die Satzung als pdf-Dokument - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
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Die Auswahl der Kandidaten auf Basis der ermittelten genomischen Zuchtwerte richtet sich<br />
ebenfalls nach den Beschlüssen des Zuchtausschuss und den auf <strong>die</strong>ser Basis gefällten<br />
Entscheidungen der Zuchtleitung. Die Genossenschaft verfolgt das Ziel, durch <strong>die</strong><br />
genomische Selektion ein möglichst hohes genetisches Niveau in allen Merkmalen für <strong>die</strong><br />
Zuchtwerte vorliegen zu erreichen. Zur Vermeidung von Inzucht und zur Erhaltung einer<br />
möglichst großen genetischen Variation wird dabei ein breites Abstammungsspektrum<br />
angestrebt.<br />
3.8.2. Einsatz von Bullen zur Nachkommenprüfung für Rassen ohne<br />
genomische Zuchtwertschätzung<br />
Für den Einsatz von Bullen zur Nachkommenprüfung kann in ausreichend großer Menge<br />
Samen in den der Milchleistungsprüfung angeschlossenen Mitgliedsbetrieben mit dem Ziel<br />
versamt werden, um eine ausreichend große Anzahl leistungsgeprüfter Töchter für <strong>die</strong><br />
spätere Zuchtwertschätzung zu erzeugen. Die Anpaarung der Bullen erfolgt gem. § 9<br />
SamEnV nach zufälligen Kriterien, mit dem Ziel, einen möglichst unverfälschten Zuchtwert<br />
zu ermitteln. Für den Ersteinsatz werden maximal 1.500 Portionen ausgegeben, <strong>die</strong> in einem<br />
Zeitraum von maximal 12 Monaten überwiegend in Betrieben mit Milchleistungsprüfung zum<br />
Testeinsatz gebracht werden. Über einen weitergehenden Einsatz von Besamungsbullen<br />
entscheidet <strong>die</strong> RSH eG nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie der<br />
Ergebnisse der Zuchtwertschätzung.<br />
4. Datennutzung<br />
Zur Ermöglichung der satzungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung der RSH eG<br />
bevollmächtigt das Mitglied <strong>die</strong> RSH eG, <strong>die</strong> unter 2.1 genannten Daten, auch sofern sie von<br />
dritter Seite erhoben wurden, anzufordern und Datenzugang sowie Datenherausgabe<br />
geltend zu machen.<br />
Die RSH eG wird im Innenverhältnis zu dem Mitglied hiervon nur zu satzungsgemäßen<br />
Zwecken und unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch machen. Erfährt <strong>die</strong><br />
RSH eG davon, dass derartige Daten von dritter Seite erhoben und ermittelt wurden, wird sie<br />
das Mitglied hierüber informieren und darauf hinweisen, dass <strong>die</strong> Vollmacht gegenüber dem<br />
Dritten ausgeübt wird.<br />
Die Bevollmächtigung der RSH eG im Außenverhältnis gegenüber dem Dritten bleibt hiervon<br />
unberührt. Die Mitglieder gestatten der RSH eG <strong>die</strong> Weitergabe aller Daten ihrer Zuchttiere,<br />
wenn <strong>die</strong> RSH eG <strong>die</strong>s im Rahmen der züchterischen Arbeit, der Erfüllung der<br />
satzungemäßen Aufgaben und in der züchterischen Zusammenarbeit mit anderen<br />
Zuchtorganisationen für erforderlich hält.<br />
Die Vollmacht gilt mit Beitritt des Mitglieds zu der RSH eG <strong>als</strong> erteilt und wird mit dessen<br />
Eintritt wirksam. Die mit <strong>die</strong>ser Regelung verbundene Bevollmächtigung der<br />
RSH eG gilt mit Datum ihres Inkrafttretens auch mit Blick auf bereits eingetragene Mitglieder.<br />
Fordert der Dritte (speichernde Stelle) einen weitergehenden Nachweis der<br />
Bevollmächtigung, ist das Mitglied verpflichtet, <strong>die</strong>sen der RSH eG nach Mitteilung des<br />
satzungsgemäßen Anlasses der Datennutzung zu erteilen.<br />
5. Rechte und Pflichten der Mitglieder im Vollzug der ZBO<br />
Ein erfolgreiches Zuchtprogramm basiert auf der engen Zusammenarbeit zwischen<br />
Mitgliedern und Züchtervereinigung. Zur Erreichung <strong>die</strong>ser Ziele verpflichten sich <strong>die</strong><br />
Mitglieder:<br />
5.1 in ihrem Tierbestand <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Durchführung der Zuchtprogramme nach der <strong>Satzung</strong><br />
und der Zuchtbuchordnung erforderlichen Leistungsprüfungen und Bewertungen nach<br />
den tierzuchtrechtlichen Vorschriften durchführen zu lassen und deren Durchführung zu<br />
unterstützen;<br />
5.2 dafür zu sorgen, dass alle Daten (z.B. Abstammung, Besamung bzw. Bedeckung und<br />
Abkalbung) wahrheitsgetreu angegeben werden und <strong>die</strong> Kennzeichnung der Tiere<br />
gemäß der gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht erfolgt;<br />
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