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die Satzung als pdf-Dokument - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.

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3. Zuchtprogramme<br />

Die RSH eG führt ihre Zuchtprogramme der Rassen in Zusammenarbeit mit den im BDF zusammengeschlossenen<br />

Zuchtorganisationen durch.<br />

Das Zuchtprogramm beinhaltet Angaben zu:<br />

- Zuchtpopulationen<br />

- Zuchtzielen<br />

- Zuchtmethoden<br />

- Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen der Zuchttiere<br />

- Selektionen im Rahmen der Zuchtprogramme<br />

- Anwendung biotechnischer Methoden<br />

- genetischen Besonderheiten<br />

Das Zuchtprogramm wird auch aus den Erlösen der Besamungen in den Mitgliedsbetrieben<br />

finanziert.<br />

Das Zuchtprogramm gilt für alle Fleischrinderrassen gleichermaßen mit Ausnahme der vom<br />

Aussterben bedrohten Rassen. Jedes Mitglied der RSH eG ist gleichberechtigt in Rechten<br />

und Pflichten, <strong>die</strong> aus den Regelungen des Zuchtprogramms resultieren.<br />

3.1. Zuchtgebiet<br />

Der räumliche Tätigkeitsbereich der RSH eG erstreckt sich auf <strong>die</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland. Das Zuchtprogramm gilt für alle Mitglieder der RSH eG, <strong>die</strong> Tiere haben und<br />

<strong>die</strong>se in <strong>die</strong> Zuchtbücher der RSH eG eintragen lassen.<br />

3.2. Zuchtpopulation<br />

Die Zuchtpopulation zur Durchführung des Zuchtprogramms umfasst <strong>die</strong> Zuchttiere in den<br />

Mitgliedsbetrieben sowie <strong>die</strong> leistungsgeprüften Tiere der Bestände, <strong>die</strong> sich am Zuchtprogramm<br />

beteiligen.<br />

Die Größe der Zuchtpopulation wird jährlich durch den Zuchtverband ausgewiesen.<br />

3.3. Zuchtziel<br />

Für <strong>die</strong> im Zuchtbuch geführten Rassen bzw. Zuchtrichtungen gilt jeweils das vom Bundesverband<br />

Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.V. offiziell festgelegte Zuchtziel. Die<br />

aktuellen Zuchtziele sind in der Zuchtbuchordnung <strong>als</strong> ANLAGE 3 beigefügt.<br />

3.4. Zuchtmethode<br />

Das Zuchtziel wird mit Mitteln der Reinzucht angestrebt.<br />

Die Immigration von Genen aus anderen Populationen ist im Rahmen der Entscheidung der<br />

KOM 84/419 EWG möglich.<br />

3.5. Durchführung der Leistungsprüfungen<br />

Die Leistungsprüfungen einschließlich der genomischen Untersuchungen werden gemäß<br />

den jeweils gültigen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen von den dafür zuständigen bzw.<br />

beauftragten Stellen sowie den jeweiligen Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft<br />

Deutscher Rinderzüchter e.V. (ADR) sowie den Beschlüssen des BDF durchgeführt.<br />

Die Exterieurbewertung erfolgt nach den einheitlichen Bestimmungen und dem Beurteilungssystem<br />

des BDF durch <strong>die</strong> Mitarbeiter oder Beauftragte der RSH eG. (Anlage7)<br />

3.5.1. Äußere Erscheinung<br />

Für Typ (T), Bemuskelung (B) und Skelett (S) werden Noten von 1 (schlecht) - 9 (optimal)<br />

vergeben (ANLAGE 4). Der Rahmen wird mit "groß" (g), "mittel" (m) bzw. "klein" (k) beschrieben.<br />

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