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die Satzung als pdf-Dokument - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.

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1. Grundlagen<br />

Die Züchtervereinigung <strong>Rinderzucht</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eG – nachfolgend RSH eG genannt<br />

- führt das Zuchtbuch nach <strong>die</strong>ser Zuchtbuchordnung (ZBO).<br />

Grundlagen <strong>die</strong>ser Zuchtbuchordnung und der darin enthaltenen Zuchtprogramme sind<br />

- <strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik<br />

Deutschland und des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

- <strong>die</strong> Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter<br />

e. V.(ADR) und der jeweiligen Rassedachverbände, sowie<br />

- <strong>die</strong> <strong>Satzung</strong> der RSH eG<br />

- <strong>die</strong> Verordnung zum Schutz gegen <strong>die</strong> Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr<br />

(Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)<br />

Sofern sich Änderungen in den Richtlinien und Beschlüssen der ADR und der jeweiligen<br />

Rassedachverbände ergeben, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Zuchtbuchordnung und <strong>die</strong> Zuchtprogramme betreffen,<br />

sind <strong>die</strong>se den Mitgliedern und der zuständigen Behörde bekannt zu geben.<br />

Diese Zuchtbuchordnung ist gemäß § 2 der <strong>Satzung</strong> der RSH eG Bestandteil <strong>die</strong>ser und gilt<br />

nur für Mitglieder, <strong>die</strong> Zuchttiere haben, <strong>die</strong> in den Zuchtbüchern der RSH eG eingetragen<br />

sind.<br />

Der räumliche Tätigkeitsbereich der RSH eG erstreckt sich auf <strong>die</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

2. Zuchtbuch<br />

Um in das Zuchtbuch eingetragen zu werden, müssen <strong>die</strong> Tiere gemäß der Verordnung EG<br />

1760/2000 in Verbindung mit der ViehVerkV gekennzeichnet und registriert werden.<br />

Der sachliche Tätigkeitsbereich der RSH eG umfasst <strong>die</strong> Führung der Zuchtbücher für:<br />

- Deutsche <strong>Holstein</strong> - Farbrichtung Schwarzbunt (SBT)<br />

- Farbrichtung Rotbunt (RBT)<br />

- Zuchtrichtung Rotbunt Doppelnutzung (RDN)<br />

- Deutsches Rotvieh – Angler (RVA)<br />

- Deutsche Jersey (JER)<br />

- Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind (DSN)<br />

- Deutsches Braunvieh (BV)<br />

- Deutsches Fleckvieh (FL)<br />

Herdbuchtiere der Farbrichtung Schwarzbunt und Rotbunt ausländischer Population werden<br />

den Deutschen <strong>Holstein</strong>s Farbrichtung Schwarzbunt und Rotbunt gleichgestellt, wenn sie<br />

dem hiesigen Zuchtziel entsprechen und <strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />

Die Zuordnung zur jeweiligen Farbrichtung erfolgt durch <strong>die</strong> Fellfarbe des Tieres.<br />

Herdbuchtiere der Farbrichtung Rotbunt ausländischer Population werden den Deutschen<br />

<strong>Holstein</strong>s, Farbrichtung Rotbunt, Zuchtrichtung RDN, gleichgestellt, wenn sie dem hiesigen<br />

Zuchtziel entsprechen und <strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />

Herdbuchtiere ausländischer Rotviehpopulationen, <strong>die</strong> im ERDB (European Red Dairy<br />

Breed) und IRCC (International Red Cow Conference) <strong>als</strong> Rotviehrassen geführt werden,<br />

sind Herdbuchtieren der deutschen Rotvieh-/Angler Population gleichgestellt, wenn sie dem<br />

hiesigen Zuchtziel entsprechen und <strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />

Herdbuchtiere der Rasse Deutsches Braunvieh und ausländische Brown Swiss Population<br />

werden dem Deutschen Braunvieh gleichgestellt, wenn sie dem Zuchtziel entsprechen und<br />

<strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />

Herdbuchtiere der Rasse Deutsches Fleckvieh und ausländischer Fleckvieh Populationen<br />

werden dem Deutschen Fleckvieh gleichgestellt, wenn sie dem Zuchtziel entsprechen und<br />

<strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />

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