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Qualitätsbericht 2008/2009 - Rehazentrum Klinik Borkum Riff

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2 J44<br />

Sonstige chronische<br />

Lungenkrankheiten<br />

204<br />

3 J42 Chronische Bronchitis 48<br />

4 E84 Zystische Fibrose 42<br />

5 J32 Chronische Sinusitis 34<br />

6 D86 Sarkoidose 17<br />

7 J18 Pneumonie 12<br />

8 J40<br />

Bronchitis, nicht als akut oder<br />

chronisch bezeichnet<br />

9<br />

9 J98<br />

Sonstige Krankheiten der<br />

Atmungsorgane<br />

6<br />

10 J20 Akute Bronchitis 4<br />

Quelle: Rehabilitandenstruktur DRV Bund 2007 (Daten <strong>2008</strong> stehen noch aus)<br />

C<br />

Qualitätssicherung<br />

C-1 Teilnahme an der externen und vergleichenden Qualitätssicherung<br />

gemäß § 20 SGB IX<br />

C-1.1<br />

Rehabilitationskliniken sind gesetzlich zur Teilnahme an der externen<br />

Qualitätssicherung nach § 20 SGB IX bzw. § 137 SGB V verpflichtet. Das<br />

Rehabilitations-Zentrum <strong>Borkum</strong> <strong>Riff</strong> hat sich an den Maßnahmen der externen<br />

Qualitätssicherung nach § 20 SGB IX beteiligt.<br />

Ergebnisse zur Strukturqualität<br />

Die <strong>Klinik</strong> <strong>Borkum</strong> <strong>Riff</strong> erfüllt alle seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund<br />

geforderten Basiskriterien für die Indikationen Dermatologie/Dermato-<br />

Onkologie/Allergologie und Innere Medizin/Pulmologie/Allergologie. Nähere<br />

Einzelheiten zur Strukturqualität, insbesondere zur räumlichen und apparativtechnischen<br />

Ausstattung, Funktionsdiagnostik, zur Personalstruktur und den<br />

Qualifikationen sowie zur patientenorientierten Strukturqualität und zur<br />

Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz sind in den<br />

Abschnitten A und B ausführlich beschrieben.<br />

C-1.2<br />

C-1.2.1<br />

Ergebnisse zur Prozessqualität<br />

Antrittslaufzeit<br />

Die Zeit von der Bescheiderteilung bis zum Posteingang in der <strong>Klinik</strong> <strong>Borkum</strong> <strong>Riff</strong><br />

und die Zeit vom Eingang eines Bewilligungsbescheides über die Einladung zur<br />

Rehabilitation bis zur Aufnahme der Rehabilitanden wird als Antrittslaufzeit<br />

bezeichnet. Diese soll als Vorgabe der Rehabilitationsträger zumindest bei sog.<br />

Eilfällen, daher bei Patienten mit einer Bewilligung beispielsweise nach § 51 SGB<br />

IX, möglichst unter 21 Tagen liegen. Die Rehabilitationsklinik kann die Zeit vom<br />

Eingang eines Bewilligungsbescheides über die Einladung zur Rehabilitation bis<br />

zur Aufnahme der Rehabilitanden beeinflussen und zu einer kurzen Gesamtlaufzeit<br />

beitragen. Die <strong>Klinik</strong> <strong>Borkum</strong> <strong>Riff</strong> erzielt bei diesem Qualitätsindikator seit der<br />

systematischen Steuerung und Optimierung dieses Bewertungsparameters im<br />

Rahmen des internen Qualitätsmanagements exzellente Ergebnisse unterhalb des<br />

vorgegebenen Laufzeitenkorridors, sodass auf eine grafische Darstellung dieses<br />

Qualitätsindikators verzichtet wird<br />

C-1.2.2<br />

KTL-Dokumentation<br />

57

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