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die Satzung als pdf-Dokument - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.

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Anlage 8 zur RSH eG Zuchtbuchordnung<br />

Fristen und Zuständigkeiten für <strong>die</strong> Übermittlung/ Meldung von Daten<br />

Art Frist zuständig<br />

Geburtsanzeige nach 2.4 ZBO 30 Tage Züchter/Besitzer<br />

Kennzeichnung nach ViehVerkV 7 Tage Züchter/Besitzer<br />

Besamungsdaten max. 180 Tage Besamungsorganisation<br />

oder Eigenbestandsbesamer<br />

Leistungsprüfungen (RSH eG) nach ADR und BDF Empfehlungen RSH eG<br />

(Anlage 7)<br />

und Vorgaben der ZWS Stellen<br />

Zuchtwertschätzungen<br />

nach Vorgabe der beauftragenden VIT<br />

Stelle und ICAR/Interbull<br />

Alle für <strong>die</strong> Zuchtbuchführung relevanten Daten sind zeitnah in <strong>die</strong> Zuchtbücher zu übernehmen.<br />

Die Leistungsprüfungen (RSH eG) werden aktuell direkt online von der RSH eG in <strong>die</strong><br />

Zuchtbücher eingetragen.<br />

Alle Daten und Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden zeitnah nach der Veröffentlichung<br />

durch das VIT in <strong>die</strong> Zuchtbücher übertragen.<br />

Die Besamungsdaten sind mindestens vierteljährlich zu melden. Die bei der RSH eG eingehenden<br />

Besamungsdaten werden mindestens monatlich aktualisiert und in <strong>die</strong> Zuchtbücher<br />

übertragen.<br />

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