die Satzung als pdf-Dokument - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
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Anlage 8 zur RSH eG Zuchtbuchordnung<br />
Fristen und Zuständigkeiten für <strong>die</strong> Übermittlung/ Meldung von Daten<br />
Art Frist zuständig<br />
Geburtsanzeige nach 2.4 ZBO 30 Tage Züchter/Besitzer<br />
Kennzeichnung nach ViehVerkV 7 Tage Züchter/Besitzer<br />
Besamungsdaten max. 180 Tage Besamungsorganisation<br />
oder Eigenbestandsbesamer<br />
Leistungsprüfungen (RSH eG) nach ADR und BDF Empfehlungen RSH eG<br />
(Anlage 7)<br />
und Vorgaben der ZWS Stellen<br />
Zuchtwertschätzungen<br />
nach Vorgabe der beauftragenden VIT<br />
Stelle und ICAR/Interbull<br />
Alle für <strong>die</strong> Zuchtbuchführung relevanten Daten sind zeitnah in <strong>die</strong> Zuchtbücher zu übernehmen.<br />
Die Leistungsprüfungen (RSH eG) werden aktuell direkt online von der RSH eG in <strong>die</strong><br />
Zuchtbücher eingetragen.<br />
Alle Daten und Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden zeitnah nach der Veröffentlichung<br />
durch das VIT in <strong>die</strong> Zuchtbücher übertragen.<br />
Die Besamungsdaten sind mindestens vierteljährlich zu melden. Die bei der RSH eG eingehenden<br />
Besamungsdaten werden mindestens monatlich aktualisiert und in <strong>die</strong> Zuchtbücher<br />
übertragen.<br />
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