälder von Bauern durch<br />

Brand-Brache bzw. durch Schaf- und Rinderweide zurückgedrängt<br />

worden. Zwar wird auf Art und Ausmaß der Bebauung<br />

durch Auflagen lenkend Einfluß genommen, strenge<br />

Bestimmungen bestehen jedoch nicht. Zu den bestehenden<br />

Siedlungs- und Landnutzungsformen treten Maßnahmen<br />

für die Entwicklung des Fremdenverkehrs.<br />

Die Ausweisung eines Nationalparks durch die CC und die<br />

Bestätigung durch den Umweltminister (Secretary for the<br />

Environment) schafft keine automatischen Betretensrechte<br />

der freien Landschaft, soweit diese in privatem Besitz sind.<br />

Die überwiegende Mehrzahl aller Nationalparkflächen sind<br />

Privateigentum. Erst durch den Ankauf von Land durch den<br />

Parkträger oder aufgrund von freiwilligen Vereinbarungen<br />

mit den Grundeigentümern lassen sich Zutrittsrechte erlangen.<br />

Von theoretisch möglichen staatlichen Zwangsmaßnahmen,<br />

wie z. B. Enteignung, ist in der Praxis bisher kein<br />

Gebrauch gemacht worden. Eigene Parkbehörden<br />

(„boards"), im Falle des Peak District und des Lake District<br />

sowie Ausschüsse der Grafschaftsparlamente in den übrigen<br />

Nationalparks, verwalten die Parks und stellen einen Nationalparkplan<br />

auf, der inhaltlich etwa einem Landschaftsplan<br />

gleichkommt. Sie beseitigen das Landschaftsbild störende<br />

Schäden, erhalten und pflanzen Bäume, legen Wanderwege<br />

und Naturlehrpfade, Park-, Camping- und Wohnwagenplätze<br />

an. Sie können Genehmigungen für Bauten, die nicht in<br />

die Umgebung passen, versagen oder mit entsprechenden<br />

Auflagen versehen. Gru ndbesitzer können nach Einrichtung<br />

eines Nationalparks ohne Genehmigung keine Veränderungen<br />

in der Landschaft vornehmen. Ausgenommen<br />

sind die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft. Obwohl<br />

Beschränkungen auferlegt werden, gibt es nur in Ausnahmefällen<br />

finanzielle Hilfen für die Bewirtschaftung der<br />

Flächen.<br />

Die CC steht den Parkträgern beratend zur Seite und kann<br />

für die Einrichtung der Nationalparks Beihilfen zur Verfügung<br />

stellen. Der Überwachung, Aufklärung und Information<br />

der Bevölkerung wird große Bedeutung beigemessen.<br />

In allen Nationalparks befinden sich Informations- und Besucherzentren,<br />

in einigen auch Studienzentren. In Losehill<br />

Hall im Peak District bei Castleton, werden z. B. ganzjährig<br />

Kurse von durchschnittlich 2 - 3 Tagen oder einer Woche<br />

abgehalten. Diese Schulungszentren sollen vor allem ein<br />

besseres Verständnis der Bevölkerung und vertieftes Wissen<br />

der Verantwortlichen für die zusammenhänge in der<br />

Natur sowie die Nutzung und Entwicklung der Landschaft<br />

erwirken.<br />

Um das Verhalten der Bevölkerung zu untersuchen, werden<br />

von der CC entsprechende Studien und Erhebungen durchgeführt.<br />

Die Belastung der Landschaft im Peak District Nationalpark<br />

erklärt sich bereits aus der Tatsache, daß etwa 17 Mio<br />

Menschen im Umkreis von nur 80 km oder etwa einer Autostunde<br />

leben und den Nationalpark zur Wochenend- und<br />

sogar Feierabenderholung aufsuchen. So wu rden im Peak<br />

District an einem Sonntag über 100 000 PKWs gezählt. Um<br />

die Besucher von der Benutzung ihres Autos im Parkgebiet<br />

abzubringen, versucht man, einen Pendelverkehr mit Minibussen<br />

einzurichten und damit die Randbereiche des<br />

Parks mit begehrten Wanderzielen zu verbinden und an<br />

das öffentliche Verkehrsnetz anzuschließen. Daneben laufen<br />

Bemühungen um die Wiedereröffnung aufgelassener<br />

ländlicher Eisenbahnlinien für den Besucherverkehr. Großer<br />

Beliebtheit erfreute sich im Peak District Nationalpark<br />

auch das Experiment der Fahrradvermietung.<br />

Zum Schutz der Landschaft Inner- und außerhalb der Nationalparks<br />

wurden von der CC 10 sogenannte Regeln des<br />

Verhaltens in der freien Landschaft (Country Code) herausgegeben.<br />

In allgemein verständlicher Form sollen dem der<br />

Landschaft weitgehend entfremdeten Großstädter die Probleme<br />

der Landwirtschaft, des Landschaftsschutzes und<br />

der Landschaftspflege nahegebracht werden. Mit diesen<br />

und ähnlichen Vorhaben betreibt d ie CC eine außerordentlich<br />

erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

daß dem Engländer als traditionelle Ferienlandschaften<br />

vor allem die Küstenräume vertraut waren.<br />

Kein Ort in England liegt weiter als 120 km von der nächsten<br />

Küste entfernt.<br />

5.2. „ A r e a s o f 0 u t s t a n d i n g N a t u r a 1<br />

Beauty (AONBs) and Country Parks"<br />

Neben Nationalparks werden von der CC auch AONBs,<br />

d. h. Gebiete von besonderer landschaftlicher Schönheit,<br />

ausgewiesen. Zur Zeit gibt es 32 von ihnen mit einer Gesamtfläche<br />

von 14 462 kml. Sie sind in der Regel kleiner<br />

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