die Satzung als pdf-Dokument - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
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1. Grundlagen<br />
Die Züchtervereinigung <strong>Rinderzucht</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eG – nachfolgend RSH eG genannt<br />
- führt das Zuchtbuch nach <strong>die</strong>ser Zuchtbuchordnung (ZBO).<br />
Grundlagen <strong>die</strong>ser Zuchtbuchordnung und der darin enthaltenen Zuchtprogramme sind<br />
- <strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik<br />
Deutschland und des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
- <strong>die</strong> Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter<br />
e. V.(ADR) und der jeweiligen Rassedachverbände, sowie<br />
- <strong>die</strong> <strong>Satzung</strong> der RSH eG<br />
- <strong>die</strong> Verordnung zum Schutz gegen <strong>die</strong> Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr<br />
(Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)<br />
Sofern sich Änderungen in den Richtlinien und Beschlüssen der ADR und der jeweiligen<br />
Rassedachverbände ergeben, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Zuchtbuchordnung und <strong>die</strong> Zuchtprogramme betreffen,<br />
sind <strong>die</strong>se den Mitgliedern und der zuständigen Behörde bekannt zu geben.<br />
Diese Zuchtbuchordnung ist gemäß § 2 der <strong>Satzung</strong> der RSH eG Bestandteil <strong>die</strong>ser und gilt<br />
nur für Mitglieder, <strong>die</strong> Zuchttiere haben, <strong>die</strong> in den Zuchtbüchern der RSH eG eingetragen<br />
sind.<br />
Der räumliche Tätigkeitsbereich der RSH eG erstreckt sich auf <strong>die</strong> Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
2. Zuchtbuch<br />
Um in das Zuchtbuch eingetragen zu werden, müssen <strong>die</strong> Tiere gemäß der Verordnung EG<br />
1760/2000 in Verbindung mit der ViehVerkV gekennzeichnet und registriert werden.<br />
Der sachliche Tätigkeitsbereich der RSH eG umfasst <strong>die</strong> Führung der Zuchtbücher für:<br />
- Deutsche <strong>Holstein</strong> - Farbrichtung Schwarzbunt (SBT)<br />
- Farbrichtung Rotbunt (RBT)<br />
- Zuchtrichtung Rotbunt Doppelnutzung (RDN)<br />
- Deutsches Rotvieh – Angler (RVA)<br />
- Deutsche Jersey (JER)<br />
- Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind (DSN)<br />
- Deutsches Braunvieh (BV)<br />
- Deutsches Fleckvieh (FL)<br />
Herdbuchtiere der Farbrichtung Schwarzbunt und Rotbunt ausländischer Population werden<br />
den Deutschen <strong>Holstein</strong>s Farbrichtung Schwarzbunt und Rotbunt gleichgestellt, wenn sie<br />
dem hiesigen Zuchtziel entsprechen und <strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />
Die Zuordnung zur jeweiligen Farbrichtung erfolgt durch <strong>die</strong> Fellfarbe des Tieres.<br />
Herdbuchtiere der Farbrichtung Rotbunt ausländischer Population werden den Deutschen<br />
<strong>Holstein</strong>s, Farbrichtung Rotbunt, Zuchtrichtung RDN, gleichgestellt, wenn sie dem hiesigen<br />
Zuchtziel entsprechen und <strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />
Herdbuchtiere ausländischer Rotviehpopulationen, <strong>die</strong> im ERDB (European Red Dairy<br />
Breed) und IRCC (International Red Cow Conference) <strong>als</strong> Rotviehrassen geführt werden,<br />
sind Herdbuchtieren der deutschen Rotvieh-/Angler Population gleichgestellt, wenn sie dem<br />
hiesigen Zuchtziel entsprechen und <strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />
Herdbuchtiere der Rasse Deutsches Braunvieh und ausländische Brown Swiss Population<br />
werden dem Deutschen Braunvieh gleichgestellt, wenn sie dem Zuchtziel entsprechen und<br />
<strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />
Herdbuchtiere der Rasse Deutsches Fleckvieh und ausländischer Fleckvieh Populationen<br />
werden dem Deutschen Fleckvieh gleichgestellt, wenn sie dem Zuchtziel entsprechen und<br />
<strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />
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