Scan (25 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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sind Nationalparks und Areas of Outstanding Natural Beauty<br />
(AONB), also Landschaftsteile, die sich wegen ihrer geringen<br />
Größe von den Nationalparks unterscheiden und<br />
keine eigenen Träger haben, und schließlich ein System<br />
verschiedener staatlicher und privater Naturschutzgebiete.<br />
Berücksichtigt man noch die Bereiche, die von großem<br />
landschaftlichen, historischen oder wissenschaftlichen<br />
Wert sind, so ergibt sich, daß etwa 40 % der Gesamtfläche<br />
Englands und Wales unter einem mehr oder weniger starken<br />
Schutz steht. In der Bundesrepublik Deutschland stehen<br />
von der Landesfläche 1,69 % unter Naturschutz und<br />
etwa <strong>25</strong> % unter Landschaftsschutz. Die Naturparks mit<br />
etwa 15,6 % der Landesfläche sind im wesentlichen in der<br />
Fläche der Landschaftsschutzgebiete enthalten. Hinzu treten<br />
noch Schutzwälder, Naturwaldreservate und Wasserschutzgebiete.<br />
5.1. N a t i o n a 1 p a r k s<br />
Der Anlaß zur Schaffung des „ Gesetzes für Nationalparks<br />
und den Zutritt zur Landschaft" aus dem Jahre 1949 war<br />
vor allem die Tatsache, daß sich große über Jahrhunderte<br />
durch einseitige extensive Beweidung offengehaltene Moorund<br />
Heidehochlandflächen in Privatbesitz befanden und -<br />
von Ausnahmen abgesehen - von der Öffentlichkeit nicht<br />
betreten werden durften. Die erste Folge dieses Gesetzes<br />
war die Gründung der National Parks Commission (NPC)<br />
im Jahre 1949, deren Befugnis 1968 über die Nationalparks<br />
hinaus auf das Gesamtgebiet von England und Wales ausgedehnt<br />
wurden und deren Bezeichnung in Countryside<br />
Commission (CC) geändert wurde.<br />
Die Kommission entspricht etwa einer Körperschaft des öffentlichen<br />
Rechts. Ihre Aufgaben stehen laut Nationalparkgesetz<br />
im Zusammenhang mit dem Schutz der Landschaft<br />
und der Erhaltung ihrer natürlichen Schönheit. Sie soll<br />
Freizeiteinrichtungen bereitstellen und verbessern sowie<br />
den Zugang zur freien Landschaft und den Schutzgebieten<br />
zum Zwecke der Erholung sichern.<br />
In den Jahren 1951 bis 1957 entstanden 10 Nationalparks<br />
mit einer Fläche von insgesamt 13 620 km 2 • Dieses entspricht<br />
etwa 9 % der Gesamtfläche von England und Wales.<br />
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen zur Zeit<br />
nur die Nationalparks Bayerischer Wald und Königsee mit<br />
einer Flächenausdehnung von zusammen 44 000 ha.<br />
Schottland und Nordirland haben keine Nationalparks.<br />
Die englischen Nationalparks weichen in ihrer Aufgabenstellung<br />
und Schutzintensität erheblich von den Anforderungen<br />
ab, die die International Union for Conservation of<br />
Nature und Natural Resources (IUCN) in ihrer Resolution<br />
Nr. 1 im Dezember 1969 in Neu-Delhi faßte. Sie gleichen<br />
eher den deutschen Naturparks. So sind die englischen<br />
Nationalparks wesentlich durch die Art der Landnutzung<br />
geprägt. In großen Bereichen des Peak Districts z. B. waren<br />
die ehemaligen natürlichen Wälder von Bauern durch<br />
Brand-Brache bzw. durch Schaf- und Rinderweide zurückgedrängt<br />
worden. Zwar wird auf Art und Ausmaß der Bebauung<br />
durch Auflagen lenkend Einfluß genommen, strenge<br />
Bestimmungen bestehen jedoch nicht. Zu den bestehenden<br />
Siedlungs- und Landnutzungsformen treten Maßnahmen<br />
für die Entwicklung des Fremdenverkehrs.<br />
Die Ausweisung eines Nationalparks durch die CC und die<br />
Bestätigung durch den Umweltminister (Secretary for the<br />
Environment) schafft keine automatischen Betretensrechte<br />
der freien Landschaft, soweit diese in privatem Besitz sind.<br />
Die überwiegende Mehrzahl aller Nationalparkflächen sind<br />
Privateigentum. Erst durch den Ankauf von Land durch den<br />
Parkträger oder aufgrund von freiwilligen Vereinbarungen<br />
mit den Grundeigentümern lassen sich Zutrittsrechte erlangen.<br />
Von theoretisch möglichen staatlichen Zwangsmaßnahmen,<br />
wie z. B. Enteignung, ist in der Praxis bisher kein<br />
Gebrauch gemacht worden. Eigene Parkbehörden<br />
(„boards"), im Falle des Peak District und des Lake District<br />
sowie Ausschüsse der Grafschaftsparlamente in den übrigen<br />
Nationalparks, verwalten die Parks und stellen einen Nationalparkplan<br />
auf, der inhaltlich etwa einem Landschaftsplan<br />
gleichkommt. Sie beseitigen das Landschaftsbild störende<br />
Schäden, erhalten und pflanzen Bäume, legen Wanderwege<br />
und Naturlehrpfade, Park-, Camping- und Wohnwagenplätze<br />
an. Sie können Genehmigungen für Bauten, die nicht in<br />
die Umgebung passen, versagen oder mit entsprechenden<br />
Auflagen versehen. Gru ndbesitzer können nach Einrichtung<br />
eines Nationalparks ohne Genehmigung keine Veränderungen<br />
in der Landschaft vornehmen. Ausgenommen<br />
sind die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft. Obwohl<br />
Beschränkungen auferlegt werden, gibt es nur in Ausnahmefällen<br />
finanzielle Hilfen für die Bewirtschaftung der<br />
Flächen.<br />
Die CC steht den Parkträgern beratend zur Seite und kann<br />
für die Einrichtung der Nationalparks Beihilfen zur Verfügung<br />
stellen. Der Überwachung, Aufklärung und Information<br />
der Bevölkerung wird große Bedeutung beigemessen.<br />
In allen Nationalparks befinden sich Informations- und Besucherzentren,<br />
in einigen auch Studienzentren. In Losehill<br />
Hall im Peak District bei Castleton, werden z. B. ganzjährig<br />
Kurse von durchschnittlich 2 - 3 Tagen oder einer Woche<br />
abgehalten. Diese Schulungszentren sollen vor allem ein<br />
besseres Verständnis der Bevölkerung und vertieftes Wissen<br />
der Verantwortlichen für die zusammenhänge in der<br />
Natur sowie die Nutzung und Entwicklung der Landschaft<br />
erwirken.<br />
Um das Verhalten der Bevölkerung zu untersuchen, werden<br />
von der CC entsprechende Studien und Erhebungen durchgeführt.<br />
Die Belastung der Landschaft im Peak District Nationalpark<br />
erklärt sich bereits aus der Tatsache, daß etwa 17 Mio<br />
Menschen im Umkreis von nur 80 km oder etwa einer Autostunde<br />
leben und den Nationalpark zur Wochenend- und<br />
sogar Feierabenderholung aufsuchen. So wu rden im Peak<br />
District an einem Sonntag über 100 000 PKWs gezählt. Um<br />
die Besucher von der Benutzung ihres Autos im Parkgebiet<br />
abzubringen, versucht man, einen Pendelverkehr mit Minibussen<br />
einzurichten und damit die Randbereiche des<br />
Parks mit begehrten Wanderzielen zu verbinden und an<br />
das öffentliche Verkehrsnetz anzuschließen. Daneben laufen<br />
Bemühungen um die Wiedereröffnung aufgelassener<br />
ländlicher Eisenbahnlinien für den Besucherverkehr. Großer<br />
Beliebtheit erfreute sich im Peak District Nationalpark<br />
auch das Experiment der Fahrradvermietung.<br />
Zum Schutz der Landschaft Inner- und außerhalb der Nationalparks<br />
wurden von der CC 10 sogenannte Regeln des<br />
Verhaltens in der freien Landschaft (Country Code) herausgegeben.<br />
In allgemein verständlicher Form sollen dem der<br />
Landschaft weitgehend entfremdeten Großstädter die Probleme<br />
der Landwirtschaft, des Landschaftsschutzes und<br />
der Landschaftspflege nahegebracht werden. Mit diesen<br />
und ähnlichen Vorhaben betreibt d ie CC eine außerordentlich<br />
erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />
daß dem Engländer als traditionelle Ferienlandschaften<br />
vor allem die Küstenräume vertraut waren.<br />
Kein Ort in England liegt weiter als 120 km von der nächsten<br />
Küste entfernt.<br />
5.2. „ A r e a s o f 0 u t s t a n d i n g N a t u r a 1<br />
Beauty (AONBs) and Country Parks"<br />
Neben Nationalparks werden von der CC auch AONBs,<br />
d. h. Gebiete von besonderer landschaftlicher Schönheit,<br />
ausgewiesen. Zur Zeit gibt es 32 von ihnen mit einer Gesamtfläche<br />
von 14 462 kml. Sie sind in der Regel kleiner<br />
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