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Pressefreiheit<br />

Die Pressefreiheit ist in der Bundesrepublik Bestandteil des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5<br />

GG). Dieses Grundrecht schützt die Presse gegenüber staatlichen oder privaten Eingriffen. Das<br />

Bundesverfassungsgericht verfolgt in seiner Rechtsprechung die Auffassung, dass die Presse in der<br />

Demokratie öffentliche Aufgaben, wie Information des Bürgers, Kritik- und Kontrollfunktion und<br />

einen Beitrag zur politischen Willensbildung wahrzunehmen habe. Die Pressefreiheit schützt sowohl<br />

das Auskunft- und Zeugnisverweigerungsrecht der Presse als auch das Recht auf Gegendarstellung<br />

und den Leserbrief zum Schutz des Einzelnen der Presse gegenüber. Um neben dieser äußeren<br />

Pressefreiheit auch eine „innere Pressefreiheit“ in den Redaktionen gegenüber Zensurmaßnahmen<br />

ihrer Verleger zu gewährleisten, haben Institutionen wie der Deutsche Presserat, der Bundesverband<br />

Deutscher Zeitungsverleger und der Deutsche Journalistenverband Aufgaben der freiwilligen<br />

Selbstkontrolle übernommen.<br />

Meinungsvielfalt<br />

Ein breit gestreuter Zeitungsmarkt verspricht eine große Meinungsvielfalt. Seit den Fünfzigerjahren<br />

hat jedoch in der Bundesrepublik eine Pressekonzentration stattgefunden, bei der viele kleine und<br />

mittlere Zeitungen eingestellt werden mussten. Dies hat jedoch nicht zwingend zu einer<br />

Einschränkung der Meinungsvielfalt geführt, denn die Zusammenschlüsse kleinerer Zeitungen zu<br />

leistungsfähigeren redaktionellen Einheiten ermöglichen eine „innere“ Meinungsvielfalt. Die<br />

Befürchtungen, dass das Angewiesensein des Lesers einer Region auf nur eine oder zwei regionale<br />

Tageszeitungen einen Missbrauch der Monopolstellung der Tageszeitung nach sich ziehen könnte, hat<br />

sich nicht bewahrheitet.<br />

„Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Jahre haben ..... nachgewiesen, dass<br />

lokal oder regional allein gestellte Zeitungen keine Neigung zeigen, unvollständig oder parteiisch zu<br />

informieren. Sie streben vielmehr eine breite Nachrichtengebung und eine offene Kommentierung an,<br />

weil sie den Informationsbedürfnissen aller Bevölkerungsschichten Rechnung tragen wollen.“<br />

Volker Schulze (Hrsg.) Die Zeitung, Ein Handbuch, Aachen 1993<br />

Bergsträßer Anzeiger 2013 48

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