Lehrerordner - Morgenweb
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Arbeitsblatt Nr. 17 – Objektivität und<br />
Presserecht<br />
Tageszeitungen unterliegen Rechtsvorschriften, die sich mit der Arbeit in den Verlagen, den<br />
Presseerzeugnissen, ihren Inhalten und ihrer Verbreitung befassen. Das Presserecht zwingt zu einer<br />
Sorgfaltspflicht der Presse. Zeitungen haben die Pflicht, „alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit<br />
der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen“.<br />
Missachtet ein Journalist diese Sorgfaltspflicht schuldhaft, so kann das zivil- und strafrechtliche<br />
Folgen für ihn haben. Das Grundgesetz garantiert die Pressefreiheit und untersagt dem Staat eine<br />
Zensur der Presseerzeugnisse. Die Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbände haben ebenso wie die<br />
Organisation der Journalisten ein eigenes Organ, das Missstände im Pressewesen feststellen,<br />
Beschwerden nachgehen und in begründeten Fällen Rügen aussprechen kann: Der Deutsche Presserat.<br />
1. <br />
Als Beispiel einer Beschwerdeführung beim Presserat steht der folgende Vorfall aus dem Jahr 1993.<br />
Lest den Text und diskutiert mit Hilfe des Pressekodex, ob die Zeitungen zu kritisieren sind.<br />
Nachfolgend findet ihr die damals so erfolgte Vorgehensweise des Presserats.<br />
Bergsträßer Anzeiger 2013 84