die Satzung als pdf-Dokument - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
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3.5.2 Melkbarkeitsprüfung<br />
Die Melkbarkeitsprüfung wird nach Maßgabe und im Auftrag der RSH eG entsprechend der<br />
aktuell gültigen Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR)<br />
durchgeführt. (Anlage 5)<br />
3.5.3 Äußere Erscheinung<br />
Die Exterieurbewertung erfolgt nach den aktuell gültigen, einheitlichen Bestimmungen und<br />
dem Beurteilungssystem der jeweiligen Rassedachverbände (z.B. Exterieur Beurteilung bei<br />
männlichen und weiblichen Zuchttieren; s. Anlage 3).<br />
Die durchzuführenden Exterieur-Leistungsprüfungen werden vom Zuchtleiter oder von einer<br />
von ihm beauftragten Person vorgenommen. Der Vorstand der RSH eG kann für bestimmte<br />
Zwecke gesonderte Kommissionen einsetzen.<br />
3.5.3.1 Kühe<br />
Die Bewertung der Kühe erfolgt nach den Bestimmungen der jeweilige Rassedachverbände<br />
(Anlage 3a).<br />
3.5.3.2 Bullen<br />
Die Bewertung der Bullen hinsichtlich der Merkmale der äußeren Erscheinung erfolgt auf<br />
Antrag des Tierbesitzers vor der Zuchtbucheintragung (Eintragung in <strong>die</strong> Hauptabteilung<br />
Herdbuch A).<br />
Wenn töchtergeprüfte Vererber bewertet werden erfolgt <strong>die</strong> Einstufung nach einheitlichen<br />
Grundsätzen der jeweiligen Rassedachverbände (Anlage 3b).<br />
3.5.3.3 Bullennachzuchten<br />
Die Bewertung der Bullennachzuchten erfolgt im Rahmen der Nachkommenprüfung nach<br />
den Richtlinien der jeweiligen Rassedachverbände (Anlage 3a).<br />
3.5.4 Prüfung auf Nutzungsdauer, Fruchtbarkeit, Kalbeverlauf und weitere<br />
funktionale Merkmale<br />
Die Erfassung und Auswertung der funktionalen Merkmale Nutzungsdauer, Fruchtbarkeit,<br />
Kalbeverlauf und weiterer Merkmale, <strong>die</strong> von der Züchtervereinigung festgelegt werden<br />
können, erfolgt entsprechend der ADR-Richtlinien, den Bestimmungen und Beschlüssen der<br />
jeweiligen Rassedachverbände (Anlage 5)und der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen. Sie<br />
werden im Rahmen der Milchleistungsprüfung und Nachzuchtbewertung erfasst.<br />
3.5.5 Körung von Jungbullen<br />
Die Körung ist Voraussetzung für <strong>die</strong> Zuchtbucheintragung des Bullen in <strong>die</strong> Hauptabteilung<br />
Herdbuch A. Dazu sollte der Proband ein Alter von etwa 12 Monaten erreicht haben. Die<br />
Körung eines Jungbullen erfolgt nach Maßgabe des Zuchtwertes (RZG) oder anderer<br />
anerkannter Zuchtwerte und/oder seiner Eigenleistung und äußeren Erscheinung.<br />
Die Bewertung der Jungbullen erfolgt nach Maßgabe der Anlage 3b.<br />
3.6 Genetische Besonderheiten und Erbfehler<br />
Die jeweiligen Rassedachverbände in der ADR legen <strong>die</strong> verbindliche Liste der genetischen<br />
Besonderheiten und Erbfehler für <strong>die</strong> unter Nr. 2 aufgeführten Rassen fest. Diese haben sich<br />
verpflichtet, <strong>die</strong>se Liste auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine Änderung <strong>die</strong>ser Liste kann<br />
nur dann erfolgen, wenn neue gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Die Liste<br />
ist Bestandteil der Zuchtbuchordnung (Anlage 4).<br />
Das Verfahren der Feststellung von Erbfehlern erfolgt nach wissenschaftlich anerkannten<br />
Grundsätzen und wird auf bestimmte Gruppen (Bullen, <strong>die</strong> zur künstlichen Besamung<br />
eingesetzt werden; Bullenmütter; ET-Spendertiere) beschränkt. Die Ergebnisse<br />
durchgeführter Untersuchungen auf genetische Besonderheiten und Erbfehler sind im<br />
Zuchtbuch zu führen und auf der Zuchtbescheinigung anzugeben. Die Entwicklung weiterer<br />
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