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die Satzung als pdf-Dokument - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.

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Anlage 7 zur RSH eG Zuchtbuchordnung<br />

Fristen und Zuständigkeiten für <strong>die</strong> Übermittlung/ Meldung von Daten<br />

Art Frist zuständig<br />

Geburtsanzeige nach 2.5.1 ZBO 30 Tage Tierhalter/Eigentümer<br />

Kennzeichnung nach 7 Tage Tierhalter/Eigentümer<br />

ViehVerkV<br />

Besamungsdaten max. 180 Tage Besamungsorganisation<br />

oder Eigenbestandsbesamer<br />

Deckdaten (Natursprung) max. 250 Tage Tierhalter/Eigentümer<br />

Ausnahme: EDV Meldungen von Natursprungdaten via Internet – Anwendungen werden bis<br />

zur Kennzeichnung des Nachkommen angenommen;<br />

Leistungsprüfungen (MLP) je nach Kontrollverfahren<br />

(Anlage 6)<br />

und Vorgaben der ZWS-Stellen<br />

Landeskontrollverbände<br />

Leistungsprüfungen (RSH) nach ADR und DHV Empfehlungen RSH eG<br />

(Anlage 6)<br />

und Vorgaben der ZWS-Stellen<br />

Zuchtwertschätzungen nach Vorgabe der beauftragenden Stelle VIT<br />

und ICAR/Interbull<br />

Alle für <strong>die</strong> Zuchtbuchführung relevanten Daten sind zeitnah in <strong>die</strong> Zuchtbücher zu<br />

übernehmen. Dazu werden alle aktualisierten Leistungsprüfungsdaten (MLP) vom zuständigen<br />

Landeskontrollverband an <strong>die</strong> mit der Herdbuchführung beauftragte Stelle (VIT) mindestens<br />

wöchentlich weitergeleitet.<br />

Die Leistungsprüfungen (RSH eG) werden aktuell direkt online von der RSH eG in <strong>die</strong><br />

Zuchtbücher eingetragen.<br />

Alle Daten und Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden zeitnah nach der Veröffentlichung<br />

durch das VIT in <strong>die</strong> Zuchtbücher übertragen.<br />

Die Besamungsdaten sind mindestens vierteljährlich zu melden. Die bei der RSH eG<br />

eingehenden Besamungsdaten werden mindestens monatlich aktualisiert und in <strong>die</strong><br />

Zuchtbücher übertragen.<br />

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